Beschreibung
Es handelt sich dabei um Beiträge zur Kontrolle und Zertifizierung von guten Tierschutzbedingungen in der Tierhaltung.
Nachfolgend einige Klarstellungen:
| Kriterien für die Förderfähigkeit mit den Korrekturen durch den Beschluss Nr. 272 vom 1. März 2024 1. Ein Beitrag wird für die Ausgaben anerkannt, die anfallen für: ₋ 1. Jahr 2023: von ClassyFarm ausgestellte Dokumentation für die Kategorisierung der Betriebe, die Datenverarbeitung und die Zusammenfassung der bei der Risikobewertung für das Wohlergehen der verschiedenen Tierarten festgestellten kritischen Punkte oder alternativ die SQNBA-Zertifizierung ₋ für dasJahr 2024, in Anbetracht der Tatsache, dass die Spezifikationen für die Einhaltung der SQNBA-Zertifizierung noch nicht verabschiedet sind, ist die von Classyfarm ausgestellte Dokumentation für die Kategorisierung der Bestände, die Verarbeitung der Daten und die Zusammenfassung der in der Risikobewertung festgestellten kritischen Punkte für das Wohlergehen der verschiedenen Tierarten erforderlich ₋ für die folgenden Jahre, d.h. von 2025 bis 2027, wird nur der Beitrag für den Erwerb der SQNBA-Zertifizierung anerkannt, es sei denn, es erfolgen weitere Änderungen des Masaf-Ministererlasses vom 23. Dezember 2022, geändert durch den Masaf-Ministererlass vom 15.12.2023 Nr. 690602. In diesem Fall sind diese Änderungen der Zertifizierungsart auch ohne weitere Änderungen der vorliegenden Bestimmung unmittelbar anwendbar 2. Alle Dokumente müssen sich auf die folgenden Tierkategorien beziehen: Milchvieh, Fleischrinder, Milchschafe und -ziegen, Schweine. 3. Pro Jahr kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Antrag kann im Rahmen der nachstehend festgelegten Ausgabenobergrenze pro Antrag auf mehrere Tierhaltungscodes Bezug nehmen Im ersten Antrag werden auch die ab dem 1. Januar 2023 anfallenden Ausgaben für die SQNBA-Zertifizierung für das Jahr 2023 oder für die Dateneingabe in ClassyFarm für das Jahr 2023 akzeptiert. |
| Berechnungsmodalitäten und Interventionsprozentsätze Die Beihilfe wird für fünf Jahre gewährt, beginnend im Jahr 2023 und endend im Jahr 2027. Der Interventionsprozentsatz ist degressiv und wird wie folgt auf die beihilfefähigen Ausgaben berechnet:
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| Kumulierung und Ausgabenobergrenzen Der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben für jeden Antrag beträgt 250,00 EUR (ohne MwSt.). Diese Obergrenze wird für jedes einzelne Jahr berechnet. Die in dieser Bekanntmachung vorgesehene Beihilfe kann nicht mit anderen staatlichen Beihilfen kumuliert werden. |