Hervorgehobenes
Anträge können ab dem 2. November 2026 eingereicht werden.
Alle Unterlagen werden in Kürze zur Verfügung gestellt.
Zuschuss für den Erwerb der ersten Eigentumswohnung für junge Menschen, junge Paare und kinderreiche Familien
Anträge können ab dem 2. November 2026 eingereicht werden.
Alle Unterlagen werden in Kürze zur Verfügung gestellt.
Im Folgenden werden die Inhalte der Ausschreibung punktweise zusammengefasst; wir empfehlen Ihnen, den offiziellen Text, der im Abschnitt „Dokumente – Relevante Rechtsvorschriften“ verfügbar ist, aufmerksam zu lesen.
Du hast Anspruch auf den Zuschuss, wenn du nach dem 1. Januar 2026 deine erste Eigentumswohnung erwirbst. Der Antrag ist auch dann zulässig, wenn der Kauf noch nicht abgeschlossen ist, sofern du bereits über einen Vorvertrag oder ein Kaufangebot verfügst.
Um einen Antrag stellen zu können, musst du einer der folgenden Kategorien angehören:
Der Zuschuss, den du erhalten kannst, beträgt:
Der Zuschuss erhöht sich um 10.000 Euro, wenn in dem Haushalt, der die Erstwohnung beziehen wird, mindestens eine Person mit einem festgestellten Invaliditätsgrad von mindestens 75 Prozent lebt.
Die Erstwohnung muss zum Zeitpunkt der Beurkundung einer der folgenden Katasterkategorien angehören:
Die Nebengebäude müssen einer der folgenden Katasterkategorien angehören:
Der Erstwohnsitz kann aus der Zusammenlegung mehrerer aneinandergrenzender Immobilieneinheiten entstehen, und der Kaufvertrag hält die künftige Zusammenlegung fest.
Sie können Eigentumsanteile erwerben, sofern dies zum Erwerb des vollständigen und ausschließlichen Eigentums an der als Erstwohnsitz genutzten Immobilie dient.
Der Erwerb – ganz oder in Anteilen – vom Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährten, von Verwandten und Verschwägerten ersten Grades sowie von Einzelunternehmen oder ihnen zuzurechnenden Gesellschaften ist nicht förderfähig.
Innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum des Bescheids über die Gewährung des Zuschusses müssen Sie:
Für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Datum des Bewilligungsbescheids oder, falls später, ab dem Datum der Wohnsitzverlegung:
Sie haben Anspruch auf die Förderung, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung:
Füllen Sie den Antrag aus, versehen Sie ihn mit der vorgeschriebenen Stempelsteuer und reichen Sie ihn über die Webanwendung ein, die über den unten stehenden Link erreichbar ist. Der Zugriff auf die Webanwendung erfolgt über die Identifizierung mit SPID, CPS/CNS oder CIE.
Eine Anleitung zum Online-Ausfüllen des Antrags finden Sie unter dem folgenden Link.
Wenn Sie den Antrag gemeinsam mit einem anderen Antragsteller einreichen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht des anderen Antragstellers, die Sie mithilfe des Formulars ausfüllen müssen, das im Abschnitt „Formulare“ weiter unten verfügbar ist. Der Antrag ist unzulässig, wenn er von einem nicht bevollmächtigten Antragsteller eingereicht wird.
Dem Online-Antrag müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
Formate der elektronisch übermittelten Unterlagen
Die an die Mitteilungen angehängten Dateien müssen eines der folgenden Formate (und die entsprechenden Dateiendungen) aufweisen: PDF/A, PDF, XML, TXT, TIFF, TIF, JPEG, JPG, JFIF, JPE, EML, BMP, CSV und GIF. Dies liegt daran, dass diese Formate als für die Langzeitarchivierung geeignet anerkannt sind, da die in diesen Formaten erstellten Dokumente stabil sind. Zudem ist auch das HTML-Format zulässig (nur für den Textkörper der E-Mail). Die digitale Signatur, sofern vorgesehen, darf ausschließlich auf Dateien in den oben genannten zulässigen Formaten angebracht werden. Komprimierte Formate (z. B. .zip) werden nicht akzeptiert, da die eindeutige Identifizierung der komprimierten und/oder in einem Archiv gepackten Dateien weder durch den zertifizierten E-Mail-Dienst noch durch das Dokumentenmanagementsystem gewährleistet ist.
Gewährung des Zuschusses: innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung des Antrags, in der Reihenfolge des Eingangs und bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel
Auszahlung des Zuschusses:
Die Steuermarke muss für eventuelle Überprüfungen aufbewahrt werden und darf nicht wiederverwendet werden.
Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken