Es handelt sich um einen Zuschuss für die gelegentliche Organisation von Sportveranstaltungen von provinziellem, regionalem, interregionalem, nationalem oder internationalem Interesse, die innerhalb der Provinz durchgeführt werden und deren geplante Kosten zwischen 5.000 und 100.000 Euro liegen.
Die Veranstaltungen müssen von den zuständigen nationalen Sportverbänden, den angeschlossenen Sportarten, den Sportförderungseinrichtungen, den Verdienstverbänden oder den Militärsportgruppen sowie den staatlichen Einrichtungen, denen der Sportverein angehört, genehmigt oder in deren Kalender aufgenommen worden sein.
Folgende Ausgaben, die sich sowohl auf die Vorbereitung als auch auf die Durchführung der Aktivität beziehen, für die der Zuschuss gewährt wird, sind förderfähig
(a) Öffentlichkeitsarbeit für die Initiative sowie Veröffentlichung und Verbreitung der Ergebnisse;
(b) Anmietung von Sportanlagen oder -räumen und deren Vorbereitung, auch im Freien
c) Leistungen von Schiedsrichtern, Wettkampfrichtern, medizinischem und paramedizinischem Personal, qualifiziertem technischem Personal, Mitarbeitern, die auf die Durchführung der Veranstaltung oder die Einrichtung der Räume beschränkt sind, sofern sie eindeutig der Veranstaltung zugeordnet werden können
d) Erstattungen für Transport, Verpflegung und Unterkunft im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der in Buchstabe c) genannten Personen;
e) staatliche Gebühren;
f) Miete von Ausrüstungen, Sportgeräten und Kraftfahrzeugen;
g) Dienstleistungen in den Bereichen Krankenwagen, öffentliche Sicherheit und Sport;
h) Preise in Form von Sachgütern mit einem Höchstbetrag von 3.000 € und unter Ausschluss von Geldpreisen;
i) Entschädigungen für die Teilnehmer bis zu einem Höchstbetrag von 20 % der entsprechenden Ausgaben.
Der Zuschuss wird gewährt in Höhe von
a) 30 % der förderfähigen Ausgaben für den Teil bis zu 50.000 Euro und in jedem Fall innerhalb der Grenzen des Defizits und der verfügbaren Mittel;
b) 20 % der zuschussfähigen Ausgaben für den Teil, der 50.000 Euro übersteigt, und in jedem Fall in den Grenzen des verfügbaren Defizits und der verfügbaren Mittel.
Unbeschadet der im vorstehenden Absatz genannten Obergrenze kann der Zuschuss um 10 % erhöht werden, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, die vom Provinzialrat als besonders wertvoll in Bezug auf die Kategorien der Athleten und/oder von besonderer sportlicher und/oder touristischer Bedeutung für das Gebiet oder von historischer Bedeutung oder von besonderer Bedeutung für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und/oder des sozialen Zusammenhalts bezeichnet werden.
Jeder Antragsteller muss für jede organisierte Veranstaltung einen Antrag einreichen, wobei die Zahl der Anträge auf 5 pro Jahr begrenzt ist.
Förderfähig sind alle Ausgaben, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Aktivität, für die ein Zuschuss beantragt wird, zusammenhängen.
Alle förderfähigen Anträge werden auf der Grundlage der verfügbaren Mittel, die jährlich vom Provinzialrat festgelegt werden, finanziert. Sollten die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um die zugelassenen Anträge vollständig zu finanzieren, wird der Beitrag anteilig auf alle Anträge umgelegt.
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| ACHTUNG Ab dem 1. April 2026 ist der Zugang zu den Zuschüssen und Subventionen der Provinz für Begünstigte, die im Unternehmensregister eingetragen sind und über Immobilien in ihrem Besitz verfügen, an den Abschluss einer Versicherung zur Deckung von Schäden durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse an den in Artikel 2424, erster Absatz, Abschnitt Aktiva, Punkt B-II, Ziffern 1), 2) und 3) des Zivilgesetzbuches genannten Vermögenswerten (= Grundstücke und Gebäude Anlagen und Maschinen; industrielle und kommerzielle Ausrüstung), umgesetzt auf Provinzebene durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 2114 vom 19. Dezember 2025. Die Versicherungspolice muss zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses abgeschlossen sein und während der gesamten Dauer der Initiativen bestehen bleiben. Die Nichteinhaltung der Versicherungspflicht führt zur Ablehnung des Zuschusses. |