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Zuschüsse für die Vermarktung von Tourismusangeboten aus dem Trentino

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So beantragen Sie einen Zuschuss für die Vermarktung von Tourismusangeboten aus dem Trentino

Beschreibung

Zuschüsse für Träger, die Initiativen zugunsten von angeschlossenen Tourismusunternehmen zur Vermarktung von Tourismusangeboten aus dem Trentino durchführen, im Rahmen der von der Europäischen Union festgelegten Grenzen für staatliche Beihilfen.

Beschränkungen

Der Antrag muss bis zum 31. Dezember des Jahres, das der durchzuführenden Aktivität vorausgeht, bei der für Tourismus zuständigen Landesbehörde eingehen.

VERPFLICHTUNG ZUM ABSCHLUSS VON VERSICHERUNGSVERTRÄGEN

Der Beschluss des Landesrats Nr. 2114 vom 19. Dezember 2025 hat festgelegt, dass der Zugang zu den öffentlichen Fördermitteln des Landes nur dann gewährt wird, wenn die Unternehmen der Verpflichtung zum Abschluss von Versicherungsverträgen zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse verursacht wurden, gemäß Artikel 1 Absatz 101 des Gesetzes Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 in der jeweils geltenden Fassung.

An wen es sich richtet

Der Zuschuss kann von Personen beantragt werden, die über eine Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit als Reisebüro verfügen, oder von Personen, die diese Tätigkeit einer Person anvertrauen, die zur Vermittlung von Pauschalreisen berechtigt ist.

Die Antragsteller müssen darüber hinauseine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. mindestens 100 Beherbergungsbetriebe (Hotels und andere Beherbergungsbetriebe) und 10.000 Betten, sofern sie auf Provinzebene tätig sind;
  2. mindestens 20 Beherbergungsbetriebe (Hotels und andere Beherbergungsbetriebe) und 1.000 Betten, sofern sie auf unterprovinzialer Ebene in Gebieten tätig sind, die nicht zu den in Artikel 8 des Provinzgesetzes Nr. 8 vom 11. Juni 2002 vorgesehenen Tourismusgebieten gehören;
  3. mindestens 10 Beherbergungsbetriebe (Hotels und andere Beherbergungsbetriebe) auf dem Gebiet der Provinz für Organisationen, die die provinzialen oder unterprovinzialen Produktmarken vertreten. Unter diesen Marken sind diejenigen zu verstehen, die von der Landesregierung gemäß Artikel 18 des Landesgesetzes Nr. 7 vom 15. Mai 2002 anerkannt wurden, oder andere Marken, die für Produkte stehen, die von der Trentino S.p.A. hergestellt und beworben werden (sofern für das jeweilige Produkt nicht mehr als ein Markenzeichen existiert);
  4. Aufbau und Vertrieb touristischer Dienstleistungen auf Provinzebene durch deren Vernetzung mit innovativen Angebotssystemen und in Partnerschaft mit der Trentino S.p.A.

So geht es

Die Anträge müssen auf eine der folgenden Weisen eingereicht werden:

  • auf elektronischem Wege an die zertifizierte E-Mail -Adresse des Tourismusamtes serv.turismo@pec.provincia.tn.it;
  • per Post als Einschreiben mit Rückschein (als Datum der Annahme gilt das Datum des Poststempels der annehmenden Poststelle);
  • durch persönliche Abgabe beim Tourismusdienst nach vorheriger Terminvereinbarung oder an den Publikums- und Informationsschaltern der Provinz;
  • per Fax an die entsprechende Nummer des Tourismusamtes (nur für Privatpersonen).

Anträgen, die per Post oder Fax eingereicht werden, muss eine Fotokopie eines gültigen Ausweisdokuments des Unterzeichners beigefügt werden.

Zeiten und Fristen

Die Antragsteller müssen ihre Förderanträge bis spätestens zum 31. Dezember des Jahres, das dem Beginn der geplanten Maßnahmen vorausgeht, bei der für Tourismus zuständigen Stelle der Provinz einreichen.

180 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 180 Tage beginnen am Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge.

Nach Erhalt des Zuschusses muss der Restbetrag bis zum 31. Dezember des auf das Jahr der Bewilligung der Förderung folgenden Jahres beantragt werden.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

sofern nicht befreit

Zugang zum Service

Authentifizierung

Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina della promozione turistica in provincia di Trento

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Articolo 13 della L.P. 11 giugno 2002, n. 8 "Disciplina della promozione turistica in provincia di Trento" - Requisiti dei soggetti che realizzano iniziative a favore di operatori turistici associati finalizzate alla commercializzazione dei prodotti turistici trentini e criteri di intervento.

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Modifica della deliberazione della Giunta provinciale n. 3163 di data 23 dicembre 2004 "Requisiti dei soggetti che realizzano iniziative a favore di operatori turistici associati finalizzate alla commercializzazione dei prodotti turistici trentini e criteri di intervento" - articolo 13 della legge provinciale 11 giugno 2002, n. 8 (legge provinciale sulla promozione turistica).

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