Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

NFP - M4C1 Reform 1.7 - Neue Betten für Hochschulstudenten

Erlass zur Interessenbekundung für die Schaffung von 52.500 neuen Betten für Studenten bis 2026

Veröffentlichungsdatum:

08.06.2023

© sconosciuto - Licenza sconosciuta

Beschreibung

Die neuen Betten werden bis Dezember 2022 zu den bereits errichteten 7 500 Plätzen hinzukommen, so dass die Gesamtzahl der Plätze für Studierende, die nicht zu Hause wohnen, auf über 100 000 steigen wird.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden 660 Millionen Euro an Mitteln aus dem Nationalen Konjunkturprogramm (NRP) bereitgestellt, um die soziale Kluft zu verringern und das Recht auf Studium zu fördern.

Um geeignete Objekte zu ermitteln, hat das Ministerium für Universitäten und Forschung (MUR) eine Interessenbekundung für öffentliche und private Einrichtungen gestartet.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des MUR . Antragsteller können ihre Interessenbekundung bis zum 11. Juli 2023 einreichen.

An wen sie gerichtet ist

Interessenbekundungen können eingereicht werden von:

Staatliche Verwaltungen Regionen und Gebietskörperschaften Wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche öffentliche Einrichtungen Vermögensverwaltungsgesellschaften (SGR) Unternehmen mit überwiegend öffentlicher Beteiligung Staatliche und nichtstaatliche gesetzlich anerkannte Hochschuleinrichtungen Einrichtungen der hohen künstlerischen, musikalischen und koreutischen Ausbildung Staatliche und nichtstaatliche regionale Einrichtungen für das Recht auf Studium Andere öffentliche und private Einrichtungen, letztere, wenn keine Ausschlussgründe gemäß Artikel 80 des Gesetzesdekrets Nr. 50 vom 18. April 2016 vorliegen.

Anforderungen an die Gebäude

Die Immobilien müssen die folgenden Merkmale aufweisen

  • vollständige und ausschließliche Verfügbarkeit
  • Übertragbarkeit an die ausführende Partei
  • städtebauliche Bestimmung im Einklang mit den künftigen Interventionen
  • Lage in Gemeinden mit einer Universität oder in deren Nähe
  • Möglichkeit der Schaffung von mindestens 20 Betten
  • Verfügbarkeit, um die Funktion als Universitätswohnheim für mindestens 12 Jahre zu gewährleisten

Modalitäten der Beteiligung

Die vorschlagenden Einrichtungen müssen gemäß dem Dekret die folgenden Unterlagen einreichen

eine Interessenbekundung nach dem Muster des Anhangs A des Dekrets ein Datenblatt für jede der zu bewerbenden Immobilien nach dem Muster des Anhangs B des Dekrets ein technisches Gutachten für jede der zu bewerbenden Immobilien, das von einem qualifizierten Techniker nach dem Muster des Anhangs C des Dekrets erstellt wird.

Die Interessenbekundung muss bis spätestens 11. Juli 2023 ausschließlich über die PEC an die beiden folgenden Adressen geschickt werden: dgordinamenti@pec.mur.gov.it und alloggimur@pec.cdp.it.

Die PEC muss zwingend den folgenden Wortlaut haben: "MI23-Ministry of University and Research - PNRR MUR - M4C1 - Reform 1.7 - Expressions of Interest - Identification of Properties to be used for University accommodation and residences".

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren