Zuschüsse für die Organisation von Sportveranstaltungen (Antrag)

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung eines Zuschusses mit einem Bewertungsverfahren für die Organisation von Sportveranstaltungen von provinziellem, regionalem, interregionalem, nationalem oder internationalem Interesse.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss für die gelegentliche Organisation von Sportveranstaltungen von provinziellem, regionalem, interregionalem, nationalem oder internationalem Interesse, die innerhalb der Provinz durchgeführt werden und deren geplante Kosten zwischen 5.000 und 100.000 € liegen.

Die Veranstaltungen müssen von den zuständigen nationalen Sportverbänden, den angeschlossenen Sportarten, den Sportförderungseinrichtungen, den Verdienstverbänden oder den Militärsportgruppen und den staatlichen Einrichtungen, denen der Sportverein angehört, genehmigt oder in deren Kalender aufgenommen worden sein.

Folgende Ausgaben, die sich sowohl auf die Vorbereitung als auch auf die Durchführung der Aktivität beziehen, für die der Zuschuss gewährt wird, sind förderfähig
(a) Öffentlichkeitsarbeit für die Initiative sowie Veröffentlichung und Verbreitung der Ergebnisse;
(b) Anmietung von Sportanlagen oder -räumen und deren Vorbereitung, auch im Freien
c) Leistungen von Schiedsrichtern, Wettkampfrichtern, medizinischem und paramedizinischem Personal, qualifiziertem technischem Personal, Mitarbeitern, die auf die Durchführung der Veranstaltung oder die Einrichtung der Räume beschränkt sind, sofern sie eindeutig der Veranstaltung zugeordnet werden können
d) Erstattungen für Transport, Verpflegung und Unterkunft im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der in Buchstabe c) genannten Personen;
e) staatliche Gebühren;
f) Miete von Ausrüstungen, Sportgeräten und Kraftfahrzeugen;
g) Dienstleistungen in den Bereichen Krankenwagen, öffentliche Sicherheit und Sport;
h) Preise in Form von Sachgütern mit einem Höchstbetrag von 3.000 € und unter Ausschluss von Geldpreisen;
i) Erfrischungen für die Teilnehmer bis zu einer Obergrenze von 20 % der entsprechenden Ausgaben.

Siehe Einzelheiten zu den einzelnen förderfähigen Ausgabenposten

Der Zuschuss wird gewährt in Höhe von
a) 30 % der zugelassenen Ausgaben, für den Teil zwischen 5.000 € und 50.000 € und in jedem Fall innerhalb der Grenzen des Defizits und der verfügbaren Mittel;
b) 20 % der zuschussfähigen Ausgaben für den Teil, der 50.000 € übersteigt, und in jedem Fall innerhalb der Grenzen des Defizits und der verfügbaren Mittel.

Unbeschadet der im vorstehenden Absatz genannten Obergrenze kann der Zuschuss um 10 % erhöht werden, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, die von der Diputación Foral als besonders wertvoll in Bezug auf die Kategorien der Athleten und/oder von besonderer sportlicher und/oder touristischer Bedeutung für das Gebiet oder die Historie oder als besonders wichtig für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und/oder des sozialen Zusammenhalts eingestuft werden.

Beschränkungen

Jeder Antragsteller muss für jede organisierte Veranstaltung einen Antrag einreichen, wobei die Zahl der Anträge auf 5 pro Jahr begrenzt ist.

Förderfähig sind alle Ausgaben, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Aktivität, für die ein Zuschuss beantragt wird, zusammenhängen.

Alle förderfähigen Anträge werden auf der Grundlage der verfügbaren Mittel, die jährlich vom Provinzialrat festgelegt werden, finanziert. Wenn die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um die zugelassenen Anträge vollständig zu finanzieren, wird der Beitrag anteilig auf alle Anträge umgelegt.

An wen es sich richtet

Amateursportverbände und -vereine, die:
(a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind
b) regelmäßig nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportarten (DSA) oder Sportförderungseinrichtungen (EPS) oder verdienstvollen Vereinigungen (AB) oder vom CONI oder CIP anerkannten Militärsportgruppen und staatlichen Einrichtungen (GSM) angeschlossen sind
c) sie üben während des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den Disziplinen aus, die von der FSN oder der vom CONI oder CIP anerkannten DSA geregelt werden
d) sie haben ihren Sitz auf dem Gebiet der Provinz;
e) sie haben ihre eigenen Mitglieder
f) eine spezifische Tätigkeit auf dem Gebiet der Provinz ausüben, die auf die Förderung des Sports in den Jugendbereichen abzielt, wie sie von der entsprechenden, vom CONI oder CIP anerkannten FSN oder DSA definiert und geregelt werden.

Veranstalterkomitees und Verbände oder Vereine zur Förderung von Sportveranstaltungen, die
a) ihren eingetragenen Sitz in der Provinz Trient haben
b) in das nationale Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind;
c) regelmäßig Mitglied von FSN, DSA, EPS, AB, GSM sind, die vom CONI oder CIP anerkannt sind
d) keine eigenen registrierten Athleten haben oder weniger als 10 haben;
und/oder
e) über keinen Jugendbereich verfügen;
und/oder
f) sie üben ihre Tätigkeit nur episodisch aus und beschränken sich im Wesentlichen auf organisierte Sportveranstaltungen.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet werden.

So geht es

Die Zuschussanträge sind zwischen dem 1. und 30. November eines jeden Jahres für Sportveranstaltungen einzureichen, die in dem Jahr oder in der Sportsaison stattfinden sollen, die auf die Antragstellung folgt.

Nur für nicht programmierbare Veranstaltungen, die von dem Verband oder der Sportorganisation, dem/der sie angehören, als solche zertifiziert sind, müssen die Zuschussanträge zwischen dem 1. Januar und dem 30. September eines jeden Jahres für Veranstaltungen eingereicht werden, die nach der Einreichung des Antrags stattfinden sollen.

Das Gesuch muss über die Plattform "Stanza del cittadino" ausgefüllt werden, die durch Anklicken der Schaltfläche "Zugang zum Online-Service" unten aufgerufen werden kann.

Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars bietet der Online-Leitfaden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllte Bewerbung.
2. Finanzplan mit geplanten Ausgaben und Einnahmen.
3. Bei Anträgen, die sich auf nicht programmierbare Veranstaltungen beziehen, eine Bescheinigung des Verbandes oder der Sportorganisation, dem/der der Antragsteller angehört, dass die Veranstaltung, die Gegenstand des Antrags ist, zum Zeitpunkt der in der ordentlichen Sammlung festgelegten Frist (1.-30. November) noch nicht geplant war.

Zeiten und Fristen

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 120-Tage-Frist für den Abschluss des Verfahrens beginnt am 1. Dezember, d.h. am Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung von ordentlichen Anträgen; die 90-Tage-Frist für den Abschluss des Verfahrens beginnt am Tag nach der Einreichung des Antrags für nicht programmierbare Ereignisse; werden zusätzliche Unterlagen angefordert, bleibt die Frist für das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Liegen die endgültigen zugestandenen Ausgaben um 30 % oder mehr unter den zum Zeitpunkt der Gewährung der Finanzhilfe zugestandenen Ausgaben, wird die Finanzhilfe neu berechnet, und zwar in Höhe von
a) 20 % der anerkannten Ausgaben für den Teil zwischen 5.000 € und 50.000 €, in jedem Fall aber innerhalb der Grenzen des Defizits;
b) 10 % der förderfähigen Ausgaben für den Teil, der 50.000 € übersteigt, und in jedem Fall innerhalb der Grenzen des Defizits.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Steuerbefreiung für gemeinnützige A.S.D. und S.S.D.

Zugang zum Service

Zuschussantrag für die Organisation von Sportveranstaltungen - 2025

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Deliberazione della Giunta provinciale n. 1897 del 22 novembre 2024, modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024

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Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Zuschüsse für die Organisation von Sportveranstaltungen (Abrechnung)

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Letzte Änderung: 10.06.2025 09:21

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