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Zuschuss für die Sanierung von Immobilien natürlicher Personen zu Mietzwecken

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Antragsfrist
vom 24.08.2026, 00:00 Uhr, bis zum 12.10.2026, 23:59 Uhr

Richtet sich an Privatpersonen, die Eigentümer oder Miteigentümer von Wohneinheiten sind, die saniert und an Personen mit Wohnbedarf vermietet werden sollen.

Beschreibung

Wenn Sie eine Immobilie besitzen, die Sie renovieren möchten, um sie auf dem freien Markt zu vermieten, können Sie einen Kapitalzuschuss für die Durchführung der Sanierungsarbeiten an der Immobilie beantragen.

Der Zuschuss soll dazu beitragen, dass mehr Immobilien saniert und auf dem freien Markt zu vergünstigten Mieten an Personen mit Wohnbedarf angeboten werden.

Der Zuschuss, der für jede zur Vermietung bestimmte Wohnung berechnet wird, deckt 50 % der für die Sanierungsarbeiten entstandenen Kosten ab, beginnend bei Mindestkosten von 15.000 Euro bis zu Höchstkosten von 50.000 Euro.

Zudem ist ein Zuschlag von 5.000 Euro pro Wohnung vorgesehen, wenn Sie die Wohnung unter Inanspruchnahme des sozialen Vermittlungsdienstes vermieten möchten, der von in der Region tätigen gemeinnützigen Einrichtungen angeboten wird, oder wenn diedie Wohnung, für die Sie den Zuschuss beantragen, aus einer Wohneinheit stammt, die für die Kurzzeitvermietung bestimmt war und ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr für diesen Zweck genutzt wird. 

Beschränkungen

Sobald dir die Förderung bewilligt wurde, hast du 24 Monate Zeit, um die Abrechnung der angefallenen Kosten einzureichen. Sollten Sie die Abrechnung nicht innerhalb dieser Frist einreichen können, können Sie aus triftigen Gründen einmalig eine Verlängerung um maximal 12 Monate beantragen. Der Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf der Frist für die Abrechnung gestellt werden.

Der Zuschuss verpflichtet dich, die Wohnung über einen Zeitraum von 96 Monaten innerhalb der folgenden 10 Jahre ab dem Datum der Einreichung der Abrechnung direkt an Personen mit Wohnbedarf zu vermieten, auch mit Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen, die im Bereich der sozialen Wohnungsvermittlung tätig sind, oder sie diesen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. 

Diese Modalitäten schließen sich gegenseitig nicht aus und können für die Berechnung des Zeitraums von 96 Monaten kumuliert werden.

Sie müssen den Mietvertrag gemäß dem Gesetz Nr. 431/1998 abschließen und dabei eine vergünstigte Miete anwenden, die dem um 15 % reduzierten Marktmietpreis entspricht. Berechnen Sie die Marktmiete auf der Grundlage der Landesvorschriften, die mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1060 vom 10. Juli 2026 verabschiedet wurden. 

Die Verpflichtungen, die du einhalten musst, um den Zuschuss zu behalten, sind in den Kriterien ausführlich beschrieben.

An wen es sich richtet

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie als natürliche Person Eigentümer oder Miteigentümer von Immobilieneinheiten sind, die sich im Gebiet der Provinz Trient befinden. 

Die Immobilien, an denen Sie die Arbeiten durchführen, müssen den Katasterkategorien A/2, A/3, A/4, A/5, A/6 oder A/7 angehören oder in Wohnungen umgewandelt werden, die unter die oben genannten Katasterkategorien fallen. Die Sanierungsmaßnahmen sind in Anhang A „Zulässige Arten von Sanierungsmaßnahmen“ der Kriterien aufgeführt. 

Sie können nur einen Antrag für maximal 5 Wohnungen stellen, auch wenn diese in verschiedenen Gebäuden liegen.

Beachten Sie, dass die Wohneinheiten zum Stichtag 7. August 2026 nicht vermietet sein dürfen. 

So geht es

Füllen Sie den Antrag aus, entrichten Sie die Stempelsteuer und reichen Sie ihn über die Webanwendung ein, die über den unten stehenden Link erreichbar ist. Der Zugriff auf die Webanwendung muss über die Identifizierung mit CIE, SPID oder CPS/CNS erfolgen.

Die Anleitung zum Online-Ausfüllen des Antrags finden Sie im Bereich „Dokumente“.

Befindet sich die Immobilie im Miteigentum, muss der Antrag von nur einem Miteigentümer gestellt werden, der über eine Vollmacht der anderen betroffenen Miteigentümer sowie die Zustimmung der Miteigentümer verfügt, die keinen Anspruch auf den Zuschuss haben.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Online-Antrag für jede Wohnung, für die Sie den Zuschuss beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • die Übersicht über die Maßnahmen, die im Bereich „Formulare“ heruntergeladen werden kann, oder den erläuternden Bericht, der dem bei der Gemeinde eingereichten Projekt beigefügt ist;
  • für bereits in Rechnung gestellte Ausgaben eine Kopie der Rechnungen mit Datum ab dem 7. August 2026, ausgestellt auf den Namen des Antragstellers, der die Ausgaben trägt, und mit der einheitlichen Projektnummer (CUP): C48J25000420003.
    Wenn die Rechnungen Ausgaben für mehrere Wohnungen enthalten, muss der auf jede Wohnung entfallende Betrag durch einen entsprechenden Vermerk auf den Rechnungen selbst ausgewiesen werden;
  • für Ausgaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht in Rechnung gestellt wurden, Kostenvoranschläge oder Aufmaße, in denen auch die Steuer- und Sozialabgaben aufgeführt sein müssen, damit die entsprechenden Ausgaben anerkannt werden können. Wenn die Kostenvoranschläge oder Aufmaßberechnungen dieselben Ausgaben, kumulierte Ausgaben für mehrere Unterkünfte oder Ausgaben enthalten, deren Rechnung dem Antrag beigefügt ist, muss der jeweilige Betrag durch einen entsprechenden Vermerk auf diesen Unterlagen ausgewiesen werden;
  • die zusammenfassende Aufstellung der Ausgaben, die im Bereich „Formulare“ heruntergeladen werden kann; 
  • eine eventuelle Interessensbekundung zur Übernahme der Wohnung, ausgestellt von einer der in der Region tätigen gemeinnützigen Einrichtungen (dieses Dokument dient zur Beantragung des Zuschlags zum Zuschuss).

Wenn Sie den Antrag als Miteigentümer einreichen, müssen Sie die Vollmacht der anderen Miteigentümer, die an dem Zuschuss interessiert sind, oder die Zustimmung der anderen Miteigentümer, die kein Interesse an dem Zuschuss haben, beifügen.

Formulare

Zeiten und Fristen

2026 12 Okt

Periodo di presentazione delle domande 24.08.2026 ⇢ 12.10.2026

 

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Datum der Antragstellung

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

EDILIZIA ABITATIVA AGEVOLATA: legge provinciale 13 novembre 1992, n. 21 (Disciplina degli interventi provinciali in materia di edilizia abitativa) - art. 61 bis: approvazione dei criteri e delle modalità per la concessione del contributo in conto capitale a favore di persone fisiche per il risanamento di immobili a fini locativi (codice CUP C48J25000420003).

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Begleitdokumente

Criteri e modalità per la concessione del contributo in conto capitale per interventi di risanamento di immobili a fini locativi realizzati da persone fisiche

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Allegato A: tipologie interventi di risanamento ammessi

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