Es handelt sich um einen Beitrag zur beruflichen Entwicklung und zu Auffrischungskursen, die folgende Ziele verfolgen
- Entwicklung der beruflichen Fähigkeiten der an den Produktionsprozessen beteiligten Arbeitskräfte;
- Verbesserung des qualitativen Profils des Humankapitals, wodurch die Steigerung der Faktorproduktivität und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unterstützt werden;
- Verbreitung der Praxis von Weiterbildungsmaßnahmen im lokalen Produktionssystem;
- Kohärenz zwischen den Fachgebieten/Ausbildungsinvestitionen für Arbeitnehmer und den Spezialisierungsbereichen, auf denen die lokale Entwicklungsstrategie beruht;
- Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, mit zusätzlichen Inhalten im Hinblick auf die Verpflichtungen, die in den EU-Richtlinien, den nationalen und provinziellen Rechtsvorschriften zu diesem Thema festgelegt sind;
- Stärkung der Kompetenzen neu eingestellter Arbeitnehmer, um ihre produktive Integration zu erleichtern.
Die Gesamtdauer der Fortbildungsmaßnahme muss zwischen mindestens 40 und höchstens 120 Stunden liegen (die Dauer pro Kopf kann weniger als 40 Stunden betragen).
Die Fortbildungsmaßnahmen müssen ab dem Datum des Rechtsakts zur Genehmigung der Finanzierung innerhalb von 4 Monaten durchgeführt werden, wenn sie eine Dauer zwischen 40 und 80 Stunden vorsehen , und innerhalb von 8 Monaten, wenn sie eine Dauer zwischen 81 und 120 Stunden vorsehen.
Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss beträgt maximal 3.000 EUR pro Teilnehmer und wird unter der Voraussetzung gezahlt, dass mindestens 80 % der vorgesehenen Gesamtstundenzahl erreicht werden.
Der Beitrag wird in Übereinstimmung mit den festgelegten Prozentsätzen und innerhalb der Grenzen der europäischen Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen und De-minimis-Beihilfen gewährt: Verordnung (EU) Nr. 651/2014 "freigestellt" und Verordnung (EU) Nr. 2831/2023 "De-minimis", Verordnung (EU) Nr. 717/2014 (De-minimis im Fischerei- und Aquakultursektor) und Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 (De-minimis im Agrarsektor).
Die Finanzierung der Ausbildungsmaßnahme wird nach der positiven Stellungnahme des "Nucleo di valutazione degli interventi di formazione" gewährt, der die Aufgabe hat, die Qualität der Projektvorschläge und die Übereinstimmung mit den Zielen der Intervention nach vorher festgelegten Kriterien und einer Mindestschwelle für den Zugang zur Finanzierung zu überprüfen. Die Ausbildungsmaßnahme kann erst nach der Genehmigung des Beitrags durch die Agenzia del Lavoro beginnen.