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Zuschüsse für die Förderung des Jugendsports (Antrag)

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung eines Zuschusses im Rahmen eines Bewertungsverfahrens für die Durchführung von Werbekampagnen zugunsten des Jugendsports.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss für die Durchführung von Kampagnen in der Provinz zur Förderung der Kenntnis und Ausübung sportlicher Aktivitäten, die darauf abzielen, auch alternativ, Folgendes zu fördern
(a) den Einstieg in den Sport für Jugendliche bis zum Alter von 14 Jahren;
b) Multisportkurse mit mindestens drei Disziplinen für Jugendliche bis zu 14 Jahren.

Die im vorstehenden Punkt genannten Werbekampagnen können auch außerhalb der Provinz durchgeführt werden, wenn sie von Sportverbänden und -vereinen durchgeführt werden, die ihren Sitz in der Provinz Trient haben, aber gezwungen sind, ihre sportlichen Aktivitäten außerhalb der Provinz durchzuführen, weil nachweislich keine geeigneten Sportanlagen vorhanden sind oder diese nicht zur Verfügung stehen.

Zulässig sind Anträge, deren Kosten sich auf mindestens 8.000 € belaufen und die sich auf Initiativen beziehen, die in der Sportsaison durchgeführt werden sollen, die in dem Jahr endet, das auf das Jahr der Antragstellung folgt. Falls sich die Durchführung der Initiativen über zwei Kalenderjahre erstreckt, wird davon ausgegangen, dass sie sich auf das Jahr beziehen, in dem sie abgeschlossen werden.

Die Anträge auf Gewährung einer Finanzhilfe im Rahmen des Bewertungsverfahrens werden eingereicht
a) in einfacher Form durch den einzelnen Verband oder Sportverein
b) in zusammengefasster Form von dem einzelnen Sportverband oder -verein, der als federführender Partner fungiert, in Partnerschaft mit anderen Sportverbänden oder -vereinen oder anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die ihren Sitz in der Provinz Trient haben und vom CONI oder CIP anerkannt oder in das gemäß dem Provinzgesetz Nr. 8 vom 13. Februar 1992 eingerichtete Register der Freiwilligenorganisationen eingetragen sind. In diesem Fall liegen alle administrativen und finanziellen Beziehungen bei der federführenden Organisation, während die Partnerorganisationen erklären müssen, dass sie aktiv an dem Projekt beteiligt sind.

Förderfähig sind alle folgenden Ausgaben, die sich auf die Sportsaison beziehen, in der die Aktivität, die Gegenstand des Zuschusses ist, stattfindet und die in dem Jahr endet, das auf das Jahr der Antragstellung folgt
(a) Werbung für die Initiative;
(b) Kauf von Materialien und Dienstleistungen zur Unterstützung der Initiative
(c) Anmietung von Sportgeräten, Einrichtungen oder Räumen
(d) Erstattungen und Entschädigungen für die im Sportbereich tätigen Personen: Trainer, Übungsleiter, Sporttrainer;
(e) Erstattungen und Entschädigungen für registrierte Sporttechniker;
(f) Erstattungen für ehrenamtliche Mitarbeiter im Sport;
(g) medizinische und sportmedizinische Untersuchungen von Sportlern;
(h) Reisekosten von Sportlern, wenn sie direkt vom Sportverband oder -verein getragen werden.

Für die Einführung von Jugendlichen bis zum Alter von 14 Jahren in den Sport wird ein Zuschuss in Höhe von 15 % der zuschussfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 € gewährt, in jedem Fall aber im Rahmen des Defizits und der verfügbaren Mittel.

Bei Multisportkursen mit mindestens drei Disziplinen für Jugendliche bis 14 Jahre wird der Beitrag in Höhe von 30 % der zuschussfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 40 000 € und in jedem Fall im Rahmen des Defizits und der verfügbaren Mittel gewährt.

Der Zuschuss erhöht sich um 5 Prozentpunkte, wenn die Werbekampagnen die aktive Beteiligung von olympischen Testimonials an Aktionen vorsehen, die darauf abzielen, olympische Werte (Fair Play, Partizipation, Freundschaft, Loyalität, Solidarität, Engagement, Respekt, Mut, Selbstverbesserung, Frieden, Gleichheit, Internationalismus) und/oder paralympische Werte (Mut, Entschlossenheit, Inspiration, Gleichheit) zu erlernen, in die Praxis umzusetzen und zu verbreiten.

Unbeschadet des Höchstbetrags von 40.000 € kann der Beitrag um 10 % erhöht werden, wenn es sich um Kampagnen handelt, die vom Provinzialrat als besonders wertvoll für die Heranführung junger Menschen an den Sport und für Initiativen zur Förderung des sozialen Zusammenhalts eingestuft werden.

Der Beitrag ist in Artikel 15, Absatz 1, Buchstabe b) des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzialgesetz über den Sport 2016" vorgesehen.

Beschränkungen

Förderfähig sind nur Initiativen mit Ausgaben von 8.000 € oder mehr.

Jeder Antragsteller kann maximal eine Initiative pro Jahr beantragen.

Anträge, die weniger als 10 von 46 Punkten erreichen, kommen nicht für eine Förderung in Frage.

An wen es sich richtet

Amateursportverbände und -vereine, die:
(a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind
b) regelmäßig nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportarten (DSA) oder Sportförderungseinrichtungen (EPS) oder verdienstvollen Vereinigungen (AB) oder vom CONI oder CIP anerkannten Militärsportgruppen und staatlichen Einrichtungen (GSM) angeschlossen sind
c) sie üben während des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den Disziplinen aus, die von der FSN oder der vom CONI oder CIP anerkannten DSA geregelt werden
d) sie haben ihren Sitz auf dem Gebiet der Provinz;
e) sie haben ihre eigenen Mitglieder
f) sie üben auf dem Gebiet der Provinz eine spezifische Tätigkeit zur Förderung des Sports in den Jugendbereichen aus, wie sie von der entsprechenden, vom CONI oder CIP anerkannten FSN oder DSA definiert und geregelt werden.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet sein.

So geht es

Die Bewerbungen sind in digitaler Form über die Plattform "Stanza del cittadino" einzureichen, die über die Schaltfläche "Zugang zum Online-Dienst" (siehe unten) aufgerufen werden kann.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Beschreibung der durchzuführenden Aktivitäten mit folgenden Angaben: Ziele, Adressaten, erwartete Ergebnisse, beteiligte Personen, Durchführungs- und Überwachungsmethoden, Anfangs- und Enddatum.
3. Plan der geplanten Ausgaben und Einnahmen, datiert und unterschrieben.
4. Erklärung jedes Partners, sich aktiv an dem Projekt zu beteiligen, wenn der Antrag als Ganzes eingereicht wird.
5. Angaben gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
6. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem eingescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf einen Beitrag im Rahmen des Veranlagungsverfahrens muss zwischen dem 1. und dem 30. November eines jeden Jahres gestellt werden, und zwar in Bezug auf die Sportsaison, in der die Aktivität, die Gegenstand des Beitrags ist, stattfindet und die in dem Jahr endet, das auf das Jahr der Antragstellung folgt.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 120-Tage-Frist für den Abschluss des Verfahrens beginnt am 1. Dezember, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Werden zusätzliche Unterlagen angefordert, bleibt die Frist für das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Steuerbefreiung für gemeinnützige A.S.D. und S.S.D.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Deliberazione della Giunta provinciale n. 1897 del 22 novembre 2024, modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024

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Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 'Legge provinciale sullo sport 2016'.

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Zuschüsse zur Förderung des Jugendsports (Liquidation)

Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung eines Zuschusses im Bewertungsverfahren für die Durchführung von Werbekampagnen zugunsten des Jugendsports

Letzte Änderung: 26.08.2025 18:05

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