Beschreibung
Es handelt sich um den Antrag von Sportverbänden oder -vereinen, Förderkomitees und Verbänden oder Vereinen zur Förderung von Sportveranstaltungen oder -ausstellungen, die einen Zuschuss für die gelegentliche Organisation von Sportveranstaltungen von provinziellem, regionalem, interregionalem, nationalem oder internationalem Interesse innerhalb der Provinz erhalten haben.
Der Beitrag wird in Höhe von 30 % der zuschussfähigen Ausgaben für den Teil bis 50.000 € und 20 % der zuschussfähigen Ausgaben für den Teil über 50.000 € gewährt, und zwar in jedem Fall bis zur Höhe des Defizits und des gewährten Beitrags.
Der Beitrag ist in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a des Provinzialgesetzes Nr. 4 "Provinzialgesetz über Sport 2016" vom 21. April 2016 vorgesehen.
Beschränkungen
Der Antragsteller muss zuvor einen Antrag auf einen Beitrag gestellt haben, und der Beitrag muss ihm auf Anordnung des Leiters des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt worden sein.