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Zuschüsse zur Förderung von Gleichstellung, sozialem Zusammenhalt und der Belange von Menschen mit Behinderungen (Auszahlung)

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung des Antrags auf Auszahlung des bewilligten Zuschusses.

Beschreibung

Es handelt sich um den Antrag, den Sportverbände oder -vereine stellen, die einen Zuschuss für die Durchführung von Kampagnen auf Provinzebene erhalten haben, die darauf abzielen, das Wissen über und die Ausübung von sportlichen Aktivitäten zu fördern, um unter anderem Folgendes zu unterstützen:
a) die Gleichstellung der Geschlechter;
b) den sozialen Zusammenhalt und die soziale Inklusion mit dem Ziel, Situationen der Marginalisierung, Ausgrenzung oder sozialen Benachteiligung vorzubeugen;
c) die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen.

Der Zuschuss wird in Höhe von 50 % der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall bis zur Höhe des bewilligten Zuschusses, des Betriebsverlusts oder des Verwaltungsdefizits ausgezahlt.

Die Höhe des Zuschusses erhöht sich um 5 Prozentpunkte, wenn an den Werbekampagnen olympische Botschafter aktiv an Maßnahmen zum Erlernen, zur Umsetzung und zur Verbreitung der olympischen und/oder paralympischen Werte beteiligt waren.

Der Zuschuss ist in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b) des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.

Beschränkungen

Der Antragsteller muss zuvor einen Förderantrag gestellt haben, und die Förderung muss ihm durch einen Beschluss des Leiters der für Sport zuständigen Landesbehörde bewilligt worden sein.

CUP

Rechnungen über den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen, die Gegenstand öffentlicher Fördermittel für produktive Tätigkeiten sind und aus welchem Grund und in welcher Form auch immer von einer öffentlichen Verwaltung gewährt werden, auch über andere öffentliche oder private Stellen oder in irgendeiner Weise auf diese zurückzuführen sind, müssen den einheitlichen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Bewilligungsurkunde angegeben oder zum Zeitpunkt der Gewährung der Förderung bzw. zum Zeitpunkt der Beantragung derselben mitgeteilt wurde. Diese Verpflichtung wurde in Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 – umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 – eingeführt.
Die operativen Vorgaben zur Anwendung des CUP sind in Anhang A zumBeschluss der Landesregierung Nr. 728 vom 23. Mai 2024 festgelegt.

Falls die CUP nicht in der elektronischen Rechnung angegeben oder vom Veräußerer/Dienstleister falsch angegeben wurde und dieser keine korrekte Neuausstellung vorgenommen hat (= Gutschrift zur Stornierung der Rechnung und Ausstellung einer neuen Rechnung), kann der Erwerber/Auftraggeber den CUP über den Webdienst im Portal „Fatture e Corrispettivi“ im Bereich „Fatture elettroniche ed altri dati IVA“ im Feld „Comunicazioni“ Link „CUP-Ergänzung“ der Steuerbehörde ergänzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Leitfaden:https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/d/guest/guida-all-utilizzo-del-servizio-di-integrazione-del-cup-in-fattura.

An wen es sich richtet

Sportverbände und -vereine, denen der beantragte Zuschuss durch einen Beschluss des für Sport zuständigen Leiters der zuständigen Landesbehörde bewilligt wurde.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet werden.

So geht es

Der Förderantrag muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular eingereicht und im statischen PDF- oder JPG-Format an die zertifizierte E-Mail-Adresseserv.sport@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag auf Abrechnung.
2. Abschlussbericht über die durchgeführten Maßnahmen, datiert und unterschrieben.
3. Abrechnung der getätigten Ausgaben und erzielten Einnahmen, datiert und unterschrieben.
4. Liste der Ausgabenbelege auf dem dafür vorgesehenen Formular, sowohl im PDF-Format als auch als Tabellenkalkulation, datiert und unterschrieben.
5. Zusammenfassende Abschlussübersicht, datiert und unterschrieben.
6. Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterschrieben.
7. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, sofern der Antrag eigenhändig und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wurde.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf Auszahlung muss nach Beendigung der Maßnahme und – sofern nicht anders angegeben – spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres gestellt werden, das auf das Jahr der Einreichung des Förderantrags folgt.

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Prüfung des eingereichten Abrechnungsberichts durch Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird das Verfahren bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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