Beschreibung
Artikel 72 Absatz 2 Buchstabe b des Provinzialgesetzes Nr. 15 vom 4. August 2015 sieht vor, dass zu den Maßnahmen, die für eine Finanzierung aus dem Fonds für die Sanierung historischer Siedlungen und der Landschaft in Frage kommen, sowohl öffentliche als auch private Projekte und Maßnahmen gehören, einschließlich aller Maßnahmen der Provinz, die vom Provinzialrat mit einem besonderen Beschluss festgelegt werden und die auf die Erhaltung, Gestaltung oder Wiederherstellung der Landschaft abzielen, unabhängig davon, ob es sich um punktuelle oder flächendeckende Maßnahmen handelt, einschließlich der ländlichen Landschaft.
Absatz 5 desselben Artikels 72 sieht vor, dass der Provinzialrat im Falle der Gebietskörperschaften durch Beschluss die Vorprojekte oder Durchführbarkeitsbewertungen der Eingriffe, einschließlich der integrierten Eingriffe, genehmigt und die für die Durchführung der Projekte und Eingriffe vorgesehenen Beträge festlegt.
Nützliche Dokumente:
- Präsentation der Initiative - Mai 2016
- Bericht
- Anhang 1 - Berggebiete
- Anhang 2 - Flussgebiete
- Faksimile der Zustimmung des Eigentümers zur Durchführung der Arbeiten und zur Übernahme der Verpflichtung, die wiederhergestellten Flächen mindestens zehn Jahre lang zu pflegen
- Präsentation der im Jahr 2018 durchgeführten Arbeiten
Maßnahmen zur Projektgenehmigung:
Interventionen im Rahmen der Inanspruchnahme 2023-2025
Interventi in avvalimento 2019-2022
- Ratsbeschluss Nr. 71/2023
- Entschließung des Rates Nr. 2363/2022
- Entschließung des Rates Nr. 62/2022
- Entschließung des Rates Nr. 2324/2021
- Ratsbeschluss Nr. 2105/2019
Interventi riqualificazione degli assi viari di entrata ai centri urbani 2018-2020
- Entschließung des Rates Nr. 2150/2020
- Ratsbeschluss Nr. 2104/2019
- Ratsbeschluss Nr. 1772/2019
- Ratsbeschluss Nr. 514/2018
Interventionen im Rahmen des Outsourcing 2016-2018