Beschreibung
Es handelt sich um den Antrag, den Sportverbände oder -vereine, Organisationskomitees sowie Verbände oder Vereine, die Sportveranstaltungen organisieren, einreichen, nachdem sie den Zuschuss für die einmalige Organisation von Sportveranstaltungen von provinzialem, regionalem, interregionalem, nationalem oder internationalem Interesse erhalten haben, die innerhalb der Provinz stattfinden.
Der Zuschuss wird in Höhe von 30 % der förderfähigen Ausgaben für den Teil bis zu 50.000 Euro und in Höhe von 20 % der förderfähigen Ausgaben für den Teil, der 50.000 Euro übersteigt, gewährt, in jedem Fall jedoch im Rahmen des Defizits und des bewilligten Zuschusses.
Der Zuschuss ist in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a) des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.
Beschränkungen
Der Antragsteller muss zuvor einen Förderantrag gestellt haben, und die Förderung muss ihm durch einen Beschluss des Leiters der für Sport zuständigen Landesbehörde bewilligt worden sein.