Beschreibung
Dieser Antrag wird von Sportverbänden oder -vereinen, Förderkomitees und Verbänden oder Vereinen zur Förderung von Sportveranstaltungen oder -ausstellungen gestellt, die einen Zuschuss für die gelegentliche Organisation von Sportveranstaltungen von provinziellem, regionalem, interregionalem, nationalem oder internationalem Interesse erhalten haben, die in der Provinz stattfinden.
Der Beitrag wird in Höhe von 30 % der zulässigen Ausgaben für den Teil zwischen 5.000 und 50.000 Euro und in Höhe von 20 % der zulässigen Ausgaben für den Teil, der 50.000 Euro übersteigt, und in jedem Fall innerhalb der Grenze des Defizits und des gewährten Beitrags gewährt.
Der Beitrag ist in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzialgesetz über den Sport 2016" vorgesehen.
Beschränkungen
Der Zahlungsantrag muss nach Abschluss der Aktivität und in jedem Fall - sofern in der Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses nichts anderes angegeben ist - bis zum 31. Dezember des Jahres eingereicht werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Zuschussantrag eingereicht wurde.
Der Antragsteller muss den Zuschuss zuvor beantragt haben und der Zuschuss muss ihm auf Anordnung des Direktors des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt worden sein.