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Zuschüsse zur Förderung des Jugendsports (Antrag)

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung eines Förderantrags im Rahmen eines Bewertungsverfahrens.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag zur Durchführung von Kampagnen auf Provinzebene zur Förderung des Wissens und der Ausübung sportlicher Aktivitäten, die darauf abzielen, unter anderem Folgendes zu fördern:
a) den Einstieg von Jugendlichen bis zum Alter von 14 Jahren in den Sport;
b) Multisport-Programme mit mindestens drei Sportarten für Jugendliche bis zum Alter von 14 Jahren.

Die im vorstehenden Punkt genannten Förderkampagnen können auch außerhalb der Provinz durchgeführt werden, sofern sie von Sportvereinen und -verbänden mit satzungsmäßigem Sitz in der Provinz Trient organisiert werden, die jedoch aufgrund des nachgewiesenen Mangels oder der Nichtverfügbarkeit geeigneter Sportanlagen gezwungen sind, sportliche Aktivitäten außerhalb der Provinz durchzuführen.

Förderfähig sind Anträge, die mit Ausgaben von mindestens 8.000 Euro verbunden sind und sich auf Initiativen beziehen, die in der Sportsaison durchgeführt werden sollen, die im Jahr nach dem Jahr der Antragstellung endet. Erstreckt sich die Durchführung der Initiativen über zwei Kalenderjahre, so gelten diese als dem Jahr zugehörig, in dem sie abgeschlossen werden.

Anträge auf Zuschüsse im Rahmen eines Bewertungsverfahrens sind einzureichen:
a) in einfacher Form durch den einzelnen Sportverein oder -verband;
b) in gebündelter Form durch den einzelnen Sportverein oder -verband als federführender Partner, in Partnerschaft mit anderen Sportverbänden oder -vereinen oder anderen öffentlichen Einrichtungen oder privaten Trägern, die ihren satzungsmäßigen Sitz in der Provinz Trient haben und vom CONI oder vom CIP anerkannt oder im Register der Freiwilligenorganisationen eingetragen sind, das gemäß dem Landesgesetz Nr. 8 vom 13. Februar 1992 eingerichtet wurde. In diesem Fall werden alle administrativen und finanziellen Beziehungen mit dem federführenden Träger gepflegt, während die Partner erklären müssen, dass sie aktiv am Projekt beteiligt sind.

Zuschussfähig sind alle folgenden Ausgaben, die sich auf die Sportsaison beziehen, in der die förderungswürdige Aktivität stattfindet und die im Jahr nach dem Jahr der Antragstellung endet:
a) Werbung für die Initiative;
b) Anschaffung von Materialien und Dienstleistungen zur Unterstützung der Initiative;
c) Anmietung von Ausrüstung, Anlagen oder Sportstätten;
d) Aufwandsentschädigungen und Vergütungen für folgende Sportfachkräfte: Trainer, Ausbilder, Konditionstrainer;
e) Aufwandsentschädigungen und Vergütungen für in Berufsregistern eingetragene Sportfachkräfte;
f) Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Sporthelfer;
g) sportmedizinische Untersuchungen der Athleten;
h) Reisekosten der Sportler, sofern diese direkt vom Sportverein oder -verband getragen werden.

Für die sportliche Heranführung von Jugendlichen bis zum Alter von 14 Jahren wird der Zuschuss in Höhe von 15 % der anrechenbaren Ausgaben gewährt, bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro und in jedem Fall im Rahmen des Defizits und der verfügbaren Mittel.

Für Multisport-Programme mit mindestens drei Sportarten für Jugendliche bis 14 Jahre wird der Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Ausgaben gewährt, bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro und in jedem Fall im Rahmen des Defizits und der verfügbaren Mittel.

Die Höhe des Zuschusses erhöht sich um 5 Prozentpunkte, wenn die Werbekampagnen die aktive Einbindung von Olympia-Botschaftern in Maßnahmen vorsehen, die auf das Erlernen, die Umsetzung und die Verbreitung der olympischen Werte (Fairplay, Teilhabe, Freundschaft, Loyalität, Solidarität, Engagement, Respekt, Mut, Selbstverbesserung, Frieden, Gleichheit, Internationalismus) und/oder der paralympischen Werte (Mut, Entschlossenheit, Inspiration, Gleichheit) zielen.

Unbeschadet der Höchstgrenze für den Zuschuss von 40.000 Euro kann die Höhe des Zuschusses um 10 % erhöht werden für Kampagnen, die von der Landesregierung als besonders bedeutsam für die Heranführung von Jugendlichen an den Sport und für Initiativen zur Förderung des sozialen Zusammenhalts eingestuft werden.

Der Zuschuss ist in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b) des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.

Beschränkungen

Förderfähig sind nur Initiativen, deren Kosten mindestens 8.000 Euro betragen.

Jeder Antragsteller kann pro Jahr für maximal eine Initiative eine Förderung beantragen.

Anträge, die weniger als 10 von 46 Punkten erzielen, kommen für eine Förderung nicht in Betracht.

An wen es sich richtet

Amateursportvereine und -verbände, die:
a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind;
b) ordnungsgemäß bei nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportdisziplinen (DSA) oder Sportförderungsverbänden (EPS) oder verdienstvollen Vereinen (AB) oder vom CONI oder vom CIP anerkannten militärischen Sportgruppen und staatlichen Korps (GSM) angeschlossen sind;
c) im Laufe des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den vom CONI oder CIP anerkannten Sportarten ausüben, die von den FSN oder DSA geregelt werden;
d) ihren satzungsmäßigen Sitz im Gebiet der Provinz haben;
e) eigene Mitglieder haben;
f) eine spezifische Tätigkeit auf dem Gebiet der Provinz ausüben, die darauf abzielt, die Sportart im Jugendbereich zu fördern, wie sie von den jeweiligen, vom CONI oder vom CIP anerkannten FSN oder DSA definiert und geregelt wird.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet werden.

So geht es

Die Anträge müssen digital über die Plattform „Stanza del cittadino“ eingereicht werden, die Sie durch Anklicken der Schaltfläche „Zum Online-Dienst“ unten aufrufen können. Die Schaltfläche ist nur während des Antragszeitraums aktiv.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Beschreibendes Projekt der geplanten Aktivitäten mit Angabe von: Zielen, Zielgruppen, erwarteten Ergebnissen, beteiligten Akteuren, Durchführungs- und Überwachungsmodalitäten sowie Start- und Enddatum.
3. Plan der voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen, datiert und unterschrieben.
4. Erklärung jedes Partners, aktiv am Projekt mitzuwirken, sofern der Antrag in Form eines Konsortiums eingereicht wird.
5. Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
6. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, sofern der Antrag mit eigenhändiger Unterschrift auf einem gescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wurde.

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf einen Zuschuss im Rahmen eines Bewertungsverfahrens mussjedes Jahr vom 1. bis zum 30. November gestellt werden.

Er muss sich auf die Sportsaison beziehen, in der die förderungswürdige Aktivität stattfindet und die im Jahr nach dem Jahr der Antragstellung endet.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die für den Abschluss des Verfahrens vorgesehenen 120 Tage beginnen am 1. Dezember, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird die Frist für den Abschluss des Verfahrens bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Befreiung für gemeinnützige Sportvereine (A.S.D. und S.S.D.)

Zugang zum Service

Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken

Authentifizierung

SPID Stufe 2
Elektronischer Personalausweis (CIE)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
Bürgerkarte (CNS)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Zuschüsse zur Förderung des Jugendsports (Auszahlung)

Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung des Antrags auf Auszahlung des bewilligten Zuschusses.

Letzte Änderung: 06.07.2026 12:15

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