Beschreibung
Es handelt sich um einen Zuschuss für die gelegentliche Organisation von Sportveranstaltungen von provinziellem, regionalem, interregionalem, nationalem oder internationalem Interesse, die innerhalb der Provinz durchgeführt werden und deren geplante Kosten zwischen 5.000 und 100.000 € liegen.
Die Veranstaltungen müssen von den zuständigen nationalen Sportverbänden, den angeschlossenen Sportarten, den Sportförderungseinrichtungen, den Verdienstverbänden oder den Militärsportgruppen und den staatlichen Einrichtungen, denen der Sportverein angehört, genehmigt oder in deren Kalender aufgenommen worden sein.
Folgende Kosten, die sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung der Aktivität betreffen, für die der Zuschuss gewährt wird, sind förderfähig
(a) Öffentlichkeitsarbeit für die Initiative sowie Veröffentlichung und Verbreitung der Ergebnisse;
(b) Anmietung von Sportanlagen oder -räumen und deren Vorbereitung, auch im Freien
c) Leistungen von Schiedsrichtern, Wettkampfrichtern, medizinischem und paramedizinischem Personal, qualifiziertem technischem Personal, Mitarbeitern, die auf die Durchführung der Veranstaltung oder die Einrichtung der Räume beschränkt sind, sofern sie eindeutig der Veranstaltung zugeordnet werden können
d) Erstattungen für Transport, Verpflegung und Unterkunft im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der in Buchstabe c) genannten Personen;
e) staatliche Gebühren;
f) Miete von Ausrüstungen, Sportgeräten und Kraftfahrzeugen;
g) Dienstleistungen in den Bereichen Krankenwagen, öffentliche Sicherheit und Sport;
h) Preise in Form von Sachgütern mit einem Höchstbetrag von 3.000 € und unter Ausschluss von Geldpreisen;
i) Entschädigungen für die Teilnehmer bis zu einem Höchstbetrag von 20 % der entsprechenden Ausgaben.
Der Zuschuss wird gewährt in Höhe von
a) 30 % der förderfähigen Ausgaben für den Teil bis zu 50.000 Euro und in jedem Fall innerhalb der Grenzen des Defizits und der verfügbaren Mittel;
b) 20 % der förderfähigen Ausgaben für den Teil, der 50.000 Euro übersteigt, und in jedem Fall in den Grenzen des verfügbaren Defizits und der verfügbaren Mittel.
Unbeschadet der im vorstehenden Absatz genannten Obergrenze kann der Zuschuss um 10 % erhöht werden, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, die vom Provinzialrat als besonders wertvoll in Bezug auf die Kategorien der Athleten und/oder von besonderer sportlicher und/oder touristischer Bedeutung für das Gebiet oder von historischer Bedeutung oder von besonderer Bedeutung für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und/oder des sozialen Zusammenhalts bezeichnet werden.
Beschränkungen
Jeder Antragsteller muss für jede organisierte Veranstaltung einen Antrag einreichen, wobei die Zahl der Anträge auf 5 pro Jahr begrenzt ist.
Förderfähig sind alle Ausgaben, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Aktivität, für die ein Zuschuss beantragt wird, zusammenhängen.
Die Finanzierung aller förderfähigen Anträge erfolgt nach Maßgabe der jährlich vom Provinzialrat festgelegten verfügbaren Mittel. Wenn die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um alle zugelassenen Anträge vollständig zu finanzieren, wird der Beitrag anteilig auf alle Anträge aufgeteilt.