Beschreibung
Der DNSH ist ein neuer Prüfmechanismus für öffentliche Investitionen, der festlegt, dass diese Investitionen unter keinen Umständen erhebliche Umweltschäden verursachen dürfen. Das DNSH trat im Februar 2021 auf der Grundlage von Artikel 17 der EU-Taxonomie-Verordnung 2020/852 in Kraft und legt fest, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit einen erheblichen Schaden verursacht:
- bei der Eindämmung des Klimawandels, wenn sie zu erheblichen Treibhausgasemissionen (THG) führt;
- der Anpassung an den Klimawandel, wenn sie zu einer stärkeren negativen Auswirkung des aktuellen und zukünftigen Klimas auf die Tätigkeit selbst oder auf Menschen, Natur oder Güter führt;
- der nachhaltigen Nutzung oder dem Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, wenn sie den guten Zustand von Gewässern (Oberflächengewässer, Grundwasser oder Meeresgewässer) beeinträchtigt und zu einer Verschlechterung der Wasserqualität oder einer Verringerung des ökologischen Potenzials führt;
- die Kreislaufwirtschaft, einschließlich der Vermeidung, Wiederverwendung und das Recycling von Abfällen, sofern dies zu erheblichen Ineffizienzen bei der Nutzung von zurückgewonnenen oder recycelten Materialien, zu einem Anstieg des direkten oder indirekten Verbrauchs natürlicher Ressourcen, zu einer erheblichen Zunahme von Abfällen sowie zu deren Verbrennung oder Entsorgung führt und dadurch erhebliche langfristige Umweltschäden verursacht;
- die Vermeidung und Verringerung von Umweltverschmutzung, wenn dies zu einem Anstieg der Schadstoffemissionen in Luft, Wasser oder Boden führt;
- dem Schutz und der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme, wenn sie sich nachteilig auf den guten Zustand und die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme oder auf den Erhaltungszustand von Lebensräumen und Arten, einschließlich derjenigen von unionsweitem Interesse, auswirkt.
Um diesem Grundsatz gerecht zu werden, hat das EFRE-Programm der PAT eine Reihe von Überprüfungen festgelegt, die integraler Bestandteil des Umsetzungsprozesses der Maßnahmen sind und somit eine vollständige Einbeziehung des DNSH in alle Phasen des Programms gewährleisten.
Bereits im Rahmen des VAS -Verfahrens wurde die Einhaltung des DNSH-Grundsatzes in der Phase vor der Umsetzung der Maßnahmen und Projekte des EFRE-Programms überprüft. Anschließend wurden mit Beschluss des Leiters der UMSe Europa Nr. 4654 vom 08.05.2023, aktualisiert durch den Beschluss Nr. 10594 vom 28.09.2026, wurden die Leitlinien für die Einbeziehung des DNSH-Prinzips auch in die Durchführungsphase der Maßnahmen im Rahmen des EFRE-Programms 2021–2027 der Autonomen Provinz Trient genehmigt.