Beschreibung
Es handelt sich um einen Zuschuss für die Durchführung von Kampagnen in der Provinz zur Förderung der Kenntnis und Ausübung sportlicher Aktivitäten, die darauf abzielen, auch alternativ, Folgendes zu fördern
(a) den Einstieg in den Sport für Jugendliche bis zum Alter von 14 Jahren;
b) Multisportkurse mit mindestens drei Disziplinen für Jugendliche bis zu 14 Jahren.
Die im vorstehenden Punkt genannten Werbekampagnen können auch außerhalb der Provinz durchgeführt werden, wenn sie von Sportverbänden und -vereinen durchgeführt werden, die ihren Sitz in der Provinz Trient haben, aber gezwungen sind, ihre sportlichen Aktivitäten außerhalb der Provinz durchzuführen, weil nachweislich keine geeigneten Sportanlagen vorhanden sind oder diese nicht zur Verfügung stehen.
Zulässig sind Anträge, deren Kosten sich auf mindestens 8.000 € belaufen und die sich auf Initiativen beziehen, die in der Sportsaison durchgeführt werden sollen, die in dem Jahr endet, das auf das Jahr der Antragstellung folgt. Falls sich die Durchführung der Initiativen über zwei Kalenderjahre erstreckt, wird davon ausgegangen, dass sie sich auf das Jahr beziehen, in dem sie abgeschlossen werden.
Die Anträge auf Gewährung einer Finanzhilfe im Rahmen des Bewertungsverfahrens werden eingereicht
a) in einfacher Form durch den einzelnen Verband oder Sportverein
b) in zusammengefasster Form von dem einzelnen Sportverband oder -verein, der als federführender Partner fungiert, in Partnerschaft mit anderen Sportverbänden oder -vereinen oder anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die ihren Sitz in der Provinz Trient haben und vom CONI oder CIP anerkannt oder in das gemäß dem Provinzgesetz Nr. 8 vom 13. Februar 1992 eingerichtete Register der Freiwilligenorganisationen eingetragen sind. In diesem Fall liegen alle administrativen und finanziellen Beziehungen bei der federführenden Organisation, während die Partnerorganisationen erklären müssen, dass sie aktiv an dem Projekt beteiligt sind.
Förderfähig sind alle folgenden Ausgaben, die sich auf die Sportsaison beziehen, in der die Aktivität, die Gegenstand des Zuschusses ist, stattfindet und die in dem Jahr endet, das auf das Jahr der Antragstellung folgt
(a) Werbung für die Initiative;
(b) Kauf von Materialien und Dienstleistungen zur Unterstützung der Initiative
(c) Anmietung von Sportgeräten, Einrichtungen oder Räumen
(d) Erstattungen und Entschädigungen für die im Sportbereich tätigen Personen: Trainer, Übungsleiter, Sporttrainer;
(e) Erstattungen und Entschädigungen für registrierte Sporttechniker;
(f) Erstattungen für ehrenamtliche Mitarbeiter im Sport;
(g) medizinische und sportmedizinische Untersuchungen von Sportlern;
(h) Reisekosten von Sportlern, wenn sie direkt vom Sportverband oder -verein getragen werden.
Für die Einführung von Jugendlichen bis zum Alter von 14 Jahren in den Sport wird ein Zuschuss in Höhe von 15 % der zuschussfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 € gewährt, in jedem Fall aber im Rahmen des Defizits und der verfügbaren Mittel.
Bei Multisportkursen mit mindestens drei Disziplinen für Jugendliche bis 14 Jahre wird der Beitrag in Höhe von 30 % der zuschussfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 40 000 € und in jedem Fall im Rahmen des Defizits und der verfügbaren Mittel gewährt.
Der Zuschuss erhöht sich um 5 Prozentpunkte, wenn die Werbekampagnen die aktive Beteiligung von olympischen Testimonials an Aktionen vorsehen, die darauf abzielen, olympische Werte (Fair Play, Partizipation, Freundschaft, Loyalität, Solidarität, Engagement, Respekt, Mut, Selbstverbesserung, Frieden, Gleichheit, Internationalismus) und/oder paralympische Werte (Mut, Entschlossenheit, Inspiration, Gleichheit) zu erlernen, in die Praxis umzusetzen und zu verbreiten.
Unbeschadet des Höchstbetrags von 40.000 € kann der Beitrag um 10 % erhöht werden, wenn es sich um Kampagnen handelt, die vom Provinzialrat als besonders wertvoll für die Heranführung junger Menschen an den Sport und für Initiativen zur Förderung des sozialen Zusammenhalts eingestuft werden.
Der Beitrag ist in Artikel 15, Absatz 1, Buchstabe b) des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzialgesetz über den Sport 2016" vorgesehen.
Beschränkungen
Förderfähig sind nur Initiativen mit Ausgaben von 8.000 € oder mehr.
Jeder Antragsteller kann maximal eine Initiative pro Jahr beantragen.
Anträge, die weniger als 10 von 46 Punkten erreichen, kommen nicht für eine Förderung in Frage.