Beschreibung
Wenn Sie eine Immobilie besitzen, die Sie renovieren möchten, um sie auf dem freien Markt zu vermieten, können Sie einen Kapitalzuschuss für die Durchführung der Sanierungsarbeiten an der Immobilie beantragen.
Der Zuschuss soll dazu beitragen, dass mehr Immobilien saniert und auf dem freien Markt zu vergünstigten Mieten an Personen mit Wohnbedarf angeboten werden.
Der Zuschuss, der für jede zur Vermietung bestimmte Wohnung berechnet wird, deckt 50 % der für die Sanierungsarbeiten entstandenen Kosten ab, beginnend bei Mindestkosten von 15.000 Euro bis zu Höchstkosten von 50.000 Euro.
Zudem ist ein Zuschlag von 5.000 Euro pro Wohnung vorgesehen, wenn Sie die Wohnung unter Inanspruchnahme des sozialen Vermittlungsdienstes vermieten möchten, der von in der Region tätigen gemeinnützigen Einrichtungen angeboten wird, oder wenn diedie Wohnung, für die Sie den Zuschuss beantragen, aus einer Wohneinheit stammt, die für die Kurzzeitvermietung bestimmt war und ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr für diesen Zweck genutzt wird.
Beschränkungen
Sobald dir die Förderung bewilligt wurde, hast du 24 Monate Zeit, um die Abrechnung der angefallenen Kosten einzureichen. Sollten Sie die Abrechnung nicht innerhalb dieser Frist einreichen können, können Sie aus triftigen Gründen einmalig eine Verlängerung um maximal 12 Monate beantragen. Der Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf der Frist für die Abrechnung gestellt werden.
Der Zuschuss verpflichtet dich, die Wohnung über einen Zeitraum von 96 Monaten innerhalb der folgenden 10 Jahre ab dem Datum der Einreichung der Abrechnung direkt an Personen mit Wohnbedarf zu vermieten, auch mit Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen, die im Bereich der sozialen Wohnungsvermittlung tätig sind, oder sie diesen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Diese Modalitäten schließen sich gegenseitig nicht aus und können für die Berechnung des Zeitraums von 96 Monaten kumuliert werden.
Sie müssen den Mietvertrag gemäß dem Gesetz Nr. 431/1998 abschließen und dabei eine vergünstigte Miete anwenden, die dem um 15 % reduzierten Marktmietpreis entspricht. Berechnen Sie die Marktmiete auf der Grundlage der Landesvorschriften, die mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1060 vom 10. Juli 2026 verabschiedet wurden.
Die Verpflichtungen, die du einhalten musst, um den Zuschuss zu behalten, sind in den Kriterien ausführlich beschrieben.