Zuschüsse für die Gründung einer neuen Sektion oder eines Vereins für Sportler mit Behinderungen (flüssig.)

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung eines Zuschusses mit Beurteilungsverfahren für die Kosten der Eröffnung einer neuen Verbandsabteilung für Menschen mit Behinderungen oder eines neuen Verbands oder Sportvereins, der sich ausschließlich an Menschen mit Behinderungen richtet.

Beschreibung

Dieser Antrag wird von Verbänden oder Sportvereinen gestellt, die den Zuschuss für die Eröffnung einer neuen Verbandssektion für Menschen mit Behinderungen oder für die Eröffnung eines neuen Verbands oder Sportvereins, der ausschließlich Menschen mit Behinderungen gewidmet ist, erhalten haben.

Der Zuschuss wird in Höhe von 90 % der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen des Defizits, des Höchstbetrags von 2.000 EUR (bei einer neuen Sektion) bzw. 3.000 EUR (bei einem neuen Verein) und des gewährten Zuschusses gezahlt.

Der Beitrag ist in Artikel 26, Absatz 4 des Landesgesetzes Nr. 4 "Landesgesetz über den Sport 2016" vom 21. April 2016 vorgesehen.

Beschränkungen

Der Zahlungsantrag muss nach Abschluss der Aktivität und in jedem Fall - sofern in der Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses nichts anderes angegeben ist - bis zum 31. Dezember des Jahres eingereicht werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Zuschussantrag eingereicht wurde.

Der Antragsteller muss den Zuschuss zuvor beantragt haben und der Zuschuss muss ihm auf Anordnung des Direktors des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt worden sein.

An wen es sich richtet

Sportverbände und -vereine, denen der beantragte Beitrag auf Anordnung des Leiters des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt wurde.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet sein.

So geht es

Der Antrag muss auf dem von der Verwaltung vorbereiteten ausfüllbaren Formular eingereicht werden und im statischen PDF- oder JPG-Format an den zertifizierten Briefkasten serv.turismo@pec.provincia.tn.it geschickt oder persönlich im Büro für Sportaktivitäten abgegeben werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Endgültiger illustrativer Bericht, datiert und unterzeichnet.
3. Aufstellung der entstandenen Kosten, datiert und unterzeichnet.
4. Liste der Ausgabenbelege auf einem vorbereiteten Formular, entweder im PDF- oder Tabellenformat, datiert und unterzeichnet.
5. Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
6. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem gescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Auszahlung des gewährten Zuschusses erfolgt nach Abschluss der vorläufigen Prüfung der eingereichten Rechnungen mit einem Zahlungsauftrag auf das im Antrag angegebene Girokonto. Werden zusätzliche Unterlagen angefordert, wird das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Deliberazione della Giunta provinciale n. 1897 del 22 novembre 2024, modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024

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Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 'Legge provinciale sullo sport 2016'.

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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