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Zuschüsse für die Vermarktung der touristischen Produkte des Trentino

  • Aktiv

Beantragung eines Beitrags für die Vermarktung der touristischen Produkte des Trentino

Beschreibung

Zuschüsse für Einrichtungen, die Initiativen zugunsten der angeschlossenen Reiseveranstalter zur Vermarktung der touristischen Produkte des Trentino durchführen, innerhalb der von der Europäischen Union für staatliche Beihilfen festgelegten Grenzen.

Beschränkungen

Der Antrag muss bis zum 31. Dezember des Jahres, das der geplanten Aktivität vorausgeht, bei der Tourismusstruktur der Provinz eingereicht werden.

An wen es sich richtet

Der Zuschuss kann von Personen beantragt werden, die im Besitz einer Reisebürogenehmigung sind, oder von Personen, die eine zur Vermittlung von Pauschalreisen befugte Person mit der Tätigkeit beauftragen.

Die Antragsteller müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllen, die alternativ zueinander bestehen

  1. mindestens 100 Hotel-/Extra-Hotel-Betriebe und 10.000 Betten, wenn sie auf Provinzebene tätig sind
  2. mindestens 20 Hotel-/Extra-Hotel-Betriebe und 1.000 Betten, wenn sie auf der Ebene der Unterprovinz tätig sind und in Gebieten liegen, die nicht zu den in Artikel 8 des Provinzialgesetzes Nr. 8 vom 11. Juni 2002 vorgesehenen Fremdenverkehrsgebieten gehören
  3. mindestens 10 Hotel-/Extra-Hotel-Betriebe auf dem Gebiet der Provinz für Organisationen, die Produktmarken der Provinz oder der Subprovinzen vertreten. Es handelt sich dabei um die vom Provinzialrat gemäß Artikel 18 des Provinzialgesetzes Nr. 7 vom 15. Mai 2002 anerkannten Marken oder um andere Marken, die für Produkte stehen, die durch die Trentino S.p.A. hergestellt und gefördert werden (sofern nicht mehr als eine Marke auf einem Produkt vorhanden ist);
  4. Schaffung und Verkauf von touristischen Dienstleistungen auf Provinzebene durch die Vernetzung mit innovativen Angebotssystemen und in Partnerschaft mit Trentino S.p.A.

So geht es

Die Anträge müssen auf eine der folgenden Arten eingereicht werden

  • elektronisch an das Postfach des Ministeriums für Tourismus und Sport serv.turismo@pec.provincia.tn.it;
  • per Post per Einschreiben mit Rückschein (es gilt das Datum des Poststempels des annehmenden Postamts)
  • durchdirekte Übergabe an den Dienst für Tourismus und Sport nach Terminvereinbarung oder an die Informations- und Beratungsstellen der Provinz
  • per Fax an die entsprechende Nummer des Tourismusdienstes (nur für Privatpersonen).

Den per Post oder Fax eingereichten Anträgen ist eine Fotokopie eines gültigen Ausweises des Unterzeichners beizufügen.

Zeiten und Fristen

180 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 180 Tage laufen ab dem Tag nach Ablauf der Antragsfrist.

Nach Gewährung des Zuschusses muss der Restbetrag bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr der Zuschussgewährung folgt, beantragt werden.

Kosten

Stempel
16,00 Euro

wenn nicht befreit

Zugang zum Service

Authentifizierung

Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina della promozione turistica in provincia di Trento

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Articolo 13 della L.P. 11 giugno 2002, n. 8 "Disciplina della promozione turistica in provincia di Trento" - Requisiti dei soggetti che realizzano iniziative a favore di operatori turistici associati finalizzate alla commercializzazione dei prodotti turistici trentini e criteri di intervento.

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Modifica della deliberazione della Giunta provinciale n. 3163 di data 23 dicembre 2004 "Requisiti dei soggetti che realizzano iniziative a favore di operatori turistici associati finalizzate alla commercializzazione dei prodotti turistici trentini e criteri di intervento" - articolo 13 della legge provinciale 11 giugno 2002, n. 8 (legge provinciale sulla promozione turistica).

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