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Zuschuss für betriebliche Ausbildungsprojekte - Int. 5.1.4B_bis

  • Aktiv

Beitrag, der sich an private Arbeitgeber richtet, die Ausbildungskurse zur beruflichen Weiterentwicklung und Aktualisierung organisieren. Intervention 5.1.4B_bis des beschäftigungspolitischen Interventionsdokuments der Agenzia del Lavoro.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Unternehmen, die nicht unter Punkt 7 derBekanntmachung über die Einreichung von Projektvorschlägen mit Weiterbildungsinhalten für die Gewährung von Zuschüssen an Unternehmen für Weiterbildungsmaßnahmen, genehmigt durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 2230 vom 23. Dezember 2024, fallen, können diese Maßnahme in Anspruch nehmen. Kleinstunternehmen sind ebenfalls förderfähig, wenn sich der Förderantrag auf die Ausbildung eines einzelnen Teilnehmers bezieht.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag zur beruflichen Entwicklung und zu Auffrischungskursen, die folgende Ziele verfolgen

  • Entwicklung der beruflichen Fähigkeiten der an den Produktionsprozessen beteiligten Arbeitskräfte;
  • Verbesserung des qualitativen Profils des Humankapitals, wodurch die Steigerung der Faktorproduktivität und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unterstützt werden;
  • Verbreitung der Praxis von Weiterbildungsmaßnahmen im lokalen Produktionssystem;
  • Kohärenz zwischen den Fachgebieten/Ausbildungsinvestitionen für Arbeitnehmer und den Spezialisierungsbereichen, auf denen die lokale Entwicklungsstrategie beruht;
  • Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, mit zusätzlichen Inhalten im Hinblick auf die Verpflichtungen, die in den EU-Richtlinien, den nationalen und provinziellen Rechtsvorschriften zu diesem Thema festgelegt sind;
  • Stärkung der Kompetenzen neu eingestellter Arbeitnehmer, um ihre produktive Integration zu erleichtern.

Die Gesamtdauer der Fortbildungsmaßnahme muss zwischen mindestens 40 und höchstens 120 Stunden liegen (die Dauer pro Kopf kann weniger als 40 Stunden betragen).

Die Fortbildungsmaßnahmen müssen ab dem Datum des Rechtsakts zur Genehmigung der Finanzierung innerhalb von 4 Monaten durchgeführt werden, wenn sie eine Dauer zwischen 40 und 80 Stunden vorsehen , und innerhalb von 8 Monaten, wenn sie eine Dauer zwischen 81 und 120 Stunden vorsehen.

Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss beträgt maximal 3.000 EUR pro Teilnehmer und wird unter der Voraussetzung gezahlt, dass mindestens 80 % der vorgesehenen Gesamtstundenzahl erreicht werden.

Der Beitrag wird in Übereinstimmung mit den festgelegten Prozentsätzen und innerhalb der Grenzen der europäischen Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen und De-minimis-Beihilfen gewährt: Verordnung (EU) Nr. 651/2014 "freigestellt" und Verordnung (EU) Nr. 2831/2023 "De-minimis", Verordnung (EU) Nr. 717/2014 (De-minimis im Fischerei- und Aquakultursektor) und Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 (De-minimis im Agrarsektor).

Beschränkungen

Die Finanzierung der Ausbildungsmaßnahme wird nach der positiven Stellungnahme des "Nucleo di valutazione degli interventi di formazione" gewährt, der die Aufgabe hat, die Qualität der Projektvorschläge und die Übereinstimmung mit den Zielen der Intervention nach vorher festgelegten Kriterien und einer Mindestschwelle für den Zugang zur Finanzierung zu überprüfen. Die Ausbildungsmaßnahme kann erst nach der Genehmigung des Beitrags durch die Agenzia del Lavoro beginnen.

An wen es sich richtet

Arbeitnehmer, Unternehmer und/oder Partner/Assoziierte, die an einem Betriebs-/Produktionsstandort des Unternehmens im Gebiet der Autonomen Provinz Trient tätig sind.

Befristet Beschäftigte müssen einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 6 Monaten haben.

So geht es

Der Antrag auf einen Beitrag ist vom Arbeitgeber ausschließlich durch Zugriff auf die spezielle IT-Plattform auszufüllen, die unten durch Anklicken der grünen Schaltfläche verfügbar ist (es ist erforderlich, den Bodycode und die Zugangsdaten zu haben) - nachdem er sich zuvor dafür registriert hat.

Der Antrag wird formalisiert, indem der Agenzia del Lavoro die von der Informationsplattform generierten Formulare (aufgeführt im Feld "Was wird benötigt - einzureichende Dokumente") vorgelegt werden. Die Formulare müssen eingereicht werden

  • an die folgende PEC-Adresse: formazione.adl@pec.provincia.tn.it.;
  • oder auf dem Postweg an die folgende Adresse: "Agenzia del Lavoro - Servizio attività per il lavoro, cittadini e imprese - Ufficio Formazione per l'occupazione, Via Romano Guardini, 75, 38121, Trento".

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Achtung!
Bitte beachten Sie, dass die Links zu den aufgeführten Formularen nur zu Konsultationszwecken dienen. Die Formulare, die bei der Agenzia del Lavoro einzureichen sind, müssen ausschließlich von der IT-Plattform stammen.

  • dasBewerbungsformular, wie es von der IT-Plattform der Agenzia del Lavoro stammt;
  • die Lebensläufe der Dozenten, Designer und Kursleiter, unterschrieben, datiert und mit den Datenschutzbestimmungen der Agenzia del Lavoro versehen
  • unterzeichnete und datierte Kostenvoranschläge der Lehrkräfte, Designer, Kursleiter und/oder der beauftragten Stelle mit Angabe des Namens der beauftragten Person, des beantragten Stundensatzes, der Anzahl der Tätigkeitsstunden und deren Beschreibung. Die zugewiesenen Aufgaben müssen in vollen Stunden beziffert werden;
  • der Einzelkostenvoranschlag für das Fortbildungsprojekt, wie er sich aus der IT-Plattform der Agenzia del Lavoro ergibt;
  • das Fortbildungsprojekt und die zusammenfassende Darstellung der Module, wie sie sich aus der IT-Plattform der Agenzia del Lavoro ergeben
  • die Formulare der Schulungsempfänger, die der IT-Plattform der Agenzia del Lavoro entnommen wurden, mit der beigefügten Datenschutzerklärung;
  • eine eventuelle Mitteilung des Ausbildungsprojekts an die betrieblichen Gewerkschaftsvertreter;
  • jede Erklärung zur Anerkennung der Mehrwertsteuer.

Formulare

Zeiten und Fristen

-

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Documento contenente gli interventi di politica del lavoro di Agenzia del Lavoro della Provincia Autonoma di Trento approvato dalla Commissione provinciale per l’impiego con deliberazione n. 475 del 14 gennaio 2026 e adottato dalla Giunta provinciale con deliberazione n. 179 del 13 febbraio 2026.

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Letzte Änderung: 06.03.2026 12:14

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