Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Zweiter Aufruf zur Qualität im Trentino (2022) - Handel und Dienstleistungssektor

  • Nicht aktiv

Die Meldefrist endete am 31. März 2025

Aufruf zur Unterstützung des Neubeginns kleiner und mittlerer Unternehmen in den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie und persönliche Dienstleistungen - MASSNAHME LÄUFT AM 14. Oktober 2022 um 12 Uhr aus. Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag zu stellen.

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Investitionen zur Verbesserung der Qualitätsstandards von Dienstleistungen, die von kommerziellen Aktivitäten, öffentlichen Einrichtungen oder Handwerksbetrieben angeboten werden.

Zuschussfähige Initiativen

Unternehmen können den Zuschuss für Anlageinvestitionen in Betriebseinheiten in der Provinz beantragen, die Folgendes zum Ziel haben

  • die AufnahmeneuerTätigkeiten oder dieEröffnung neuer Betriebseinheiten, auch durch den Erwerb von Grundstücken;
  • die Sanierung, Modernisierung und Verschönerung bestehender Tätigkeiten oder die Umstellung ihrer Tätigkeiten, auch durch den Erwerb bereits genutzter Immobilien und den Bau neuer, für bestehende Tätigkeiten zweckmäßiger Räume
  • der Bau von Ausstellungsräumen, Geschäften, Verkostungs- und Schulungsräumen und/oder anderen Räumen, die der Förderung ihrer Produkte dienen, nur im Falle von Handwerks- oder Industrieunternehmen.

Wenn die Freistellungsregelung gewählt wird, müssen die geplanten Initiativen eine der folgenden Bedingungen erfüllen

  • die Eröffnung eines neuen Geschäftsbereichs
  • eine Vergrößerung der für die Geschäftstätigkeit vorgesehenen Fläche/des Volumens;
  • eine Umstrukturierung der Betriebseinheit mit Diversifizierung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen durch neue zusätzliche Produkte/Dienstleistungen oder eine radikale Umgestaltung der in der betreffenden Betriebseinheit ausgeübten Tätigkeit.

Überprüfen Sie die Einzelheiten der förderfähigen Initiativen in Punkt 3 derBekanntmachung (LINK ZUR BEKANNTMACHUNG) und konsultieren Sie die FAQ zur weiteren Klärung.

Zuschussfähige Ausgaben

Zu den förderfähigen Ausgaben gehören

  • Ausgaben für Immobilieninvestitionen: Bauarbeiten, Anlagen, technische Ausgaben, Erwerb von Immobilien;
  • Ausgaben für bewegliche Investitionen: Möbel, Einrichtungsgegenstände, Ausrüstungen, Computer-Hardware und -Software, Fahrzeuge, die als besondere Geschäftszwecke eingestuft sind.

Überprüfen Sie die Einzelheiten der förderfähigen Ausgaben unter Punkt 4.2 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen(LINK ZUR AUFRUFUNG) und konsultieren Sie die FAQ für weitere Erläuterungen.

Nicht förderfähige Ausgaben

Nicht förderfähig sind Ausgaben für

  • nicht zusammenhängende Freiflächen

Prüfen Sie die Einzelheiten zu den nicht förderfähigen Ausgaben unter Punkt 4.3 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen(LINK ZUM AUFRUF) und konsultieren Sie zur weiteren Klärung die FAQ.

Zuschussfähige Ausgabenobergrenzen
  • Mindestbetrag der förderfähigen Ausgaben: € 20.000,00
  • Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben: € 1.500.000,00
  • Höchstbetrag für den Erwerb von Gebäuden oder Gebäudeteilen: 150.000,00 € (zusätzlich zur Einhaltung der im Beschluss des Provinzialrats Nr. 104/2012 festgelegten förderfähigen Höchstpreise - LINK ZUR TABELLE).
Beitragsmaßnahme

Der Prozentsatz des Beitrags, den das Unternehmen erhalten kann, beträgt

  • im Rahmen der De-minimis-Regelung: 30
  • im Rahmen der Freistellungsregelung
    • kleines Unternehmen: 20 %.
    • mittlere Unternehmen: 10 %.

Der Beitrag wird in einer einzigen Tranche nach Abschluss und Meldung der Investition gezahlt.

Beschränkungen

Kosten

Für die Anmeldung fallen außer der Stempelgebühr keine weiteren Kosten an.

Verpflichtungen

Erleichterte Investitionen müssen

  • die Anforderungen an Rationalität und Funktionalität erfüllen
  • ausschließlich von dem begünstigten Unternehmen für die Durchführung der im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geförderten Aktivitäten verwendet werden;
  • sich auf eine Betriebseinheit in der Provinz beziehen;
  • sich auf Immobilien im Besitz des Antragstellers beziehen (bei Investitionen von mehr als 500.000,00 €, Gesamtantrag).
Attenzione!

In der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen(LINK ZUR BEKANNTMACHUNG) finden Sie alle Verpflichtungen und Ausnahmen, die in besonderen Fällen vorgesehen sind (z. B. Geschäftspachtverträge zwischen Mutter- oder Tochtergesellschaften oder zwischen Unternehmen, die denselben Personen gehören).

Die Inanspruchnahme des Zuschusses bringt für Sie folgende Verpflichtungen mit sich

  • die Güter oder Dienstleistungen, für die die Zuschüsse gewährt wurden, nicht zu veräußern, zu übertragen oder in irgendeiner Weise ihrer Bestimmung zu entziehen (unbewegliches Vermögen im Wert von über 250.000,00 €: 10 Jahre; unbewegliches Vermögen im Wert von bis zu 250.000,00 €: 5 Jahre; bewegliches Vermögen im Wert von über 250.000,00 €: 5 Jahre; bewegliches Vermögen im Wert von bis zu 250.000,00 €: 3 Jahre)
  • unverzügliche Mitteilung jeder subjektiven oder objektiven Änderung, die für die Gewährung der Fazilität oder deren Fortführung von Bedeutung ist;
  • Anwendung von Tarifverträgen und -vereinbarungen auf nationaler und provinzieller Ebene, Einhaltung der Arbeits-, Sozialversicherungs- und Sozialhilfegesetze sowie der Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit der Arbeitnehmer auf die Arbeitnehmer;
  • die Rückzahlung von Vermögenswerten, die Gegenstand von Leasingverträgen sind.
Attenzione!

Bei einem Verstoß gegen eine dieser Verpflichtungen wird die Provinz den erhaltenen Beitrag streichen.

Kumulierung

Für ein und dieselbe Investition können Sie keine Beiträge im Rahmen des LP 6/99 oder des Bando Qualità in Trentino - settore commercio e servizi (Ausgabe 2020) erhalten haben.

Auch Anteile an einer Immobilieninvestition mit einer einzigen Qualifikation, für die der Antragsteller einen Antrag im Rahmen des LP 6/99 gestellt hat oder zu stellen beabsichtigt,sind nicht förderfähig.

Für dieselbe Investition können Sie eine Steuer- oder Sozialversicherungserleichterung in Anspruch nehmen, sofern es sich nicht um eine staatliche Beihilfe handelt.

Attenzione!

In derBekanntmachung (LINK ZUR BEKANNTMACHUNG) finden Sie die Regeln für die Kumulierung mit anderen Beihilfen, die von anderen Parteien als der Provinz gemäß Punkt 13 gewährt werden, und in den FAQ finden Sie weitere Erläuterungen zur Kumulierung.

An wen es sich richtet

Kleine und mittlere Unternehmen, die in den folgenden Sektoren Tätigkeiten ausüben, die unter die ATECO-Codes fallen:

  • Einzelhandel
  • Gastronomie
  • persönliche Dienstleistungen
  • verarbeitendes Gewerbe (beschränkt auf die Einrichtung von Ausstellungsräumen, Geschäften, Verkostungs- und Schulungsräumen und/oder anderen Räumen, die der Förderung ihrer Produkte dienen)
Attenzione!

Überprüfen Sie die Liste der ATECO-Codes der Begünstigten unter Punkt 2.1 derBekanntmachung (LINK ZUR BEKANNTMACHUNG). Tätigkeiten, die in landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt werden, sind ausgeschlossen.

Zugangsvoraussetzungen

Um einen Antrag zu stellen, muss das Unternehmen

  • ein kleines oder mittleres Unternehmen sein
  • im Unternehmensregister eingetragen sein
  • Es darf sich nicht in einem "schwierigen Zustand" befinden, wie er in den europäischen Vorschriften über staatliche Beihilfen definiert ist.

Der Antrag kann eingereicht werden von:

  • Gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
  • Delegierter

So geht es

Einreichung eines Antrags

Um den Zuschuss zu beantragen, muss das Unternehmen einen Antrag über eine IT-Plattform einreichen.

Für die Einreichung ist es erforderlich, im Besitz des öffentlichen digitalen Identitätssystems (SPID) zu sein.

Attenzione!

Pro Unternehmensbereich kann nur ein Antrag eingereicht werden.

Fristen für die Einreichung von Anträgen

Die Frist ist am 14. Oktober 2022 um 12 Uhr abgelaufen. Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag einzureichen.

HILFSKONTAKTE

Bei Fragen zum IT-Verfahren oder zu rechtlichen Aspekten können Sie sich von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr an die gebührenfreie Nummer 800.196.977 wenden .

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Nur bei Anträgen mit Ausgaben von mehr als 100.000,00 €, wenn der Antragsteller nicht über eigene Mittel oder liquide Mittel verfügt, eine Erklärung einer Bank oder Leasinggesellschaft, die bescheinigt, dass dem Antragsteller für die betreffende Investition ein Darlehen in Höhe von mindestens 50 % der geplanten Ausgaben gewährt wurde.

Attenzione!

Wenn Sie die Bankfähigkeitserklärung bei der Einreichung Ihres Antrags nicht auf die Plattform hochgeladen haben, denken Sie daran, dass Sie eine Frist von höchstens 30 Tagen ab dem Schlusstermin der Aufforderung haben, um diese Erklärung an die APIAE pec zu senden (apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it)

Formulare

Zeiten und Fristen

Frist für die Berichterstattung 31. März 2025

Kosten

Steuermarke
16 Euro

Zugang zum Service

Authentifizierung

SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi della Provincia per il sostegno dell'economia e della nuova imprenditorialità locale, femminile e giovanile. Aiuti per i servizi alle imprese, alle reti d'impresa, all'innovazione e all'internazionalizzazione. Modificazioni della legge sulla programmazione provinciale.

Weiterlesen

Approvazione del 'Secondo bando Qualità in Trentino - Settore commercio e servizi' e 'Secondo bando Qualità in Trentino - Settore ricettivo'.

Weiterlesen

Assegnazione ad APIAE delle risorse per l'esercizio finanziario 2022 necessarie all'esercizio delle competenze ai sensi dell'articolo 39 ter l.p. n. 3/2006 e all'incremento dei budget relativi ai Secondi Bandi Qualità in Trentino - settore commercio e servizi e settore ricettivo di cui alla D.G.P. n. 1242/2022. Autorizzazione ad APIAE alla ridestinazione di una quota di avanzo di amministrazione vincolato dell'esercizio 2021 ad incremento del budget dedicato all'Avviso FESR 2/2022 'Investimenti in impianti fotovoltaici' di cui alla D.G.P. 1034/2022

Weiterlesen

Approvazione del Piano di attività per l'esercizio 2023 e del Bilancio di previsione 2023-2025 di APIAE e contestuale incremento dei budget dei Secondi Bandi Qualità in Trentino - Settore commercio e servizi e Settore ricettivo, di cui alla D.G.P. 1242/2022 e s.m.i.

Weiterlesen

Assegnazione ad APIAE di nuove risorse per l'esercizio finanziario 2023 necessarie all'esercizio delle competenze ai sensi dell'articolo 39 ter l.p. n. 3/2006 e aumento dei budget dei Secondi Bandi Qualità in Trentino - Settore Commercio e servizio e Servizio Ricettivo, di cui D.G.P. n. 1242/2022 e s.m.i.

Weiterlesen

Modifica delle linee operative dell'intervento di facilitazione all'accesso al credito di cui alla DGP 2251/2022 e specifica tecnica relativa al 'Secondo bando Qualità in Trentino - Settore commercio e servizi' e 'Secondo bando Qualità in Trentino - Settore ricettivo', approvati con DGP 1242/2022 e s.m.i..

Weiterlesen

L.p. n. 6/1999. Proroga dei termini di realizzazione degli interventi agevolati a valere sul 'Secondo bando qualità in Trentino - settore commercio e servizi' e 'Secondo bando qualità in Trentino - settore ricettivo', approvati con D.G.P. n. 1242/2022. L.p. n. 3/2020. Ridefinizione dei vincoli previsti dalla legge provinciale n. 6/1999 e dalla legge provinciale n. 35/1988.

Weiterlesen
Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren