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Aufwertung der Architektur und des ländlichen Raums

Ziel der Maßnahme ist die Erhaltung ländlicher und historischer Landschaften durch den Schutz von materiellen und immateriellen Kulturgütern und die Förderung von Initiativen und Aktivitäten im Zusammenhang mit einer nachhaltigen touristisch-kulturellen Nutzung, die die lokalen Traditionen und die Kultur aufwertet.

Veröffentlichungsdatum:

04.04.2025

Beschreibung

Gefördert werden sollen Projekte zur Restaurierung und Aufwertung des architektonischen und landschaftlichen Erbes, das sich im Besitz von Privatpersonen und des dritten Sektors oder in deren Eigentum befindet, um sicherzustellen, dass dieses Erbe erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Projekte sind auch dann förderfähig, wenn sie architektonisches und landschaftliches Erbe in öffentlichem Besitz betreffen, zu dem Privatpersonen und der dritte Sektor uneingeschränkt Zugang haben, wobei die Ansprüche mindestens fünf Jahre nach dem administrativen und buchhalterischen Abschluss der finanzierten Maßnahme bestehen.

Gebäude, die als "ländliche Architektur" definiert sind, müssen durch einen entsprechenden Ministerialerlass gemäß Gesetzesdekret Nr. 42/2004 als kulturell interessant erklärt werden oder vor mehr als 70 Jahren erbaut worden sein und durch regionale und kommunale Instrumente der Raum- und Stadtplanung vermessen oder klassifiziert werden. (ex-Art. 1, Abs. 5).

Für eine Intervention im Rahmen dieser Bekanntmachung kommen in Frage

  1. Objekte, die als ländliche Wohnungen genutzt werden oder für landwirtschaftliche Tätigkeiten bestimmt sind (Bauernhäuser, "masi", "malghe" und "caselli", Mühlen, Pressen, Landschulen usw.), die in direktem Zusammenhang mit der umgebenden landwirtschaftlichen Tätigkeit stehen oder standen
  2. Artefakte, die den organischen Zusammenhang mit der entsprechenden landwirtschaftlichen Tätigkeit verdeutlichen (Scheunen, Unterstände, provisorische Unterstände auch in bewachsenen Strukturen oder in Höhlen, Schuppen und Lagerstätten, Ställe, "colombere" und "toresele", Trockner, Öfen, Brunnen, Pflasterung von Wohn- oder Produktionsflächen, Zäune und Zäsuren, historische Landstraßen, die die traditionelle Pflasterung bewahren, Terrassenbegrenzungssysteme und Trockenmauern, hydraulische Systeme zur Kanalisierung, Bewässerung und Wasserversorgung, Brunnen, Tränken, Brücken, Meilensteine, Sägewerke und Obstgärten mit seltenen historischen Sorten, usw.;
  3. Artefakte, die typisch für die volkstümlichen und religiösen Traditionen ländlicher Gemeinschaften sind (Kapellen, ländliche Kirchen, Votivheiligtümer und Kreuze, Flächen mit Schildern und Graffiti, die Weideflächen kennzeichnen, usw.), traditionelle Berufe, die mit dem Leben ländlicher Gemeinschaften verbunden sind, usw.

Hier geht es zur Entschließung des Rates zur Genehmigung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Lesen Sie die Pressemitteilung

Ergebnis des Aufrufs zur Interventionsauswahl: Mit dem Beschluss des Direktors des Landwirtschaftsdienstes Nr. 12595 vom 22. November 2022 wurde die endgültige Liste der förderfähigen Anträge genehmigt (Nr. 38 Interventionen für 4.693.882,01 Euro). Für die Anträge, die in der Rangliste enthalten sind (von Nr. 39 bis Nr. 61), aber wegen fehlender Mittel nicht finanziert werden können, wurde die Möglichkeit vorgesehen, in der Rangfolge zu blättern, falls weitere Mittel verfügbar werden.

Durch Beschluss wurde Folgendes genehmigt

  • die Durchführungsbestimmungen der Entschließung Nr. 747 vom 29. April 2022
  • das Faksimile der obligatorischen Handlungen
  • die Vordrucke für die Zahlungsanträge und die sonstigen vom Begünstigten zu erbringenden Leistungen.

Der Provinzialrat verabschiedete außerdem mit Beschluss Nr. 865 vom 19. Mai 2023 die Durchführungsbestimmungen des vorangegangenen Beschlusses Nr. 747 von 2022 sowie das Faksimile der Verpflichtungsakte und die Formulare für die Durchführung der Investitionen.

NFP (M1C3) Aufwertung der Architektur und des ländlichen Raums

Nationaler Plan für Wiederaufbau und Resilienz (PNRR),(M1C3), Maßnahme 2 "Regeneration kleiner Kulturstätten, kulturelles, religiöses und ländliches Erbe", Investition 2.2: "Schutz und Aufwertung der Architektur und der ländlichen Landschaft", finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 09:02

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