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Karte der Wasserressourcen

Die Karte der Wasserressourcen deckt das gesamte Trentino ab und identifiziert und schützt Quellen, Brunnen und Oberflächenwasser für den menschlichen Gebrauch.

Veröffentlichungsdatum:

25.01.2024

Beschreibung

Nach dem Inkrafttreten des durch das Provinzgesetz Nr. 5 vom 27. Mai 2008 genehmigten Bebauungsplans (PUP) und der Anwendung von Artikel 21 seiner Durchführungsbestimmungen in Bezug auf den Schutz der Wasserressourcen für den menschlichen Gebrauch wurde die Karte der Wasserressourcen des PUP erstellt.
Diese Karte wurde durch den Beschluss der Provinzregierung Nr. 2248 vom 5. September 2008 genehmigt; sie identifiziert die Quellen, Brunnen und Oberflächengewässer, die für Trinkwasserzwecke mit beliebiger Fließgeschwindigkeit genutzt werden, einschließlich der Mineralwasserquellen, die derzeit in Konzession sind, sowie der Quellen, die aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften in Bezug auf Qualität, Quantität und Anfälligkeit als strategisch betrachtet werden, auch wenn sie nicht für den menschlichen Gebrauch genutzt werden, und die zukünftige Reserven darstellen könnten.

Die Karte der Wasserressourcen deckt das gesamte Trentino im Maßstab 1:10.000 ab und weist die folgenden Schutzgebiete aus: a) absolute Schutzgebiete; b) hydrogeologische Schutzgebiete; c) hydrogeologische Schutzgebiete. Die absoluten Schutzgebiete sind je nach Art der zu schützenden Ressource unterschiedlich eingefärbt (siehe die entsprechende Legende).

Auf der Karte sind auch alle anderen Quellen des vom Geologischen Dienst verwalteten Quellenregisters mit einem blauen Kreuz gekennzeichnet.

Die Karte der Wasserressourcen wird regelmäßig von der Diputación Foral aktualisiert, und zwar nach folgenden Modalitäten, die im Beschluss G.P. Nr. 1197 vom 7. Juli 2023 aufgeführt sind

- Anträge auf Änderung von Schutzzonen oder auf Einfügung/Löschung von Quellen und Brunnen mit den entsprechenden Einschränkungen werden sowohl von Gemeinden als auch von anderen öffentlichen oder privaten Akteuren beim Geologischen Dienst der Provinz eingereicht. Anträge von anderen Subjekten als den Gemeinden werden zur Information an die betroffenen Gemeinden und die eventuellen Konzessionäre der Ressource weitergeleitet. In jedem Fall ist dem Antrag eine von einem qualifizierten Geologen erstellte hydrogeologische Studie beizufügen, die den Antrag selbst fachlich untermauern soll;

- Der Geologische Dienst sorgt für die technische Überprüfung der Anträge und kann spezifische, vertiefte Studien anfordern;

- Der Geologische Dienst teilt die Änderung den Gemeinden, auf deren Gebiet die Schutzzonen liegen, dem Antragsteller, den zuständigen Diensten und allen interessierten Parteien mit.

- Die Aktualisierung und Änderung der Karte der Wasserressourcen erfolgt gemäß den Bestimmungen von Artikel 21 der Durchführungsbestimmungen des neuen PUP durch eine Verordnung des Provinzialrats, der die Aktualisierung des SIAT gemäß Artikel 9 des Provinzialgesetzes Nr. 1 vom 4. März 2008 folgt;

KARTOGRAPHISCHE AKTUALISIERUNGEN DURCHGEFÜHRT:

ERSTE AKTUALISIERUNG Am 14.12.2012 wurde mit Beschluss G.P. Nr. 2779 die erste Aktualisierung der Karte der Wasserressourcen genehmigt, die am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Nr. 52/2012 vom 27.12.2012 in Kraft trat.

ZWEITE AKTUALISIERUNG Am 31.08.2015 wurde durch den Beschluss G.P. Nr. 1470 die zweite Aktualisierung der Karte der Wasserressourcen genehmigt und trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Nr. 36 vom 08.09.2015 in Kraft. Mit dieser Aktualisierung verwendet die Karte der Wasserressourcen die technische Karte der Provinz von 2013, die durch den Beschluss G.P. Nr. 1712 vom 06.10.2014 genehmigt wurde, als Referenzgrundlage.

DRITTE AKTUALISIERUNG Am 12.10.2018 wurde durch den Beschluss G.P. Nr. 1941 die dritte Aktualisierung der Karte der Wasserressourcen genehmigt, die am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Nr. 42 vom 18.10.2018 in Kraft trat. Bei dieser Aktualisierung dient der Karte der Wasserressourcen die durch den Beschluss G.P. Nr. 2126 vom 07.12.2017 genehmigte technische Karte der Provinz 2017 als Referenzgrundlage.

AKTUALISIERUNGEN DER RECHTSVORSCHRIFTEN:

Mit Beschluss Nr. 1197 vom 7. Juli 2023 wurden die neuen Ausführungsbestimmungen genehmigt.

Mit Beschluss Nr. 765 vom 5. Mai 2023 regelte der Provinzialrat in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Durchführungsbestimmungen der Wasserressourcenkarte des PUP und Artikel 94 des Gesetzesdekrets Nr. 152 vom 3. April 2006 die agronomischen Praktiken und den Inhalt der Pläne für den Einsatz von chemischen Düngemitteln, Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln in den hydrogeologischen Pufferzonen der Wassereinzugsgebiete für den menschlichen Gebrauch.

KONSULTATION:

Die Karte der Wasserressourcen kann über das folgende Webgis konsultiert werden (in dem georeferenzierte Bilder und pdf-Dateien zum Ausdrucken zum Herunterladen zur Verfügung stehen).

Ein WMS-Dienst für GIS ist auch unter folgender Adresse verfügbar:

https://geoservices.provincia.tn.it/agol/services/geologico/002_CartaRisorseIdriche/MapServer/WMSServer

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