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Zuschüsse für relevante Veranstaltungen zur Förderung des Tourismus in der Provinz

  • Aktiv

Beantragung eines Zuschusses für die Organisation von Initiativen und Veranstaltungen zur Förderung des Tourismus in der gesamten Provinz oder in einem Teil davon.

Beschreibung

Die Beiträge sind für die Durchführung von Initiativen und Veranstaltungen, auch sportlicher Art, auf dem Gebiet der Provinz bestimmt, die für die touristische Aufwertung der gesamten Provinz oder eines Teils davon von besonderer Bedeutung sind, und zwar auch im Laufe der Jahre.

Beschränkungen

Die Steuermarke ist nicht fällig für Onlus und vom CONI anerkannte gemeinnützige Amateursportvereine, die gemäß Artikel 27 bis des Präsidialdekrets Nr. 642 vom 26. Oktober 1972 von der Steuer befreit sind.

Jede Einrichtung kann maximal drei Anträge pro Jahr einreichen.

Initiativen mit förderfähigen Ausgaben von weniger als 20.000,00 € sind nicht förderfähig.

Der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben für Anträge ist auf 1.000.000,00 € festgelegt.

ANTRAGSFRIST

Der Antrag muss eingegangen sein

  • zwischen dem 01. Juni und dem 31. Oktober des Jahres, das dem Jahr der Durchführung der Initiativen vorausgeht;
  • vom 01. Mai bis zum 31. Mai für Initiativen, die in der zweiten Hälfte des Jahres der Durchführung der Initiativen geplant sind, mit einer Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 200.000,00 Euro.

TERRITORIALES BRANDING

  • Die Begünstigten sind verpflichtet, das Trentino in angemessener Weise zu fördern, auch durch seine territoriale Marke.
  • Der Begünstigte muss bei der Gesellschaft für territoriale Förderung und Tourismusmarketing des Trentino eine befristete Lizenz für die Nutzung der Marke beantragen. Die befristete Nutzungslizenz muss vor dem Beginn jeder Initiative und Veranstaltung für jede einzelne geförderte Initiative beantragt werden. Wenn der Begünstigte bereits über eine Nutzungslizenz für die Trentiner Gebietsmarke verfügt, ist es nicht erforderlich, die vorübergehende Nutzungslizenz für die geförderte Initiative zu beantragen.
  • Bei Initiativen mit Ausgaben in Höhe von 500.000 Euro oder mehr muss der Begünstigte außerdem mit der Gesellschaft für territoriale Förderung und Tourismusmarketing des Trentino die Nutzungsbedingungen und die Bedingungen für die Sichtbarkeit der territorialen Marke vereinbaren und das Vereinbarte dem Antrag auf Erleichterung beifügen.

ZEITRAUM MIT GERINGER BESUCHERZAHL

Mit Beschluss Nr. 9949 vom 9. September 2025 wurden für die verschiedenen Gebiete die folgenden Daten der Schwachlastzeit festgelegt:

  • Seegebiet: vom 2. November bis 10. Mai
  • Berggebiet: vom 9. März bis 5. Juli und vom 31. August bis 20. Dezember
  • Stadtgebiet: vom 7. Januar bis zum 10. Mai und vom 19. Oktober bis zum 22. November

An wen es sich richtet

Die Provinz kann anderen Subjekten als der Gesellschaft für die territoriale Förderung und die touristische Vermarktung des Trentino, die in Artikel 14 des Provinzgesetzes Nr. 8 vom 12. August 2020 (Provinzgesetz zur Förderung des Tourismus 2020) vorgesehen ist, sowie denjenigen, die gemäß Artikel 12 desselben Gesetzes finanziert werden, und denjenigen, die gemäß Artikel 18 desselben Gesetzes beitragsberechtigt sind, Beiträge für die Durchführung von Initiativen und Veranstaltungen, auch sportlicher Art, im Provinzgebiet gewähren, die für die touristische Entwicklung der gesamten Provinz oder eines Teils davon von besonderer Bedeutung sind, auch wenn diese im Laufe der Jahre wiederholt werden.

So geht es

Die Anträge sind ausschließlich online einzureichen, indem sich der Antragsteller mit SPID, CIE, CPS/CNS authentifiziert, indem er den unten stehenden Link "Zugang zum Online-Dienst" aufruft.

Der digitale Kanal ist vom 1. Juni bis zum 31. Oktober 2025 aktiv.

Zeiten und Fristen

Die 180 Tage laufen ab dem Tag nach Ablauf der Antragsfrist.

Der Restbetrag muss innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Initiative beantragt werden.

Nach der Gewährung des Zuschusses kann für Veranstaltungen mit förderfähigen Ausgaben von mehr als 150.000,00 € ein Vorschuss in Höhe von 50 % der gewährten Mittel beantragt werden:

  1. Bankbürgschaft oder Versicherungspolice (die Versicherungspolice muss von einer Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein, die ordnungsgemäß zur Ausübung ihrer Tätigkeit im Bereich der Sicherheit zugelassen ist). Der Vertrag muss die Deckung des Betrags der Anzahlung garantieren und ist bis zur Ausstellung der Freigabeerklärung gültig;
  2. eine detaillierte Erklärung, aus der hervorgeht, dass mindestens 25 % der zuschussfähigen Ausgaben getätigt worden sind.

180 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Kosten

Stempel
16,00 Euro

wenn nicht befreit

Zugang zum Service

Antrag auf Beteiligung an einschlägigen Veranstaltungen zur Förderung des Tourismus in der Provinz 2026

Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken

Authentifizierung

SPID Stufe 2
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
Elektronischer Personalausweis (CIE)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina della promozione turistica in provincia di Trento

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Legge provinciale 11 giugno 2002, n. 8, articolo 13 bis (legge provinciale sulla promozione turistica): approvazione dei criteri e modalità per la concessione dei finanziamenti a favore di iniziative e manifestazioni di particolare rilevanza per la valorizzazione turistica.

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Legge provinciale 11 giugno 2002, n. 8, articolo 13 bis (legge provinciale sulla promozione turistica): modifica della deliberazione della Giunta provinciale n. 2221 del 23 dicembre 2024 relativa ai criteri e alle modalità per la concessione dei finanziamenti a favore di iniziative e manifestazioni di particolare rilevanza per la valorizzazione turistica.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 22.10.2025 01:52

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