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Zuschuss für Sanierung und energetische Modernisierung – Ausschreibung 2025 – Abrechnung

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Wenn Ihnen der Zuschuss für Sanierungs- und energetische Modernisierungsmaßnahmen bewilligt wurde – Ausschreibung 2025 –, legen Sie bitte eine Abrechnung der angefallenen Kosten vor.

Beschreibung

Abrechnung:

Wenn Ihr Antrag auf einen Zuschuss für Sanierungs- und/oder energetische Modernisierungsmaßnahmen an Immobilien, der während der Gültigkeitsdauer der Ausschreibung 2025 eingereicht wurde, bewilligt wurde, müssen Sie den Bericht über die getätigten Ausgaben innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum der Zuschussgewährung einreichen oder übermitteln, zusammen mit den Unterlagen zu dem vergünstigten Darlehen, das mit einem der teilnehmenden Kreditinstitute abgeschlossen wurde.

Derzeit sind folgende Institute beteiligt:

  • Cassa Centrale Banca – Credito Cooperativo Italiano S.p.A.
  • Cassa Rurale Vallagarina B.C.C.
  • Cassa Rurale Alto Garda – Rovereto B.C.C.
  • Cassa Rurale di Ledro B.C.C.
  • Die Cassa Rurale Adamello, Giudicarie, Valsabbia, Paganella B.C.C.
  • Landkasse Valsugana und Tesino B.C.C.
  • FPB Cassa di Fassa Primiero e Belluno
  • Landkasse Val di Sole B.C.C.
  • Landkasse Alta Valsugana B.C.C.
  • Landkasse Val di Fiemme B.C.C.
  • Landkasse Val di Non – Rotaliana und Giovo B.C.C.
  • Banca per il Trentino-Alto Adige C.C.I.
  • Cassa di Risparmio di Bolzano S.p.A. – Südtiroler Sparkasse AG
  • Südtiroler Volksbank AG
  • Raiffeisenkasse Schlern-Rosengarten Genossenschaft
  • Landwirtschaftliche Genossenschaft Ritten

Je nach Monat des Darlehensabschlusses gelten die folgenden Höchstzinssätze, die von der Bank angewendet werden können:

  • Jahr 2026
    • Januar: 4,00 %
    • Februar: 4,00 %
    • März: 3,80 %
    • April: 4,00 %
    • Mai: 4,00 %
    • Juni: 4,00 %
    • Juli: 4,00 %
  • Jahr 2025
    • Juni: 3,60 %
    • Juli: 3,60 %
    • August: 3,70 %
    • September: 3,70 %
    • Oktober: 3,70 %
    • November: 3,60 %
    • Dezember: 3,80 %

Bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Abrechnung der getätigten Ausgaben müssen Sie:

  • Gesamtausgaben für Sanierungs- und/oder energetische Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von mindestens 20.000 Euro getätigt haben
  • bei einem der oben aufgeführten, vertraglich gebundenen Kreditinstitute ein Darlehen oder einen Kredit in Höhe von mindestens 12.000 Euro aufnehmen
  • deinen gemeldeten Wohnsitz in der förderfähigen Immobilie haben, sofern diese als Hauptwohnsitz genutzt wird
  • die im Antrag angegebene Immobilieneinheit im Kataster als Wohnimmobilie in den Katasterkategorien A2 bis A7 eingetragen haben, sofern sie ursprünglich in den Katasterkategorien C2, C6, F2, F3 oder F4 eingetragen war.

Nach Vorlage der Abrechnung kann der Zuschuss neu festgesetzt werden, falls er die tatsächlichen Zinskosten des Darlehensnehmers übersteigt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Betrag der abgerechneten förderfähigen Ausgaben geringer ist als der bewilligte Betrag, wenn der vereinbarte Darlehensbetrag unter dem zulässigen Höchstbetrag liegt oder wenn der vereinbarte Darlehenszinssatz unter dem voraussichtlichen Zinssatz (3,75 %) liegt. In jedem Fall darf die Neuberechnung nicht zu einer Erhöhung des bewilligten Zuschusses führen.

Antrag auf Fristverlängerung:

Wenn du den Abrechnungsbericht nicht fristgerecht einreichen kannst, kannst du aus berechtigten Gründen eine Verlängerung um maximal 24 Monate beantragen.

Nach der ersten Verlängerung kannst du eine weitere Verlängerung um maximal 12 Monate nur beantragen, wenn:

  • du bereits über eine Baugenehmigung verfügst
  • Sie die Arbeiten dennoch begonnen haben, falls die Vorschriften keine Zulassung vorsehen.

Anträge auf Fristverlängerung müssen vor Ablauf der Frist für die Abrechnung oder vor Ablauf der ersten Fristverlängerung gestellt werden.

Comunicazione avvio procedimento

Gemäß Artikel 25 des Landesgesetzes Nr. 23 vom 30. November 1992 wird mitgeteilt, dass, falls nach Einreichung des Ausgabenberichts eine Neuberechnung des Zuschusses erforderlich ist, von Amts wegen das Verfahren zur Neuberechnung des Zuschusses zur Deckung der aufgelaufenen Zinsen für Darlehen oder Kredite eingeleitet wird, die bei vertraglich gebundenen Kreditinstituten für Sanierungs- oder energetische Sanierungsmaßnahmen aufgenommen wurden (Rechtsgrundlage: Landesgesetz Nr. 9 vom 5. August 2024, Artikel 16).

Die für den Erlass des Bewilligungsbescheids zuständige Stelle ist der Dienst für territorialen Zusammenhalt, Wohnungspolitik und Förderung des Trentiner Sozialkapitals im Ausland, und die Verfahrensverantwortliche ist Frau Dr. Angelita Tarenghi in ihrer Eigenschaft als Leiterin des zuständigen Amtes.

Die Stelle, bei der die Verfahrensunterlagen eingesehen und die Rechte gemäß Artikel 27 des Landesgesetzes Nr. 23 vom 30. November 1992 ausgeübt werden können, ist das Amt für Wohnungspolitik, das dem Dienst für territorialen Zusammenhalt, Wohnungspolitik und Förderung des sozialen Kapitals des Trentino im Ausland angesiedelt ist.

Beschränkungen

Die Auflagen sind in Artikel 15 der Ausschreibung festgelegt.

An wen es sich richtet

Natürliche Personen, denen der Zuschuss bewilligt wurde.

So geht es

Spesenabrechnung

Die Spesenabrechnung muss über die Webanwendung ausgefüllt und übermittelt werden, die über den unten stehenden Link erreichbar ist. Der Zugriff auf die Webanwendung erfolgt über die Identifizierung mit SPID, CPS/CNS oder CIE.

Antrag auf Verlängerung der Einreichungsfrist für die Abrechnung:

Anträge auf Verlängerung der Frist für die Einreichung der Abrechnung müssen auf einem dafür vorgesehenen Formular, ordnungsgemäß mit Stempelmarke versehen, verfasst und auf eine der folgenden Weisen übermittelt werden:

  1. per E-Mail (zertifiziert oder unverschlüsselt) an die Adresseserv.casaecoesione@pec.provincia.tn.it 
  2. per Einschreiben mit Rückschein an den Dienst für territorialen Zusammenhalt, Wohnungspolitik und Förderung des sozialen Kapitals des Trentino im Ausland; in diesem Fall gilt der Stempel der annahmeführenden Poststelle als Nachweis
  3. persönliche Abgabe beim Dienst für territorialen Zusammenhalt, Wohnungspolitik und Förderung des sozialen Kapitals des Trentino im Ausland oder bei den dezentralen Bürger- und Informationsschaltern der Autonomen Provinz Trient.

Phasen des Zugriffs auf den Dienst

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Antrag auf Verlängerung der Frist für die Rechnungslegung:

auf dem dafür vorgesehenen Formular unter Beifügung einer Kopie eines Ausweisdokuments des/der Begünstigten.

Abrechnung der getätigten Ausgaben:

über die Webanwendung durch Hochladen der erforderlichen Anhänge.

Formulare

Zeiten und Fristen

Gewährung der Verlängerung: innerhalb von 45 Tagen ab dem Tag nach dem Eingang des Verlängerungsantrags.

Neuberechnung des Zuschusses: innerhalb von 90 Tagen ab dem Tag nach dem Datum der Einreichung des Abrechnungsberichts.

Auszahlung: Der Zuschuss wird in 10 gleich hohen Jahresraten ausgezahlt.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

für einen Verlängerungsantrag

Zugang zum Service

Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Begleitdokumente

Guida alla compilazione della rendicontazione delle spese sostenute per l’erogazione del contributo concesso a copertura degli interessi maturati su finanziamenti per interventi di recupero o di riqualificazione energetica su unità immobiliari esistenti

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