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Provinznaturschutzgebiet Lago di Loppio - erlaubte Aktivitäten und Verbote

Auszug aus dem Errichtungsbeschluss und eventuellen Änderungsbeschlüssen mit den erlaubten Aktivitäten und den für das Provinznaturschutzgebiet festgelegten Grenzen und Verboten.
Die Angaben in den Beschlüssen, auf die am Ende der Seite verwiesen wird, sind in jedem Fall maßgebend.

Veröffentlichungsdatum:

19.12.2025

Beschreibung

Erlaubte Aktivitäten
Beschränkungen und Verbote
  • Bewirtschaftung der bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen mit traditionellen und verträglichen agronomischen Techniken.
  • Befahren der Anbauflächen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen für Eigentümer und Arbeiter.
  • Wiederherstellung von Geräteschuppen auf landwirtschaftlichen Flächen.
  • Durchführung von Maßnahmen, die für die Erhaltung und Wiederherstellung des Naturschutzgebietes der Provinz erforderlich sind, nach einem spezifischen Plan.
  • Einrichtung und Betrieb von Radwegabschnitten, die das Provinznaturschutzgebiet berühren, gemäß dem Projekt "Radwegverbindung Mori-Torbole" und den Vorschriften der für Schutzgebiete zuständigen Provinzbehörde.
  • Veränderung der Elemente des Provinznaturschutzgebiets
  • Ablagerung von Abfällen, Aushub, Änderung des Anbaus, Rückgewinnung oder Entwässerung des Bodens
  • die Kultivierung von Steinbrüchen und Torfmooren
  • Bauten jeglicher Art (auch temporäre Bauten) zu errichten oder vorgefertigte Gebäude abzulagern (ausgenommen kleinere Bauten für kulturelle und wissenschaftliche Zwecke; ausgenommen Ausnahmeregelungen für Radwege)
  • Beschädigen, Ausreißen, Abschneiden und Entfernen von Pflanzen (außer aus wissenschaftlichen/wirtschaftlichen/konservatorischen Gründen, mit Genehmigung)
  • Einführen oder Entnehmen von Tierarten (außer aus besonderen Gründen); Jagen und Fischen; Töten, Fangen, Verletzen oder Stören von Wildtieren.
  • Einleiten von Abwasser oder Wasser, das die Eigenschaften des Provinznaturschutzgebiets verändert.
  • Verwendung von Pestiziden und Herbiziden jeglicher Toxizität.
  • Überqueren von Hochspannungsleitungen und Telefonleitungen.
  • Überfliegen in niedriger Höhe mit Flugzeugen oder Hubschraubern.
  • Das Erzeugen von störendem Lärm und das Fahren von Kraftfahrzeugen jeglicher Art.
  • Baden und Benutzung von Wasserfahrzeugen (außer zu wissenschaftlichen, Verwaltungs- und Erhaltungszwecken).
  • Sammeln und Beschädigen von Pilzen und anderen Produkten aus dem Unterholz.
  • Zelten, Feuer machen, Hunde oder andere Haustiere frei herumlaufen lassen.
  • Betreten des Schutzgebiets außerhalb der markierten Wege (außer für Eigentümer, Nutznießer, Pächter, wissenschaftliches/überwachendes/verwaltendes Personal).

Referenzorte

Loppio-See

Provinzielles Naturschutzgebiet

Der Loppio-See ist zweifellos eines der bekanntesten Naturschutzgebiete des Trentino. Er liegt in dem Tal, das die Etsch- und die Garda-Furche miteinander verbindet. Der See, der aus einem doppelten Staudamm entstanden ist (ein großer Erdrutsch versperrte die nordwestliche Seite, während der Rio Gresta mit seinen Materialien die gegenüberliegende Seite versperrte), ist heute ein Sumpf, da er in den 1950er Jahren mit dem Bau des Tunnels zwischen Etsch und Gardasee trockengelegt wurde.

Das Reservat ist auch ein besonderes Schutzgebiet und gehört zu den geschützten Gebieten, die den örtlichen Naturpark Monte Baldo bilden.

Dokumente

Beigefügte Anlagen

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 11130 del 19/10/1987

Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato 'Lago di Loppio' ai sensi dell'art. 5 della legge provinciale 23 giugno 1986, n. 14 e s.m., 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'.

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 17031 del 20/12/1996

Modifica della deliberazione della Giunta Provinciale n. 11130 d.d. 19 ottobre 1987: Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato 'Lago di Loppio' ai sensi dell'art. 5 della legge provinciale 23 giugno 1986 n. 14 e s.m. - 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale culturale e scientifico'.

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 580 del 31/03/2023

L.p. 23 maggio 2007, n. 11, articolo 35, comma 4 - Modificazione della deliberazione della Giunta provinciale 19 ottobre 1987, n. 11130 - 'Individuazione del Biotopo di interesse provinciale denominato 'Lago di Loppio' ai sensi dell'art. 5 della Legge provinciale 26 giugno 1986, n.14 - 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico', già modificata con deliberazione della Giunta provinciale del 20 dicembre 1996, n. 17031.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 23.12.2025 12:15

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