Um den Zuschuss zu erhalten, muss der Antrag von der betroffenen Frau oder, im Falle einer minderjährigen Person, von der Person gestellt werden, die die elterliche Sorge oder die gesetzliche Vertretung ausübt.
Mit dem Antrag wird die Gewährung des Zuschusses in Höhe von maximal 5.000,00 Euro beantragt. Der Antrag kann auch gestellt werden:
- als Anzahlung auf die anfänglichen Anwaltskosten, die bis zu einem Höchstbetrag von 1.500,00 Euro anerkannt werden;
- als Restzahlung für die zusätzlich entstandenen Anwaltskosten bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 5.000,00 Euro einschließlich der Anzahlung; der Antrag auf Restzahlung muss innerhalb von 24 Monaten nach Einreichung des Antrags auf Anzahlung gestellt werden.
Der Antrag wird auf eine der folgenden Weisen gestellt:
- auf elektronischem Wege durch Ausfüllen und Online-Übermittlung des Antrags über die „Stanza del Cittadino“, die über die Schaltfläche auf dieser Seite (Abschnitt „Zugang zum Dienst“) erreichbar ist, nach vorheriger Identifizierung mittels SPID (Öffentliches System für digitale Identität), CIE (Elektronischer Personalausweis), CNS (Nationale Dienstleistungskarte) oder CPS (Provinzielle Dienstleistungskarte);
- durch Ausfüllen des von der Verwaltung bereitgestellten Formulars, das auf dieser Seite verfügbar ist, und dessen Übermittlung:
- per E-Mail oder PEC;
- per Einschreiben mit Rückschein;
- durch persönliche Abgabe, auch unter Inanspruchnahme der gemäß Art. 34 des Provinzgesetzes Nr. 23 von 1992 vorgesehenen Informations- und Service-Schalter der Provinz.