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Zuschüsse zur Finanzierung von Solidaritätsmaßnahmen im Sport (Antrag)

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung eines Förderantrags im Rahmen eines Bewertungsverfahrens.

Beschreibung

Es handelt sich um eine Finanzhilfe zur Deckung der Kosten für Rehabilitations- und Fachbehandlungen in Einrichtungen, die vom nationalen Gesundheitsdienst akkreditiert sind oder mit diesem einen Vertrag haben, auch im grenzüberschreitenden Bereich, sowie für den Erwerb von Hilfsmitteln, sofern diese nicht bereits durch die geltenden Gesundheits- oder Sozialvorschriften vorgesehen sind.

Jeder Begünstigte kann über mehrere Jahre hinweg mehrere Anträge stellen, bis der in Artikel 28 des Landesgesetzes Nr. 4/2016 festgelegte Betrag ausgeschöpft ist und im Rahmen der im Landeshaushalt verfügbaren Mittel.

Der erste Antrag muss innerhalb von drei Jahren ab dem Datum des Protokolls über die Feststellung des dauerhaften zivilrechtlichen Invaliditätsstatus durch die Abteilung für Rechtsmedizin der Landesgesundheitsbehörde der Autonomen Provinz Trient gestellt werden.

Förderfähig sind die Kosten, einschließlich Mehrwertsteuer, für:
a) Rehabilitationsmaßnahmen;
b) fachärztliche Leistungen;
c) stationäre Aufenthalte für Rehabilitations- und/oder fachärztliche Maßnahmen sowie für Entlastungsdienste;
d) den Erwerb direkter und indirekter Hilfsmittel.

Die oben beschriebenen Kosten müssen mit dem für den Patienten von der Landesgesundheitsbehörde der Autonomen Provinz Trient festgelegten Behandlungsplan im Einklang stehen und nach Einreichung des ersten Antrags entstanden sein; sie müssen eindeutig auf das invalidisierende Ereignis zurückzuführen sein und dürfen nicht bereits vom nationalen Gesundheitsdienst, vom Sozialdienst oder von Sportversicherungen abgedeckt sein.

Die Solidaritätsförderung wird in Höhe von 100 % der anerkannten Kosten gewährt, bis zur Höhe des in Artikel 28 des Landesgesetzes Nr. 4/2016 festgelegten Betrags von 50.000 Euro.

Der Zuschuss ist in Artikel 28 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.

An wen es sich richtet

In der Provinz ansässige Sportler mit dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen, die auf Unfälle zurückzuführen sind, die sich bei der Ausübung einer Sportart ereignet haben, die von den vom CONI und vom CIP anerkannten Sportverbänden auf Provinzebene im Amateurbereich geregelt wird.

Der Antrag muss vom Antragsteller oder von einer Person unterzeichnet werden, die rechtlich befugt ist, anstelle des Anspruchsberechtigten zu handeln, beispielsweise als Vormund, Pfleger, Betreuer oder in einer anderen entsprechenden Funktion.

So geht es

Der Antrag muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular eingereicht werden. Er kann im PDF- oder JPG-Format an die zertifizierte E-Mail-Adresseserv.sport@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Besondere Fälle

Sollten die verfügbaren Mittel aufgebraucht sein, bleiben die Anträge für das folgende Haushaltsjahr gültig.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterschriebener Antrag.
2. Bescheinigung über den zu einer Behinderung führenden Sportunfall.
3. Verschreibung der erforderlichen Hilfsmittel und Pflegeleistungen durch einen Arzt des öffentlichen Gesundheitswesens.
4. Vollständiger Kostenplan mit Kostenvoranschlägen, datiert und unterschrieben. Bei Anträgen, die auf den Erstantrag folgen, vollständiger Kostenplan mit Kostenvoranschlägen oder Rechnungen, falls die Kosten bereits angefallen sind.
5. Erklärung, dass die im Antrag genannten Kosten nicht durch andere Zuschüsse, Versicherungen oder Entschädigungen gedeckt sind.
6. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
7. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, sofern der Antrag mit eigenhändiger Unterschrift auf einem gescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wurde.

Bei Anträgen, die auf den ersten Antrag folgen, müssen die unter Punkt 2 genannten Unterlagen nicht mehr beigefügt werden.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag kann zu jeder Zeit im Jahr gestellt werden.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die für den Abschluss des Verfahrens vorgesehenen 120 Tage beginnen am Tag nach Einreichung des Antrags. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird die Frist für den Abschluss des Verfahrens bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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