Beschreibung
Zuschüsse für Träger, die Initiativen zugunsten von angeschlossenen Tourismusunternehmen zur Vermarktung von Tourismusangeboten aus dem Trentino durchführen, im Rahmen der von der Europäischen Union festgelegten Grenzen für staatliche Beihilfen.
Beschränkungen
Der Antrag muss bis zum 31. Dezember des Jahres, das der durchzuführenden Aktivität vorausgeht, bei der für Tourismus zuständigen Landesbehörde eingehen.
VERPFLICHTUNG ZUM ABSCHLUSS VON VERSICHERUNGSVERTRÄGEN
Der Beschluss des Landesrats Nr. 2114 vom 19. Dezember 2025 hat festgelegt, dass der Zugang zu den öffentlichen Fördermitteln des Landes nur dann gewährt wird, wenn die Unternehmen der Verpflichtung zum Abschluss von Versicherungsverträgen zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse verursacht wurden, gemäß Artikel 1 Absatz 101 des Gesetzes Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 in der jeweils geltenden Fassung.