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Überwachung des Bergbaus

Die Aufsicht über die Bergbautätigkeiten in den Steinbrüchen und Bergwerken des Trentino obliegt der Bergbaubehörde, die im Präsidialerlass 128/1959 definiert und im
Dienst für Industrie, Forschung und Bergbau.

Veröffentlichungsdatum:

03.03.2022

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Die Aufsicht wird von Technikern mit dem Status von Kriminalpolizisten durchgeführt, die für den Dienst zuständig sind, und zwar gegenüber denjenigen, die der Aufsichtsbehörde den Betrieb von Steinbrüchen oder Bergwerken melden, um zu überprüfen, ob die Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den provinzialen und nationalen Vorschriften des Sektors durchgeführt werden, und zwar im Hinblick auf die Prävention, die darauf abzielt, die Selbstdisziplin zu fördern, indem die Öffentlichkeit über die gesetzlichen Verpflichtungen informiert wird.

Die von der Dienststelle durchgeführten Kontrollen betreffen

  • die Einhaltung der Abbauprojekte
  • die Einhaltung der spezifischen bergbaupolizeilichen Vorschriften des Präsidialerlasses 128/1959 zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer, zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebsablaufs in Bezug auf die Sicherheit Dritter und auf Tätigkeiten von übergeordnetem allgemeinem Interesse sowie zur Gewährleistung einer guten Verwaltung der Mineralvorkommen
  • der Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gewinnung und der ersten Aufbereitung, wie z.B. das Abblättern und Sortieren im Porphyrsektor und das Sieben und Sortieren von Material im Zuschlagstoffsektor, für die andere Bestimmungen gelten, darunter die Gesetzesverordnung 624/1996 und die Gesetzesverordnung 81/2008.

 

Darüber hinaus werden die in diesem Sektor auftretenden Unfälle geprüft und die entsprechenden Untersuchungen im Auftrag der Justizbehörden durchgeführt.

Im Bereich des Bergbaus werden die Aufsichtstätigkeiten auch vom Arbeitsamt PAT und bei Arbeiten, die nicht zum Produktionszyklus des Bergbaus gehören und bei denen Bergbauprodukte verwendet werden, wie z. B. bei Zweit- und Drittarbeiten, von der Abteilung für Arbeitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (UOPSAL) der APSS wahrgenommen.

Zu diesem Zweck genehmigt die Diputación Foral jedes Jahr das "Jahresprogramm für die Inspektion der Gewinnung, des Abbaus und der Verarbeitung von Steinbruchmaterial", in dem die Mindestinspektionen festgelegt sind, die in diesem Sektor von den genannten Stellen durchzuführen sind.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 09.06.2025 21:39

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