Beschreibung
Es handelt sich um den Antrag, den Sportverbände oder -vereine stellen, die einen Zuschuss für die Durchführung von Kampagnen auf Provinzebene erhalten haben, die darauf abzielen, das Wissen über und die Ausübung von sportlichen Aktivitäten zu fördern, und zwar unter anderem:
a) den Einstieg von Jugendlichen bis 14 Jahre in den Sport;
b) Multisport-Programme mit mindestens drei Sportarten für Jugendliche bis zum Alter von 14 Jahren.
Der Zuschuss wird in Höhe von 15 % der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen des Defizits und des für den Einstieg von Jugendlichen bis 14 Jahre in den Sport bewilligten Zuschusses ausgezahlt.
Der Zuschuss wird in Höhe von 30 % der förderfähigen Ausgaben gewährt, jedoch höchstens bis zur Höhe des Defizits und des für Multisport-Programme mit mindestens drei Sportarten für Jugendliche bis 14 Jahre bewilligten Zuschusses, i.
Die Höhe des Zuschusses erhöht sich um 5 Prozentpunkte, wenn an den Förderkampagnen Olympioniken aktiv beteiligt waren, um das Erlernen, die Umsetzung und die Verbreitung der olympischen und/oder paralympischen Werte zu fördern.
Der Zuschuss ist in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b) des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.
Beschränkungen
Der Antragsteller muss zuvor einen Förderantrag gestellt haben, und die Förderung muss ihm durch einen Beschluss des Leiters der für Sport zuständigen Landesbehörde bewilligt worden sein.