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Naturschutzgebiet der Provinz Marocche di Dro - erlaubte Aktivitäten und Verbote

Auszug aus dem Errichtungsbeschluss und eventuellen Änderungsbeschlüssen mit den erlaubten Aktivitäten und den für das Provinznaturschutzgebiet festgelegten Grenzen und Verboten.
Die Angaben in den Beschlüssen, auf die am Ende der Seite verwiesen wird, sind in jedem Fall maßgebend.

Veröffentlichungsdatum:

19.12.2025

Beschreibung

Erlaubte Aktivitäten
Beschränkungen und Verbote
  • Fortführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit mit aktuellen und traditionellen Anbautechniken sowie solchen, die eher der modernen Bewirtschaftung entsprechen, sofern sie mit der Erhaltung der besonderen Merkmale des Provinznaturparks vereinbar sind.
  • Umstrukturierung von Geräteschuppen auf landwirtschaftlichen Flächen.
  • Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung der Umwelt und der öffentlichen Nutzung des Provinznaturschutzgebiets, wenn dies in einem spezifischen interdisziplinären Plan vorgesehen ist, der von der für die Schutzgebiete zuständigen Dienststelle der Provinz genehmigt wurde.
  • Ordentliche und außerordentliche Wartungsarbeiten durch ENEL.
  • Der Verkehr von nicht motorisierten Fahrzeugen (Fahrrädern) auf dem Abschnitt der Gemeindestraße, der in den S. ff. 4171 und 3935/1 in der Gemeinde Dro, da in diesem Gebiet keine besonderen naturalistischen Notfälle vorliegen.
  • Die Elemente, aus denen das Provinznaturschutzgebiet besteht, in irgendeiner Weise zu verändern oder zu modifizieren.
  • Abfälle oder Materialien jeglicher Art abzulagern.
  • Ausgrabungen, Änderungen der Bewirtschaftung, Landgewinnung oder Entwässerungsarbeiten vorzunehmen.
  • Steinbrüche und Torfmoore zu kultivieren.
  • Das Betreten, Entfernen oder Beschädigen von Pflanzen oder Teilen davon, außer aus wissenschaftlichen und konservatorischen Gründen des Provinznaturschutzgebiets und mit vorheriger Genehmigung der für Schutzgebiete zuständigen Provinzdienststelle.
  • Das Einführen, Entfernen oder Stören von Tierarten, außer aus wissenschaftlichen und konservatorischen Gründen des Provinznaturschutzgebiets und mit vorheriger Genehmigung der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzdienststelle.
  • Hunde oder andere Haustiere frei herumlaufen zu lassen.
  • Einleiten von Abwasser oder Wasser, das die spezifischen Eigenschaften des Provinznaturschutzgebiets verändern kann, oder Verwendung von Pestiziden, Herbiziden, mineralischen oder organischen Düngemitteln, die Eutrophierungserscheinungen auslösen oder die biochemischen Eigenschaften des Wassers oder des Bodens dauerhaft verändern können.
  • Das Durchqueren des Gebiets mit Hochspannungsleitungen und Telefonleitungen.
  • Das Überfliegen des Provinznaturschutzgebiets in niedriger Höhe mit Flugzeugen oder Hubschraubern.
  • Töne, Lichter, störende Geräusche machen.
  • Das Befahren mit Freizeitfahrzeugen jeglicher Art, mit Ausnahme von Fahrrädern auf ausdrücklich zugelassenen kommunalen Straßenabschnitten.
  • Zelten und Feuermachen.
  • Das Betreten des Schutzgebiets außerhalb der markierten Wege, mit Ausnahme von Eigentümern, Nutznießern, Pächtern oder Besitzern in anderer Eigenschaft sowie Personen, die wissenschaftliche, Überwachungs- und Verwaltungstätigkeiten durchführen.

Referenzorte

Marocche di Dro

Provinzielles Naturschutzgebiet

Die Marocche di Dro sind einer der wenigen Biotope, die nicht zur Typologie der Feuchtgebiete (Teiche, Sümpfe, Torfmoore) gehören, sondern im Gegenteil ein "Trockengebiet" sind.
Der Begriff "marocche" bezeichnet große, lose und chaotisch verteilte Massen von großen Felsblöcken.

Das Reservat ist auch ein besonderes Schutzgebiet und gehört zu den geschützten Gebieten, die den Park des Sarca-Flusses bilden.

Dokumente

Beigefügte Anlagen

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 16439 del 21/12/1989

Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato 'Marocche di Dro' ai sensi dell'art. 5 della legge provinciale 23 giugno 1986, n. 14 e s.m., 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'.

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 12079 del 5/10/1990

Modifica deliberazione n. 16439 di data 21/12/89 non soggetta alla regsitrazione della Corte dei Conti:'Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato Marocche di Dro, ai sensi dell'art.5 della L.P. 23 giugno 1986, n. 14' - Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico.

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 4735 del 22/04/1994

Modifica deliberazione 16439 di data 21.12.1989 non soggetta alla registrazione della Corte dei Conti 'Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato Marocche di Dro, ai sensi dell'art.5 della L.P. 23 giugno 1986, n. 14' Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico, già modificata con deliberazione n. 12079 di data 5.10.1990.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 23.12.2025 12:27

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