Beschreibung
Dieser Antrag wird von Verbänden oder Sportvereinen gestellt, die den Zuschuss für die Eröffnung einer neuen Verbandssektion für Menschen mit Behinderungen oder für die Eröffnung eines neuen Verbands oder Sportvereins, der ausschließlich Menschen mit Behinderungen gewidmet ist, erhalten haben.
Der Zuschuss wird in Höhe von 90 % der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen des Defizits, des Höchstbetrags von 2.000 EUR (bei einer neuen Sektion) bzw. 3.000 EUR (bei einem neuen Verein) und des gewährten Zuschusses gezahlt.
Der Beitrag ist in Artikel 26, Absatz 4 des Landesgesetzes Nr. 4 "Landesgesetz über den Sport 2016" vom 21. April 2016 vorgesehen.
Beschränkungen
Der Zahlungsantrag muss nach Abschluss der Aktivität und in jedem Fall - sofern in der Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses nichts anderes angegeben ist - bis zum 31. Dezember des Jahres eingereicht werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Zuschussantrag eingereicht wurde.
Der Antragsteller muss den Zuschuss zuvor beantragt haben und der Zuschuss muss ihm auf Anordnung des Direktors des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt worden sein.