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Zuschüsse zur Förderung des Jugendsports (Liquidation)

  • Aktiv

Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Einreichung eines Antrags auf Auszahlung des gewährten Zuschusses.

Beschreibung

Dies ist der Antrag, der von den Sportverbänden oder -vereinen eingereicht wird, die den Zuschuss für die Durchführung von Kampagnen in der Provinz zur Förderung der Kenntnisse und der Ausübung von sportlichen Aktivitäten erhalten haben, die darauf abzielen, auch alternativ
(a) den Einstieg in den Sport für Jugendliche bis zum Alter von 14 Jahren;
b) Multisportkurse mit mindestens drei Disziplinen für Jugendliche bis zum Alter von 14 Jahren.

Der Beitrag wird in Höhe von 15 % der zuschussfähigen Ausgaben und in jedem Fall bis zur Höhe des Defizits und des für den Einstieg in den Sport von Jugendlichen bis 14 Jahren gewährten Beitrags gezahlt.

Der Beitrag wird in Höhe von 30 % der zuschussfähigen Ausgaben und in jedem Fall innerhalb der Grenzen des Defizits und des gewährten Beitrags für Multisportkurse mit mindestens drei Disziplinen für Jugendliche bis 14 Jahre gezahlt, i.

Der Beitrag erhöht sich um 5 Prozentpunkte, wenn bei den Werbekampagnen olympische Testimonials aktiv in Maßnahmen einbezogen wurden, die darauf abzielen, olympische und/oder paralympische Werte zu erlernen, in die Praxis umzusetzen und zu verbreiten.

Der Beitrag ist in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b des Provinzialgesetzes Nr. 4 "Provinzialgesetz über den Sport 2016" vom 21. April 2016 vorgesehen.

Beschränkungen

Der Antragsteller muss zuvor einen Antrag auf einen Beitrag gestellt haben, und der Beitrag muss ihm auf Anordnung des Leiters des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt worden sein.

An wen es sich richtet

Sportverbände und -vereine, denen der beantragte Beitrag auf Anordnung des Direktors des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt wurde.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet sein.

So geht es

Der Antrag muss auf dem von der Verwaltung vorbereiteten ausfüllbaren Formular eingereicht werden und im statischen PDF- oder JPG-Format an den zertifizierten Briefkasten serv.turismo@pec.provincia.tn.it geschickt oder persönlich im Büro für Sportaktivitäten abgegeben werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag auf Abrechnung.
2. Datierter und unterzeichneter Abschlussbericht über die durchgeführten Initiativen.
3. Datierte und unterzeichnete Aufstellung der getätigten Ausgaben und erhaltenen Einnahmen.
4. Liste der Ausgabenbelege auf einem vorbereiteten Formular, entweder im PDF- oder Tabellenformat, datiert und unterzeichnet.
5. Abschließende Zusammenfassung, datiert und unterschrieben.
6. Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
7. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Auszahlungsantrag muss nach Abschluss der Tätigkeit und in jedem Fall - sofern nicht anders angegeben - spätestens am 31. Dezember des Jahres eingereicht werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Zuschussantrag gestellt wurde.

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Auszahlung des gewährten Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Vorprüfung der eingereichten Unterlagen durch Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto. Falls zusätzliche Unterlagen angefordert werden, wird das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Deliberazione della Giunta provinciale n. 1897 del 22 novembre 2024, modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024

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Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 'Legge provinciale sullo sport 2016'.

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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