Beschreibung
Es handelt sich um einen Zuschuss für die Eröffnung einer Verbandsabteilung für Menschen mit Behinderungen durch Verbände oder Sportvereine sowie für die Eröffnung eines neuen Verbands oder Sportvereins für Menschen mit Behinderungen.
Förderfähig sind folgende Ausgaben, deren Belege nach dem Zeitpunkt der Antragstellung ausgestellt werden
(a) Beratung;
b) Registrierungs- und Zulassungsgebühren.
Der Zuschuss wird in Höhe von 90 % der zuschussfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen des Defizits, der verfügbaren Mittel und des Höchstbetrags von 2.000 € im Falle einer neuen Sektion und 3.000 € im Falle eines neuen Vereins gewährt.
Der Zuschuss für die Eröffnung einer Verbandssektion für Menschen mit Behinderungen durch Verbände oder Sportvereine ist in Artikel 26 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 21. April 2016, Nr. 4 "Landesgesetz über den Sport 2016", vorgesehen.
Der Zuschuss für die Eröffnung eines neuen Vereins für Menschen mit Behinderungen ist in Artikel 15, Absatz 1, Buchstabe i) des Landesgesetzes vom 21. April 2016, Nr. 4 "Landesgesetz über den Sport 2016", vorgesehen.
Beschränkungen
Die Anträge müssen zwischen dem 1. und 30. November eines jeden Jahres eingereicht werden.
Jeder Antragsteller kann nur einen Antrag pro Jahr einreichen.
Auf der Grundlage der verfügbaren Mittel, die jährlich vom Provinzialrat festgelegt werden, werden alle angenommenen Anträge finanziert. Reichen die verfügbaren Mittel nicht aus, um die zugelassenen Anträge vollständig zu finanzieren, erfolgt eine anteilige Neufestsetzung des Beitrags unter allen Anträgen.