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Zuschuss für den Erwerb der ersten Eigentumswohnung – 2026

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Zuschuss für den Erwerb der ersten Eigentumswohnung für junge Menschen, junge Paare und kinderreiche Familien

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Anträge können ab dem 2. November 2026 eingereicht werden.

Alle Unterlagen werden in Kürze zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

Im Folgenden werden die Inhalte der Ausschreibung punktweise zusammengefasst; wir empfehlen Ihnen, den offiziellen Text, der im Abschnitt „Dokumente – Relevante Rechtsvorschriften“ verfügbar ist, aufmerksam zu lesen.

Du hast Anspruch auf den Zuschuss, wenn du nach dem 1. Januar 2026 deine erste Eigentumswohnung erwirbst. Der Antrag ist auch dann zulässig, wenn der Kauf noch nicht abgeschlossen ist, sofern du bereits über einen Vorvertrag oder ein Kaufangebot verfügst.

Um einen Antrag stellen zu können, musst du einer der folgenden Kategorien angehören:

  • Junge Menschen, die am 1. Januar 2026 noch nicht das 40. Lebensjahr vollendet haben
  • junge Paare, bei denen mindestens einer der beiden Partner am 1. Januar 2026 noch nicht 40 Jahre alt ist
  • Kinderreiche Familien mit mindestens drei unter einem Dach lebenden unterhaltsberechtigten Kindern (unabhängig vom Alter der Eltern).

Der Zuschuss, den du erhalten kannst, beträgt:

  • 20.000 Euro beim Kauf durch junge Menschen
  • 25.000 Euro beim Kauf durch junge Paare
  • 30.000 Euro beim Kauf durch kinderreiche Familien

Der Zuschuss erhöht sich um 10.000 Euro, wenn in dem Haushalt, der die Erstwohnung beziehen wird, mindestens eine Person mit einem festgestellten Invaliditätsgrad von mindestens 75 Prozent lebt.

Die Erstwohnung muss zum Zeitpunkt der Beurkundung einer der folgenden Katasterkategorien angehören:

  • A/2 – Wohnimmobilien
  • A/3 – Sozialwohnungen
  • A/4 – Sozialwohnungen
  • A/5 – Sozialwohnungen der untersten Preisklasse
  • A/6 – ländliche Wohnungen
  • A/7 – Ferienhaus

Die Nebengebäude müssen einer der folgenden Katasterkategorien angehören:

  • C/2 – Lager- und Abstellräume;
  • C/6 – Ställe, Reitställe, Schuppen, Garagen (ohne Erwerbszweck);
  • C/7 – geschlossene oder offene Überdachungen.

Der Erstwohnsitz kann aus der Zusammenlegung mehrerer aneinandergrenzender Immobilieneinheiten entstehen, und der Kaufvertrag hält die künftige Zusammenlegung fest.

Sie können Eigentumsanteile erwerben, sofern dies zum Erwerb des vollständigen und ausschließlichen Eigentums an der als Erstwohnsitz genutzten Immobilie dient.

Der Erwerb – ganz oder in Anteilen – vom Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährten, von Verwandten und Verschwägerten ersten Grades sowie von Einzelunternehmen oder ihnen zuzurechnenden Gesellschaften ist nicht förderfähig.

 

 

Beschränkungen

Innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum des Bescheids über die Gewährung des Zuschusses müssen Sie: 

  • den Kaufvertrag abschließen (sofern dem Antrag ein Vorvertrag beigefügt war) und die entsprechende Immobilie in das Grundbuch eintragen lassen
  • wenn Sie eine kinderreiche Familie sind, die zum Zeitpunkt des Antrags Eigentümer einer Wohneinheit ist, diese Wohneinheit verkaufen, es sei denn, sie wird mit der Immobilie, für die der Zuschuss beantragt wurde, zusammengelegt
  • Ihren Wohnsitz in die Erstwohnung verlegen. Die Auflage bezüglich der Wohnsitzverlegung gilt auch für die anderen Mitglieder des Haushalts, für die die Erstwohnung bestimmt ist.

Für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Datum des Bewilligungsbescheids oder, falls später, ab dem Datum der Wohnsitzverlegung:

  • müssen Sie Ihren Wohnsitz in der Immobilie beibehalten (vorübergehende Ausnahmen sind nur aus nachgewiesenen gesundheitlichen, beruflichen oder studienbedingten Gründen zulässig)
  • müssen Sie das Eigentum an der Immobilie vollständig behalten
  • dürfen Sie die Immobilie weder vermieten noch unentgeltlich überlassen noch ein dingliches Nutzungsrecht daran begründen
  • Sie dürfen durch die Aufteilung der Immobilie keine neuen Wohneinheiten schaffen.

An wen es sich richtet

Sie haben Anspruch auf die Förderung, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung:

  • ein junger Mensch, ein junges Paar oder eine kinderreiche Familie bist
  • in der Provinz Trient wohnhaft sind; bei einem Antrag, der von zwei Antragstellern eingereicht wird, muss diese Voraussetzung von mindestens einem Antragsteller erfüllt sein 
  • dein ICEF-Indikator für den Haushalt, der die Erstwohnung beziehen soll, bezogen auf den geförderten Wohnungsbau 2026 (Einkommen/Vermögen 2025), nicht höher als 0,51 ist
  • Sie und alle Mitglieder des Haushalts, für den die Erstwohnung bestimmt ist (der betreffende Haushalt muss nicht unbedingt mit dem Haushalt übereinstimmen, dem Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung angehören), besitzen kein vollständiges und ausschließliches Eigentumsrecht an einer oder mehreren Wohneinheiten, mit Ausnahme
    • derjenigen, für die du den Förderantrag stellst (sofern du sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits erworben hast)
    • derjenigen, die durch gerichtliche Entscheidung früheren Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern oder Lebensgefährten zugewiesen wurde
    • derjenigen, in der Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung wohnen, wenn Sie eine kinderreiche Familie sind. 
  • Sie haben die erste Wohnimmobilie nach dem 1. Januar 2026 erworben oder einen Vorvertrag über den Kauf oder ein Kaufangebot unterzeichnet
  • Sie haben in den 10 Jahren vor dem Datum der Antragstellung keine anderen Zuschüsse der Provinz für den Kauf oder den Bau der ersten Wohnimmobilie erhalten, auch nicht über Wohnungsbaugenossenschaften.

So geht es

Antrag auf Zuschuss

Füllen Sie den Antrag aus, versehen Sie ihn mit der vorgeschriebenen Stempelsteuer und reichen Sie ihn über die Webanwendung ein, die über den unten stehenden Link erreichbar ist. Der Zugriff auf die Webanwendung erfolgt über die Identifizierung mit SPID, CPS/CNS oder CIE.

Eine Anleitung zum Online-Ausfüllen des Antrags finden Sie unter dem folgenden Link.

Wenn Sie den Antrag gemeinsam mit einem anderen Antragsteller einreichen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht des anderen Antragstellers, die Sie mithilfe des Formulars ausfüllen müssen, das im Abschnitt „Formulare“ weiter unten verfügbar ist. Der Antrag ist unzulässig, wenn er von einem nicht bevollmächtigten Antragsteller eingereicht wird.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Zuschussantrag

Dem Online-Antrag müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • eine einfache Kopie des Kaufvertrags für die erste Wohnimmobilie oder eine beglaubigte Kopie des richterlichen Beschlusses über die Übertragung des Eigentums an der Immobilie oder eine einfache Kopie des Vorvertrags oder des Kaufangebots
  • im Falle eines gemeinsamen Antrags:
    • Vollmacht des zweiten Antragstellers
    • Datenschutzerklärung des zweiten Antragstellers
    • Kopie des Ausweisdokuments des zweiten Antragstellers, sofern die Vollmacht und die Datenschutzerklärung nicht digital signiert sind

Formate der elektronisch übermittelten Unterlagen

Die an die Mitteilungen angehängten Dateien müssen eines der folgenden Formate (und die entsprechenden Dateiendungen) aufweisen: PDF/A, PDF, XML, TXT, TIFF, TIF, JPEG, JPG, JFIF, JPE, EML, BMP, CSV und GIF. Dies liegt daran, dass diese Formate als für die Langzeitarchivierung geeignet anerkannt sind, da die in diesen Formaten erstellten Dokumente stabil sind. Zudem ist auch das HTML-Format zulässig (nur für den Textkörper der E-Mail). Die digitale Signatur, sofern vorgesehen, darf ausschließlich auf Dateien in den oben genannten zulässigen Formaten angebracht werden. Komprimierte Formate (z. B. .zip) werden nicht akzeptiert, da die eindeutige Identifizierung der komprimierten und/oder in einem Archiv gepackten Dateien weder durch den zertifizierten E-Mail-Dienst noch durch das Dokumentenmanagementsystem gewährleistet ist.

Formulare

Zeiten und Fristen

2027 13 Jan

Periodo di presentazione delle domande 02.11.2026 ⇢ 13.01.2027

Gewährung des Zuschusses: innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung des Antrags, in der Reihenfolge des Eingangs und bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel

Auszahlung des Zuschusses:

  • innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Rechtskraft des Bewilligungsbescheids, sofern dem Antrag der Kaufvertrag beigefügt ist und die erfolgte Eintragung ins Grundbuch angegeben ist
  • vorbehaltlich der Rechtskraft des Bewilligungsbescheids, innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der positiven amtlichen Überprüfung des Abschlusses der Eintragung ins Grundbuch, sofern dem Antrag der Kaufvertrag beigefügt ist und die Angaben zum Antrag auf Eintragung ins Grundbuch (G.N.-Nummer) enthalten sind
  • vorbehaltlich der Rechtswirksamkeit des Bewilligungsbescheids, innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Mitteilung über die erfolgte Eintragung des vollständigen und ausschließlichen Eigentumsrechts, sofern dem Antrag der Kaufvertrag beigefügt ist und angegeben wird, dass noch kein Antrag auf Eintragung gestellt wurde
  • vorbehaltlich der Rechtskraft der Bewilligungsentscheidung, innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum des Eingangs der einfachen Kopie des abgeschlossenen Kaufvertrags und der entsprechenden Eintragung des Eigentums, sofern dem Antrag der Vorvertrag beigefügt ist
  • unbeschadet der Rechtskraft der Bewilligungsentscheidung, für kinderreiche Familien innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum des Eingangs der letzten Kaufurkunde, die sie abschließen müssen, um den Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, mit entsprechender Eintragung des Eigentums an der ersten Wohnimmobilie in das Grundbuch.

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Die Steuermarke muss für eventuelle Überprüfungen aufbewahrt werden und darf nicht wiederverwendet werden. 

Zugang zum Service

Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
SPID Stufe 2
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)

Dokumente

Begleitdokumente

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 26.10.2026 18:09

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