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Beiträge zur Finanzierung der Solidarität im Sport (Abrechnung)

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung des Antrags auf Auszahlung des bewilligten Zuschusses.

Beschreibung

Es handelt sich um den Antrag, den die Begünstigten stellen, die eine Finanzierung zur Deckung der Kosten für Rehabilitations- und Fachbehandlungen in Einrichtungen erhalten haben, die vom nationalen Gesundheitsdienst akkreditiert sind oder mit diesem einen Vertrag haben, auch im grenzüberschreitenden Bereich, sowie für den Erwerb von Hilfsmitteln, sofern diese nicht bereits durch die geltenden Gesundheits- oder Sozialvorschriften vorgesehen sind.

Die Solidaritätsförderung wird in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten gewährt, bis zur Höhe des in Artikel 28 des Landesgesetzes Nr. 4/2016 festgelegten Betrags von 50.000 Euro und in jedem Fall im Rahmen des Defizits und des bewilligten Zuschusses.

Der Zuschuss ist in Artikel 28 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.

An wen es sich richtet

In der Provinz ansässige Sportler mit dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen infolge von Unfällen, die sich bei der Ausübung einer von den vom CONI und vom CIP anerkannten Sportverbänden geregelten sportlichen Tätigkeit ereignet haben, denen die beantragte Förderung durch einen Beschluss des für Sport zuständigen Leiters der Provinzbehörde gewährt wurde.

Der Antrag muss vom Antragsteller oder von einer Person unterzeichnet werden, die rechtlich befugt ist, anstelle des Begünstigten des Zuschusses zu handeln, beispielsweise als Vormund, Pfleger, Betreuer oder in einer anderen entsprechenden Funktion.

So geht es

Der Antrag auf Auszahlung des Zuschusses muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular gestellt und im statischen PDF- oder JPG-Format an die zertifizierte E-Mail-Adresseserv.sport@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterschriebener Antrag.
2. Eine Abrechnung der getätigten Ausgaben, datiert und unterschrieben.
3. Liste der Ausgabenbelege auf dem dafür vorgesehenen Formular, sowohl im PDF-Format als auch als Tabellenkalkulation, datiert und unterschrieben.
4. Quittierte Kopien der Rechnungen oder anderer Unterlagen mit gleichwertiger Beweiskraft, die sich auf alle in der Aufstellung der getätigten Ausgaben aufgeführten Ausgaben beziehen.
5. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
6. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, sofern der Antrag mit eigenhändiger Unterschrift auf einem gescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wurde.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf Auszahlung des Zuschusses muss innerhalb der Frist gestellt werden, die der Leiter der für Sport zuständigen Landesbehörde in der Bewilligungsverfügung festgelegt hat.

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Auszahlung des bewilligten Darlehens erfolgt nach Abschluss der Prüfung des eingereichten Abrechnungsberichts durch Überweisung auf das im Antrag angegebene Girokonto. Sollten ergänzende Unterlagen angefordert werden, wird das Verfahren bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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