Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Fonds für die Sanierung historischer Siedlungen und Landschaften - Interventionen öffentlicher Einrichtungen

Planung und Genehmigung von Sanierungsarbeiten an historischen Siedlungen und Landschaften durch öffentliche Einrichtungen

Veröffentlichungsdatum:

22.04.2025

Beschreibung

Artikel 72 Absatz 2 Buchstabe b des Provinzialgesetzes Nr. 15 vom 4. August 2015 sieht vor, dass zu den Maßnahmen, die für eine Finanzierung aus dem Fonds für die Sanierung historischer Siedlungen und der Landschaft in Frage kommen, sowohl öffentliche als auch private Projekte und Maßnahmen gehören, einschließlich aller Maßnahmen der Provinz, die vom Provinzialrat mit einem besonderen Beschluss festgelegt werden und die auf die Erhaltung, Gestaltung oder Wiederherstellung der Landschaft abzielen, unabhängig davon, ob es sich um punktuelle oder flächendeckende Maßnahmen handelt, einschließlich der ländlichen Landschaft.

Absatz 5 desselben Artikels 72 sieht vor, dass der Provinzialrat im Falle der Gebietskörperschaften durch Beschluss die Vorprojekte oder Durchführbarkeitsbewertungen der Eingriffe, einschließlich der integrierten Eingriffe, genehmigt und die für die Durchführung der Projekte und Eingriffe vorgesehenen Beträge festlegt.

Nützliche Dokumente:

Maßnahmen zur Projektgenehmigung:

Interventionen im Rahmen der Inanspruchnahme 2023-2025

Interventi in avvalimento 2019-2022

Interventi riqualificazione degli assi viari di entrata ai centri urbani 2018-2020

Interventionen im Rahmen des Outsourcing 2016-2018

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 09:28

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren