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Weinbaubetriebe

Das EU-Rebenzertifizierungssystem hat sich im Laufe der Zeit an den technisch-wissenschaftlichen Fortschritt und die Marktanforderungen angepasst.

Veröffentlichungsdatum:

28.07.2025

Beschreibung

Die Richtlinie 68/193/EWG des Rates und die geltenden ergänzenden Gemeinschaftsvorschriften sind spezifisch für die Gattung Vitis L. und zielen darauf ab, ein Mindestqualitätsniveau von Vermehrungsgut von Reben und dessen freien Verkehr innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten.

In Italien wird der Sektor nun durch das Gesetzesdekret Nr. 16 vom 2. Februar 2021 und seine Durchführungsdekrete geregelt.

Vermehrungsgut von Reben darf nur in den Verkehr gebracht werden, nachdem es einer amtlichen Kontrolle unterzogen wurde, bei der festgestellt wurde, dass das Vermehrungsgut die festgelegten Anforderungen an die Sorten- (und Klon-) Identität, die Homogenität der Erzeugung und das Nichtvorhandensein oder das tolerierte Vorhandensein von regulierten Nicht-Quarantäne-Schadorganismen (NDNQ), die seine Verwendung beeinträchtigen könnten, erfüllt.
Um die Sorten- und Klonidentität zu gewährleisten, wurde in den Verordnungen für jedes Mitgliedsland die Einrichtung eines nationalen Registers für Rebsorten (RNVV) vorgesehen, in das die Sorten, die auf der Grundlage amtlich anerkannter Tests unterscheidbar, beständig und homogen sind, sowie die nach dem vorgesehenen Protokoll ausgewählten Klone dieser Sorten eingetragen werden. Die im RNVV enthaltenen Informationen werden auch für die "Klassifizierung" der Anbaueignung der Sorten verwendet, die in der Gemeinschaftsregelung der GMO Wein vorgesehen ist.
Die Anwendung der Richtlinie hat sich zweifellos positiv auf die Qualität des Vermehrungsguts von Reben ausgewirkt, sowohl hinsichtlich der Sortenechtheit als auch der phytosanitären Eigenschaften, insbesondere in Bezug auf schädliche Viren.

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste

Meldung von Vermehrungsgut von Reben

Gewerbetreibende, die Reben oder deren Vermehrungsgut für das spätere Inverkehrbringen im europäischen Hoheitsgebiet erzeugen wollen, müssen eine Erklärung über die Erzeugung dieses Materials vorlegen, um die Genehmigung für das Inverkehrbringen und den Druck der amtlichen Etiketten gemäß Artikel 29 des Decreto legislativo Nr. 16 vom 2.2.2021 zu erhalten.

Letzte Änderung: 29.08.2025 00:01

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