Beschreibung
Die Anerkennung des Status von natürlichem Mineralwasser sowie der therapeutischen Eigenschaften von natürlichem Mineralwasser für die Verwendung als Heilwasser erfolgt durch das Gesundheitsministerium.
Natürliche Mineralwässer unterscheiden sich von gewöhnlichem Trinkwasser durch ihre ursprüngliche Reinheit und Konservierung, durch ihren Gehalt an Mineralien, Spurenelementen oder anderen Bestandteilen und möglicherweise durch bestimmte Wirkungen. (Gesetzesdekret vom 8. Oktober 2011, Nr. 176, Art. 2 Abs. 2 )
Merkmale von Mineralwässern:
- Sie müssen aus einem unterirdischen Wasservorkommen fließen
- müssen mikrobiologisch rein und frei von Spuren von Schadstoffen sein
- können gesundheitsfördernde Eigenschaften haben
- Sie müssen in der Nähe der Quelle abgefüllt werden.
Forschungsgenehmigungen
Eine Bergbau-Forschungsgenehmigung (geregelt durch das Provinzgesetz Nr. 14 vom 11. Dezember 2020) ist für die Erkundung eines bestimmten Gebietsteils zur Identifizierung eines Vorkommens erstklassiger mineralischer Stoffe erforderlich, ohne die Umwelt und das Gebiet zu beeinträchtigen oder zu schädigen.
Die Explorationsgenehmigung für natürliche Mineralvorkommen umfasst:
(a) die geologische und hydrogeologische Untersuchung des betreffenden Gebiets, auch durch geognostische Sondierungen und Bohrungen, sowie die Entnahme von Wasserproben in der für die unter Buchstabe b) genannten Analysen erforderlichen Menge
(b) die Analysen und Untersuchungen, die zur Feststellung der physikalischen, chemischen und bakteriologischen Eigenschaften der Mineralwässer mit dem Ziel ihrer Erkennung erforderlich sind
c) alle sonstigen Untersuchungen, die der Abgrenzung des Versorgungsgebiets der Ressource, den möglichen Nutzungsformen und den Erfordernissen des Umweltschutzes dienen.
Die Forschungsgenehmigung wird von der Provinz ausgestellt und ist höchstens drei Jahre gültig, unbeschadet einer Verlängerung um ein weiteres Jahr zum Abschluss der Forschung.