Beschreibung
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Investitionen zur Verbesserung der Qualitätsstandards von Dienstleistungen, die von kommerziellen Aktivitäten, öffentlichen Einrichtungen oder Handwerksbetrieben angeboten werden.
Zuschussfähige Initiativen
Unternehmen können den Zuschuss für Anlageinvestitionen in Betriebseinheiten in der Provinz beantragen, die Folgendes zum Ziel haben
- die AufnahmeneuerTätigkeiten oder dieEröffnung neuer Betriebseinheiten, auch durch den Erwerb von Grundstücken;
- die Sanierung, Modernisierung und Verschönerung bestehender Tätigkeiten oder die Umstellung ihrer Tätigkeiten, auch durch den Erwerb bereits genutzter Immobilien und den Bau neuer, für bestehende Tätigkeiten zweckmäßiger Räume
- der Bau von Ausstellungsräumen, Geschäften, Verkostungs- und Schulungsräumen und/oder anderen Räumen, die der Förderung ihrer Produkte dienen, nur im Falle von Handwerks- oder Industrieunternehmen.
Wenn die Freistellungsregelung gewählt wird, müssen die geplanten Initiativen eine der folgenden Bedingungen erfüllen
- die Eröffnung eines neuen Geschäftsbereichs
- eine Vergrößerung der für die Geschäftstätigkeit vorgesehenen Fläche/des Volumens;
- eine Umstrukturierung der Betriebseinheit mit Diversifizierung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen durch neue zusätzliche Produkte/Dienstleistungen oder eine radikale Umgestaltung der in der betreffenden Betriebseinheit ausgeübten Tätigkeit.
Zuschussfähige Ausgaben
Zu den förderfähigen Ausgaben gehören
- Ausgaben für Immobilieninvestitionen: Bauarbeiten, Anlagen, technische Ausgaben, Erwerb von Immobilien;
- Ausgaben für bewegliche Investitionen: Möbel, Einrichtungsgegenstände, Ausrüstungen, Computer-Hardware und -Software, Fahrzeuge, die als besondere Geschäftszwecke eingestuft sind.
Nicht förderfähige Ausgaben
Nicht förderfähig sind Ausgaben für
- nicht zusammenhängende Freiflächen
Zuschussfähige Ausgabenobergrenzen
- Mindestbetrag der förderfähigen Ausgaben: € 20.000,00
- Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben: € 1.500.000,00
- Höchstbetrag für den Erwerb von Gebäuden oder Gebäudeteilen: 150.000,00 € (zusätzlich zur Einhaltung der im Beschluss des Provinzialrats Nr. 104/2012 festgelegten förderfähigen Höchstpreise - LINK ZUR TABELLE).
Beitragsmaßnahme
Der Prozentsatz des Beitrags, den das Unternehmen erhalten kann, beträgt
- im Rahmen der De-minimis-Regelung: 30
- im Rahmen der Freistellungsregelung
- kleines Unternehmen: 20 %.
- mittlere Unternehmen: 10 %.
Der Beitrag wird in einer einzigen Tranche nach Abschluss und Meldung der Investition gezahlt.
Beschränkungen
Kosten
Für die Anmeldung fallen außer der Stempelgebühr keine weiteren Kosten an.
Verpflichtungen
Erleichterte Investitionen müssen
- die Anforderungen an Rationalität und Funktionalität erfüllen
- ausschließlich von dem begünstigten Unternehmen für die Durchführung der im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geförderten Aktivitäten verwendet werden;
- sich auf eine Betriebseinheit in der Provinz beziehen;
- sich auf Immobilien im Besitz des Antragstellers beziehen (bei Investitionen von mehr als 500.000,00 €, Gesamtantrag).
Die Inanspruchnahme des Zuschusses bringt für Sie folgende Verpflichtungen mit sich
- die Güter oder Dienstleistungen, für die die Zuschüsse gewährt wurden, nicht zu veräußern, zu übertragen oder in irgendeiner Weise ihrer Bestimmung zu entziehen (unbewegliches Vermögen im Wert von über 250.000,00 €: 10 Jahre; unbewegliches Vermögen im Wert von bis zu 250.000,00 €: 5 Jahre; bewegliches Vermögen im Wert von über 250.000,00 €: 5 Jahre; bewegliches Vermögen im Wert von bis zu 250.000,00 €: 3 Jahre)
- unverzügliche Mitteilung jeder subjektiven oder objektiven Änderung, die für die Gewährung der Fazilität oder deren Fortführung von Bedeutung ist;
- Anwendung von Tarifverträgen und -vereinbarungen auf nationaler und provinzieller Ebene, Einhaltung der Arbeits-, Sozialversicherungs- und Sozialhilfegesetze sowie der Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit der Arbeitnehmer auf die Arbeitnehmer;
- die Rückzahlung von Vermögenswerten, die Gegenstand von Leasingverträgen sind.
Kumulierung
Für ein und dieselbe Investition können Sie keine Beiträge im Rahmen des LP 6/99 oder des Bando Qualità in Trentino - settore commercio e servizi (Ausgabe 2020) erhalten haben.
Auch Anteile an einer Immobilieninvestition mit einer einzigen Qualifikation, für die der Antragsteller einen Antrag im Rahmen des LP 6/99 gestellt hat oder zu stellen beabsichtigt,sind nicht förderfähig.
Für dieselbe Investition können Sie eine Steuer- oder Sozialversicherungserleichterung in Anspruch nehmen, sofern es sich nicht um eine staatliche Beihilfe handelt.