Beschreibung
Zuschüsse für Einrichtungen, die Initiativen zugunsten der angeschlossenen Reiseveranstalter zur Vermarktung der touristischen Produkte des Trentino durchführen, im Rahmen der von der Europäischen Union für staatliche Beihilfen festgelegten Grenzen.
Beschränkungen
Der Antrag muss bis zum 31. Dezember des Jahres, das der auszuübenden Tätigkeit vorausgeht, bei der Tourismusstruktur der Provinz eingereicht werden.
VERPFLICHTUNG ZUM ABSCHLUSS VON VERSICHERUNGSVERTRÄGEN
Der Beschluss der Provinzregierung Nr. 2114 vom 19. Dezember 2025 legt fest, dass der Zugang zu den öffentlichen Erleichterungen der Provinz nur dann möglich ist, wenn die Unternehmen der Verpflichtung zum Abschluss von Versicherungsverträgen zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse verursacht werden, gemäß Artikel 1, Absatz 101 des Gesetzes Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 in seiner geänderten Fassung, nachgekommen sind.