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Das DNSH-Prinzip

Der Grundsatz "Do No Significant Harm" (DNSH) im EFRE-Programm 2021-2027 der Autonomen Provinz Trient

Veröffentlichungsdatum:

31.01.2024

Beschreibung

Der DNSH ist ein neuer Prüfmechanismus für öffentliche Investitionen, der vorschreibt, dass solche Investitionen auf keinen Fall zu einer erheblichen Schädigung der Umwelt führen dürfen. Das DNSH, das im Februar 2021 auf der Grundlage der EU-Taxonomieverordnung 2020/852, Artikel 17, in Kraft tritt, legt fest, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit einen erheblichen Schaden verursacht

  1. für die Eindämmung des Klimawandels, wenn sie zu erheblichen Treibhausgasemissionen führt;
  2. für die Anpassung an den Klimawandel, wenn sie zu einer erhöhten negativen Auswirkung des gegenwärtigen und zukünftigen Klimas führt, entweder auf die Tätigkeit selbst oder auf Menschen, Natur oder Eigentum;
  3. für die nachhaltige Nutzung oder den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, wenn sie den guten Zustand von Gewässern (Oberflächen-, Grundwasser- oder Meeresgewässern) beeinträchtigt, indem sie ihre Qualität verschlechtert oder ihr ökologisches Potenzial verringert;
  4. für die Kreislaufwirtschaft, einschließlich Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling, wenn sie zu erheblichen Ineffizienzen bei der Verwendung wiedergewonnener oder recycelter Materialien, zu einem Anstieg der direkten oder indirekten Nutzung natürlicher Ressourcen, zu einer erheblichen Zunahme der Abfallmenge, ihrer Verbrennung oder Beseitigung führt und dadurch erhebliche langfristige Umweltschäden verursacht
  5. die Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmutzung, wenn dies zu einem Anstieg der Schadstoffemissionen in Luft, Wasser oder Boden führt;
  6. den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme, wenn der gute Zustand und die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme oder der Erhaltungszustand von Lebensräumen und Arten, einschließlich derjenigen von Unionsinteresse, beeinträchtigt werden.

Um diesen Grundsatz einzuhalten, hat das EFRE-Programm der PAT eine Reihe von Überprüfungen vorgesehen, die integraler Bestandteil des Umsetzungsprozesses der Interventionen sind, wodurch eine vollständige Integration des DNSH in das Programm in allen seinen Phasen gewährleistet wird.

Bereits im Rahmen des SEA-Prozesses wurde die Einhaltung des DNSH-Prinzips in der Phase vor der Durchführung der Operationen und Interventionen des EFRE-Programms überprüft. In der Folge wurden die Leitlinien für die Integration des DNSH-Prinzips auch in der Umsetzungsphase der Interventionen des EFRE-Programms 2021-2027 der Autonomen Provinz Trient mit dem Beschluss des Direktors des UMSe Europe Nr. 4654 vom 08/05/2023 genehmigt.

Dokumente

Beigefügte Anlagen

Linee Guida per l'integrazione del principio del Do No Significant Harm (DNSH) nel Programma FESR 2021 - 2027

Adozione del documento metodologico "Linee Guida per l'integrazione del principio del Do No Significant Harm (DNSH) nel Programma del Fondo europeo di Sviluppo Regionale (FESR) 2021 - 2027 della Provincia autonoma di Trento"

Determinazione n. 4654 del 8/05/2023 - UMSE Europa

Adozione del documento metodologico 'Linee Guida per l'integrazione del principio del Do Not Significant Harm (DNSH) nel Programma del Fondo europeo di Sviluppo Regionale (FESR) 2021 - 2027 della Provincia autonoma di Trento'.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 08:41

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