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NFP M2C2 Inv. 4.5 "Programm zur Erneuerung der privaten und leichten Nutzfahrzeugflotte mit Elektrofahrzeugen".

Die Plattform für die Einreichung von Online-Anträgen wurde gemäß den Bestimmungen des am 8. September 2025 veröffentlichten Durchführungserlasses des Ministeriums für Umwelt und Energiesicherheit aktiviert, der den Zugang zu Anreizen für den Kauf von Elektrofahrzeugen regelt. Die Subvention wird in Form eines direkten Rabatts zum Zeitpunkt des Kaufs gewährt. Die Initiative wird mit Mitteln aus dem Nationalen Konjunkturprogramm mit einem Budget von 597 Mio. EUR finanziert.

Veröffentlichungsdatum:

02.10.2025

Ablaufdatum:

30.06.2026

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Beschreibung

Der Anreiz wird für den Kauf von emissionsfreien Fahrzeugen gewährt, sofern ein Fahrzeug der Klasse M1/N1/N2 (Euro 5 oder niedriger) verschrottet wird, das seit mindestens sechs Monaten auf den Namen des Begünstigten zugelassen ist. Die Förderung richtet sich an natürliche Personen und Kleinstunternehmen mit Wohnsitz oder Sitz in funktionalen städtischen Gebieten (von Istat definierte territoriale Gebiete, die aus einer Stadt mit mehr als 50.000 Einwohnern und ihrem Einzugsgebiet bestehen).

Natürliche Personen können für den Kauf eines Elektroautos (Kategorie M1) einen Zuschuss von 9.000 EUR oder 11.000 EUR erhalten, je nach ISEE-Wert. Kleinstunternehmen, die gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge kaufen (Kategorien N1 und N2), können einen Zuschuss von bis zu 30 % des Kaufpreises bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Fahrzeug und unter Einhaltung der "De-minimis"-Regelungen erhalten.

Die Anträge werden über eine spezielle IT-Plattform verwaltet, die die Registrierung der an der Initiative teilnehmenden Verkäufer und der Antragsteller ermöglicht, die den Bonus erhalten können. Letztere müssen innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Generierung bei einem registrierten Verkäufer validiert werden.

Die IT-Plattform www.bonus veicoli elettrici.mase.gov.it für die Registrierung ist seit dem 23. September für Verkäufer freigeschaltet, während Online-Anträge von Begünstigten (Unternehmen und Einzelpersonen) ab dem 22. Oktober 2025 aktiv sein werden.

Der Beitrag kann nicht mit anderen nationalen oder europäischen Anreiz- oder Unterstützungsregelungen, gleich welcher Bezeichnung, die als staatliche Beihilfe gelten, kombiniert werden.

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