Zuschüsse zur Tierschutzbescheinigung - Tierschutzaktionen

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Die Anträge können ab dem 1. Februar und spätestens bis zum 15. November eines jeden Jahres (bis zum 15. November 2027) über die elektronischen Verfahren eingereicht werden, die den Nutzern über das Portal https://srt.infotn.it zur Verfügung stehen. Jahr 2024 1. Februar 2024 bis 15. November 2024 Jahr 2025 1. Februar 2025 bis 15. November 2025 Jahr 2026 1. Februar 2026 bis 15. November 2026 Jahr 2027 1. Februar 2027 bis 15. November 2027

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Es handelt sich dabei um Beiträge zur Kontrolle und Zertifizierung von guten Tierschutzbedingungen in der Tierhaltung.

Nachfolgend einige Klarstellungen:

Kriterien für die Förderfähigkeit mit den Korrekturen durch den Beschluss Nr. 272 vom 1. März 2024

1. Ein Beitrag wird für die Ausgaben anerkannt, die anfallen für:

1. Jahr 2023: von ClassyFarm ausgestellte Dokumentation für die Kategorisierung der Betriebe, die Datenverarbeitung und die Zusammenfassung der bei der Risikobewertung für das Wohlergehen der verschiedenen Tierarten festgestellten kritischen Punkte oder alternativ die SQNBA-Zertifizierung

₋ für dasJahr 2024, in Anbetracht der Tatsache, dass die Spezifikationen für die Einhaltung der SQNBA-Zertifizierung noch nicht verabschiedet sind, ist die von Classyfarm ausgestellte Dokumentation für die Kategorisierung der Bestände, die Verarbeitung der Daten und die Zusammenfassung der in der Risikobewertung festgestellten kritischen Punkte für das Wohlergehen der verschiedenen Tierarten erforderlich

₋ für die folgenden Jahre, d.h. von 2025 bis 2027, wird nur der Beitrag für den Erwerb der SQNBA-Zertifizierung anerkannt, es sei denn, es erfolgen weitere Änderungen des Masaf-Ministererlasses vom 23. Dezember 2022, geändert durch den Masaf-Ministererlass vom 15.12.2023 Nr. 690602. In diesem Fall sind diese Änderungen der Zertifizierungsart auch ohne weitere Änderungen der vorliegenden Bestimmung unmittelbar anwendbar

2. Alle Dokumente müssen sich auf die folgenden Tierkategorien beziehen: Milchvieh, Fleischrinder, Milchschafe und -ziegen, Schweine.

3. Pro Jahr kann nur ein Antrag gestellt werden.

Der Antrag kann im Rahmen der nachstehend festgelegten Ausgabenobergrenze pro Antrag auf mehrere Tierhaltungscodes Bezug nehmen

Im ersten Antrag werden auch die ab dem 1. Januar 2023 anfallenden Ausgaben für die SQNBA-Zertifizierung für das Jahr 2023 oder für die Dateneingabe in ClassyFarm für das Jahr 2023 akzeptiert.

Berechnungsmodalitäten und Interventionsprozentsätze

Die Beihilfe wird für fünf Jahre gewährt, beginnend im Jahr 2023 und endend im Jahr 2027.

Der Interventionsprozentsatz ist degressiv und wird wie folgt auf die beihilfefähigen Ausgaben berechnet:

Jährlichkeit Prozentsatz der Intervention
2023 100%
2024 80%
2025 60%
2026 40%
2027 20%

Kumulierung und Ausgabenobergrenzen

Der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben für jeden Antrag beträgt 250,00 EUR (ohne MwSt.).

Diese Obergrenze wird für jedes einzelne Jahr berechnet.

Die in dieser Bekanntmachung vorgesehene Beihilfe kann nicht mit anderen staatlichen Beihilfen kumuliert werden.

An wen es sich richtet

Förderfähig im Rahmen dieser Maßnahme sind Unternehmen, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind und im Bereich der Viehzucht in den Sektoren Milch- und Fleischrinder, Milchschafe sowie Ziegen- und Schweinezucht wie folgt tätig sind

(a) Landwirtschaftliche Einzelunternehmen, die in den geltenden staatlichen und provinzialen Vorschriften festgelegt sind;

(b) Gesellschaften, die zur Führung der unter Buchstabe a) genannten landwirtschaftlichen Betriebe gegründet wurden.

Die Begünstigten müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Geschäftssitz haben und im Besitz eines Unternehmensakte in der Provinz Trient haben, validiert nicht länger als 12 Monate.

Ist dies nicht der Fall, muss die Niederlassung in einem zugelassenen Agrarzentrum (CAA) eingerichtet werden.

Außerdem müssen sie über einen aktiven Bestand verfügen, der in der Nationalen Datenbank (BDN) in der Provinz Trient registriert sein.

Der Antrag kann vom Begünstigten selbst oder von derPerson(Berater) gestellt werden, die zur Eingabe des Antrags in das SRTrento-Portal befugt ist

So geht es

Um Zugang zur Beihilfe zu erhalten, muss der Beihilfeantrag ausschließlich im Telematikmodus (online) über das Portal https://srt.infotn.it gestellt werden .

Der Zugang zum geschützten Bereich von SRTrento ist nur registrierten Nutzern gestattet, daher muss sich jeder Nutzer zunächst gemäß den im Handbuch auf der Homepage angegebenen Verfahren anmelden, wie auf dieser Seite beschrieben

In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen, das Handbuch für den ersten Zugang zum Portal sorgfältig zu befolgen, in dem die verschiedenen Phasen des Akkreditierungsverfahrens ausführlich beschrieben sind.

Wenn Sie Hilfe beim Zugang zum Portal benötigen, wenden Sie sich bitte an: helpdesk.srtrento@provincia.tn.it

Der eingereichte Antrag muss mit einem gültigen digitalen Signaturgerät signiert werden , weshalb es ratsam ist, im Voraus über ein solches Gerät zu verfügen.

Der Antrag muss von der zur Beantragung des Dokuments berechtigten Person digital unterzeichnet sein, andernfalls ist er unzulässig.

Anträge, die außerhalb der von der Provinzialregierung festgelegten Fristen eingereicht werden, sind unzulässig.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

1. SQNBA-Zertifizierung, ausgestellt von einer von der nationalen Akkreditierungsstelle akkreditierten Zertifizierungsstelle, gemäß den Bestimmungen des interministeriellen Erlasses über das "Nationale Qualitätssystem für den Tierschutz", der gemäß Artikel 224 bis des Gesetzesdekrets Nr. 34 vom 19. Mai 2020, eingeführt durch das Umstellungsgesetz Nr. 77 vom 17. Juli 2020, erlassen wurde.

2. Für die Jahre 2023, 2024 und eventuelle Folgejahre, wenn es zu Änderungen des Ministerialerlasses Nr. 690602/2023 kommt, können für die Gewährung des Beitrags alternativ zur SQNBA-Bescheinigung die von ClassyFarm ausgestellten Unterlagen zur Kategorisierung der Betriebe, zur Datenverarbeitung und zur Zusammenfassung der bei der Risikobewertung für das Wohlergehen der verschiedenen Tierarten festgestellten kritischen Punkte vorgelegt werden.

3. Eine quittierte elektronische Rechnung (Style Sheet), ausgestellt von der bescheinigenden Stelle (auch direkt vom bevollmächtigten/akkreditierten Tierarzt für diese Bescheinigung), mit den Referenzdaten des Betriebes und einer Beschreibung der erbrachten Leistung. Die Rechnung ist nur zulässig, wenn die Quittung mit der F24-Zahlung, falls erforderlich, vollständig ist. Wird das F24 nicht zusammen mit der Rechnung und der Quittung dem Antrag auf Beihilfe beigefügt, werden die Ausgaben nicht als beihilfefähig betrachtet. Die Rechnung muss sich auf das Jahr der Bescheinigung und das Jahr der Einreichung des Antrags beziehen, die übereinstimmen müssen.

Für das Jahr 2024 und alle weiteren Jahre, in denen es zu Änderungen des Ministerialerlasses 690602/2023 kommt, kann die Rechnung in der oben beschriebenen Weise von einem Tierarzt ausgestellt werden, der zur Dateneingabe in ClassyFarm berechtigt ist.

Darüber hinaus:

Der Beihilfeantrag muss eine Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung enthalten, die besagt

- dass er für die entstandenen Kosten keine anderen Beiträge beantragt oder erhalten hat, außer in den Grenzen der geltenden Bestimmungen;

- die Art des Einkommens (landwirtschaftliches oder gewerbliches Einkommen).

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Sostegno dell'economia agricola, disciplina dell'agricoltura biologica e della contrassegnazione di prodotti geneticamente non modificati

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Regolamento (UE) n. 1408/2013 della Commissione, del 18 dicembre 2013 , relativo all’applicazione degli articoli 107 e 108 del trattato sul funzionamento dell’Unione europea agli aiuti «de minimis» nel settore agricolo.

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Approvazione dei criteri e delle modalità attuative per la concessione di un contributo ai sensi dell'articolo 41 bis 'Azioni per la tutela del benessere animale' ai sensi della L.p. 28 marzo 2003 n. 4 (legge provinciale in materia di agricoltura).

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Criteri e modalità per l'esame preventivo di piani, programmi, progetti e altri atti di programmazione generale o settoriale nonché dei criteri generali di finanziamento.

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Disciplina del «Sistema di qualita' nazionale per il benessere animale». (22A06772)

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Regolamento (UE) 2016/429 del Parlamento europeo e del Consiglio, del 9 marzo 2016, relativo alle malattie animali trasmissibili e che modifica e abroga taluni atti in materia di sanità animale («normativa in materia di sanità animale») (Testo rilevante ai fini del SEE)

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Integrazione alla deliberazione della Giunta provinciale n. 1043 del 9 giugno 2023 relativa all'approvazione dei criteri e delle modalità attuative per la concessione di un contributo ai sensi dell'articolo 41 bis 'Azioni per la tutela del benessere animale' ai sensi della l.p. 28 marzo 2003 n. 4 (legge provinciale in materia di agricoltura) e approvazione del testo coordinato.

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Letzte Änderung: 21.10.2025 16:50

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