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Zuschüsse für die Organisation von Sportveranstaltungen (Antrag)

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung eines Förderantrags im Rahmen eines Bewertungsverfahrens.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

ACHTUNG

Ab dem 1. April 2026 ist der Zugang zu öffentlichen Zuschüssen und Vergünstigungen für Begünstigte , die im Handelsregister eingetragen sind und Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen sowie industrielle und gewerbliche Ausrüstungsgegenstände gemäß Artikel 2424, Absatz 1, Abschnitt „Aktiva“, Posten B-II, Nummern 1), 2) und 3) des Bürgerlichen Gesetzbuchs,die im Rahmen der Geschäftstätigkeit genutzt werden, vom Abschluss einer Versicherungspolice zur Deckung von Schäden an diesen Vermögenswertendurch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse abhängig. Die Versicherungspolice muss zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses bestehen und während der gesamten Dauer der Maßnahmen aufrechterhalten bleiben. Bei Nichteinhaltung der Versicherungspflicht – die auf Landesebene durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 2114 vom 19. Dezember 2025 – wird der Zuschuss verweigert.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss für die gelegentliche Organisation von Sportveranstaltungen von provinziellem, regionalem, interregionalem, nationalem oder internationalem Interesse, die auf Provinzebene stattfinden und deren voraussichtliche Kosten zwischen 5.000 und 100.000 Euro liegen.

Die Veranstaltungen müssen von den zuständigen nationalen Sportverbänden, den angeschlossenen Sportdisziplinen, Sportförderungsorganisationen, verdienstvollen Vereinen oder militärischen Sportgruppen und staatlichen Einrichtungen, denen der Sportverein angehört, genehmigt oder in deren Veranstaltungskalender aufgenommen worden sein.

Förderfähig sind die folgenden Ausgaben, die sich sowohl auf die Vorbereitung als auch auf die Durchführung der förderungswürdigen Aktivität beziehen:
a) Werbung für die Initiative sowie Veröffentlichung und Verbreitung der Ergebnisse;
b) Anmietung von Sportanlagen oder -räumen und deren Einrichtung, auch im Freien;
c) Leistungen von Schiedsrichtern, Wettkampfrichtern, medizinischem und paramedizinischem Personal, qualifiziertem technischem Personal sowie Mitarbeitern, beschränkt auf die Durchführung der Veranstaltung oder die Einrichtung der Räumlichkeiten, sofern diese eindeutig der Veranstaltung selbst zuzuordnen sind;
d) Erstattungen für Transport, Verpflegung und Unterkunft im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit der unter Buchstabe c) genannten Personen;
e) Verbandsbeiträge;
f) Miete von Ausrüstung, Sportgeräten und Kraftfahrzeugen;
g) Rettungsdienst, öffentliche Sicherheit und Sicherheit im Sport;
h) Preise in Form von Sachleistungen mit einer Obergrenze von 3.000 Euro, wobei Geldpreise ausgeschlossen sind;
i) Verpflegung der Teilnehmer bis zu einer Höhe von 20 % der entsprechenden Ausgaben.

Der Zuschuss wird in folgender Höhe gewährt:

a) 30 % der anrechenbaren Ausgaben für den Teil bis zu 50.000 Euro, in jedem Fall jedoch im Rahmen des Defizits und der verfügbaren Mittel;
b) 20 % der förderfähigen Ausgaben für den Teil, der 50.000 Euro übersteigt, und in jedem Fall im Rahmen des Defizits und der verfügbaren Mittel.

Unbeschadet der im vorstehenden Absatz genannten Obergrenze kann die Höhe des Zuschusses um 10 % erhöht werden für Veranstaltungen, die von der Landesregierung als besonders bedeutsam für bestimmte Sportlergruppen und/oder als besonders relevant für den Sport und/oder den Tourismus in der Region oder aufgrund ihres historischen Wertes eingestuft werden, oder die der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und/oder des sozialen Zusammenhalts besondere Aufmerksamkeit widmen.

Beschränkungen

Jeder Antragsteller muss für jede organisierte Veranstaltung einen Förderantrag stellen, wobei die Anzahl auf maximal 5 Anträge pro Jahr begrenzt ist.

Zuschussfähig sind alle Ausgaben, die sich sowohl auf die Vorbereitung als auch auf die Durchführung der förderungswürdigen Maßnahme beziehen.

Auf der Grundlage der verfügbaren Mittel, die jährlich von der Landesregierung festgelegt werden, werden alle förderfähigen Anträge finanziert. Reichen die verfügbaren Mittel nicht aus, um alle förderfähigen Anträge vollständig zu finanzieren, erfolgt eine proportionale Neuberechnung der Fördermittel für alle Anträge.

 

ACHTUNG

Ab dem 1. April 2026 ist der Zugang zu öffentlichen Zuschüssen und Vergünstigungen für Begünstigte , die im Handelsregister eingetragen sind und Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen sowie industrielle und gewerbliche Ausrüstungen gemäß Artikel 2424, Absatz 1, Abschnitt „Aktiva“, Posten B-II, Nummern 1), 2) und 3) des Bürgerlichen Gesetzbuchs,die im Rahmen der Geschäftstätigkeit genutzt werden, vom Abschluss einer Versicherungspolice zur Deckung von Schäden an diesen Vermögenswertendurch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse abhängig. Die Versicherungspolice muss zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses bestehen und während der gesamten Dauer der Maßnahmen aufrechterhalten bleiben. Bei Nichteinhaltung der Versicherungspflicht – die auf Landesebene durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 2114 vom 19. Dezember 2025 – wird der Zuschuss verweigert.

An wen es sich richtet

Amateursportvereine und -verbände, die:
a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind;
b) ordnungsgemäß bei nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportdisziplinen (DSA) oder Sportförderungsverbänden (EPS) oder verdienstvollen Vereinen (AB) oder vom CONI oder CIP anerkannten militärischen Sportgruppen und staatlichen Korps (GSM) angeschlossen sind;
c) im Laufe des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den vom CONI oder CIP anerkannten Sportarten ausüben, die von den FSN oder DSA geregelt werden;
d) ihren satzungsmäßigen Sitz im Gebiet der Provinz haben;
e) eigene Mitglieder haben;
f) eine spezifische Tätigkeit auf dem Gebiet der Provinz ausüben, die darauf abzielt, die Sportart im Jugendbereich zu fördern, wie sie von den jeweiligen, vom CONI oder vom CIP anerkannten FSN oder DSA definiert und geregelt wird.

Förderkomitees und Vereine oder Verbände, die Sportveranstaltungen organisierenund die:
a) ihren satzungsmäßigen Sitz in der Provinz Trient haben;
b) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind;
c) ordnungsgemäß bei vom CONI oder vom CIP anerkannten FSN, DSA, EPS, AB oder GSM angeschlossen sind;
d) keine eigenen lizenzierten Athleten haben oder deren Anzahl unter 10 liegt;
und/oder
e) keine Jugendabteilung haben;
und/oder
f) ihre Tätigkeit nur sporadisch ausüben und sich im Wesentlichen auf organisierte Sportveranstaltungen beschränkt.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet werden.

So geht es

Das Ausfüllen des Antrags muss über die Plattform „Stanza del cittadino“ erfolgen, auf die Sie zugreifen können, indem Sie unten auf die Schaltfläche „Zum Online-Dienst“ klicken. Die Schaltfläche ist nur während des Antragszeitraums aktiv.

Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars bietet dieOnline-Anleitung.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter Antrag.
2. Finanzplan mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben.
3. Bei Anträgen für nicht planbare Veranstaltungen: Bescheinigung des zuständigen Sportverbands oder der zuständigen Sportorganisation, dass die Veranstaltung, auf die sich der Antrag bezieht, zum Stichtag der regulären Antragsfrist (1.–30. November) noch nicht im Kalender vermerkt war.

Zeiten und Fristen

Der Förderantrag mussvom 1. bis zum 30. November eines jeden Jahresfür Sportveranstaltungen eingereicht werden, die im Jahr oder in der Sportsaison nach Einreichung des Antrags stattfinden sollen.

Nur fürnicht planbare Veranstaltungen, die vom zuständigen Sportverband oder der zuständigen Sportorganisation als solche bestätigt wurden, sind die Förderanträgevom 1. Januar bis zum 30. September eines jeden Jahres fürVeranstaltungen einzureichen, die nach Einreichung des Antrags stattfindensollen.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die für den Abschluss des Verfahrens vorgesehenen 120 Tage beginnen am 1. Dezember, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der im regulären Verfahren gestellten Anträge. Die für den Abschluss des Verfahrens vorgesehenen 90 Tage beginnen am Tag nach Einreichung des Antrags bezüglich nicht planbarer Ereignisse. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird die Frist für den Abschluss des Verfahrens bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Liegen die im Abschlussbericht ausgewiesenen förderfähigen Ausgaben um 30 % oder mehr unter den bei der Bewilligung des Zuschusses festgelegten förderfähigen Ausgaben, wird der Zuschuss wie folgt neu berechnet:
a) 20 % der förderfähigen Ausgaben für den Teil bis zu 50.000 Euro, jedoch höchstens bis zur Höhe des Defizits;
b) 10 % der förderfähigen Ausgaben für den Teil, der 50.000 Euro übersteigt, und in jedem Fall im Rahmen des Defizits.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Befreiung für gemeinnützige Sportvereine (A.S.D. und S.S.D.)

Zugang zum Service

Zuschussantrag für die Organisation von Sportveranstaltungen - 2025

Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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