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Zuschüsse für die Organisation von Sportveranstaltungen (Abrechnung)

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Einreichung eines Antrags auf Auszahlung des gewährten Zuschusses.

Beschreibung

Es handelt sich um den Antrag von Sportverbänden oder -vereinen, Förderkomitees und Verbänden oder Vereinen zur Förderung von Sportveranstaltungen oder -ausstellungen, die einen Zuschuss für die gelegentliche Organisation von Sportveranstaltungen von provinziellem, regionalem, interregionalem, nationalem oder internationalem Interesse innerhalb der Provinz erhalten haben.

Der Beitrag wird in Höhe von 30 % der zuschussfähigen Ausgaben für den Teil bis 50.000 € und 20 % der zuschussfähigen Ausgaben für den Teil über 50.000 € gewährt, und zwar in jedem Fall bis zur Höhe des Defizits und des gewährten Beitrags.

Der Beitrag ist in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a des Provinzialgesetzes Nr. 4 "Provinzialgesetz über Sport 2016" vom 21. April 2016 vorgesehen.

Beschränkungen

Der Antragsteller muss zuvor einen Antrag auf einen Beitrag gestellt haben, und der Beitrag muss ihm auf Anordnung des Leiters des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt worden sein.

An wen es sich richtet

Amateursportverbände und -vereine oder Förderkomitees oder Verbände oder Vereine zur Förderung von Sportveranstaltungen, denen der beantragte Zuschuss auf Anordnung des Leiters des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt wurde.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet sein.

So geht es

Der Antrag muss über die Plattform "Citizen's Room" ausgefüllt werden, die durch Anklicken der Schaltfläche "Zugang zum Online-Dienst" unten aufgerufen werden kann.

Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars bietet der Online-Leitfaden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Aufstellung der getätigten Ausgaben und erzielten Einnahmen, datiert und unterschrieben.
3. Liste der Ausgabenbelege auf einem vorbereiteten Formular, entweder im PDF- oder Tabellenformat, datiert und unterzeichnet.
4. Anzahl der Starter oder Teilnehmer.
5. Angaben gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
6. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem eingescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Zeiten und Fristen

Der Auszahlungsantrag muss nach Abschluss der Aktivität und in jedem Fall - sofern in der Entscheidung über die Gewährung der Finanzhilfe nichts anderes angegeben ist - spätestens am 31. Dezember des Jahres eingereicht werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Antrag auf Finanzhilfe gestellt wurde (oder desselben Jahres, wenn es sich um einen Antrag für nicht programmierbare Ereignisse handelt).

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Auszahlung des gewährten Zuschusses erfolgt nach Abschluss der vorläufigen Prüfung der eingereichten Rechnungen mit einem Zahlungsauftrag auf das im Antrag angegebene Girokonto. Werden zusätzliche Unterlagen angefordert, wird das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Kosten

KOSTENLOS

Zugang zum Service

Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Deliberazione della Giunta provinciale n. 1897 del 22 novembre 2024, modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024

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Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 'Legge provinciale sullo sport 2016'.

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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