Beschreibung
Abrechnung:
Wenn Ihr Antrag auf einen Zuschuss für Sanierungs- und/oder energetische Modernisierungsmaßnahmen an Immobilien, der während der Gültigkeitsdauer der Ausschreibung 2025 eingereicht wurde, bewilligt wurde, müssen Sie den Bericht über die getätigten Ausgaben innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum der Zuschussgewährung einreichen oder übermitteln, zusammen mit den Unterlagen zu dem vergünstigten Darlehen, das mit einem der teilnehmenden Kreditinstitute abgeschlossen wurde.
Derzeit sind folgende Institute beteiligt:
- Cassa Centrale Banca – Credito Cooperativo Italiano S.p.A.
- Cassa Rurale Vallagarina B.C.C.
- Cassa Rurale Alto Garda – Rovereto B.C.C.
- Cassa Rurale di Ledro B.C.C.
- Die Cassa Rurale Adamello, Giudicarie, Valsabbia, Paganella B.C.C.
- Landkasse Valsugana und Tesino B.C.C.
- FPB Cassa di Fassa Primiero e Belluno
- Landkasse Val di Sole B.C.C.
- Landkasse Alta Valsugana B.C.C.
- Landkasse Val di Fiemme B.C.C.
- Landkasse Val di Non – Rotaliana und Giovo B.C.C.
- Banca per il Trentino-Alto Adige C.C.I.
- Cassa di Risparmio di Bolzano S.p.A. – Südtiroler Sparkasse AG
- Südtiroler Volksbank AG
- Raiffeisenkasse Schlern-Rosengarten Genossenschaft
- Landwirtschaftliche Genossenschaft Ritten
Je nach Monat des Darlehensabschlusses gelten die folgenden Höchstzinssätze, die von der Bank angewendet werden können:
- Jahr 2026
- Januar: 4,00 %
- Februar: 4,00 %
- März: 3,80 %
- April: 4,00 %
- Mai: 4,00 %
- Juni: 4,00 %
- Juli: 4,00 %
- Jahr 2025
- Juni: 3,60 %
- Juli: 3,60 %
- August: 3,70 %
- September: 3,70 %
- Oktober: 3,70 %
- November: 3,60 %
- Dezember: 3,80 %
Bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Abrechnung der getätigten Ausgaben müssen Sie:
- Gesamtausgaben für Sanierungs- und/oder energetische Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von mindestens 20.000 Euro getätigt haben
- bei einem der oben aufgeführten, vertraglich gebundenen Kreditinstitute ein Darlehen oder einen Kredit in Höhe von mindestens 12.000 Euro aufnehmen
- deinen gemeldeten Wohnsitz in der förderfähigen Immobilie haben, sofern diese als Hauptwohnsitz genutzt wird
- die im Antrag angegebene Immobilieneinheit im Kataster als Wohnimmobilie in den Katasterkategorien A2 bis A7 eingetragen haben, sofern sie ursprünglich in den Katasterkategorien C2, C6, F2, F3 oder F4 eingetragen war.
Nach Vorlage der Abrechnung kann der Zuschuss neu festgesetzt werden, falls er die tatsächlichen Zinskosten des Darlehensnehmers übersteigt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Betrag der abgerechneten förderfähigen Ausgaben geringer ist als der bewilligte Betrag, wenn der vereinbarte Darlehensbetrag unter dem zulässigen Höchstbetrag liegt oder wenn der vereinbarte Darlehenszinssatz unter dem voraussichtlichen Zinssatz (3,75 %) liegt. In jedem Fall darf die Neuberechnung nicht zu einer Erhöhung des bewilligten Zuschusses führen.
Antrag auf Fristverlängerung:
Wenn du den Abrechnungsbericht nicht fristgerecht einreichen kannst, kannst du aus berechtigten Gründen eine Verlängerung um maximal 24 Monate beantragen.
Nach der ersten Verlängerung kannst du eine weitere Verlängerung um maximal 12 Monate nur beantragen, wenn:
- du bereits über eine Baugenehmigung verfügst
- Sie die Arbeiten dennoch begonnen haben, falls die Vorschriften keine Zulassung vorsehen.
Anträge auf Fristverlängerung müssen vor Ablauf der Frist für die Abrechnung oder vor Ablauf der ersten Fristverlängerung gestellt werden.
Beschränkungen
Die Auflagen sind in Artikel 15 der Ausschreibung festgelegt.