Zuschüsse für die Gründung einer Sektion oder eines Vereins für Sportler mit Behinderungen (Antrag)

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung eines Zuschusses mit Beurteilungsverfahren für die Eröffnung einer Verbandsabteilung für Menschen mit Behinderungen oder eines neuen Verbands für Menschen mit Behinderungen.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss für die Eröffnung einer Verbandsabteilung für Menschen mit Behinderungen durch Verbände oder Sportvereine sowie für die Eröffnung eines neuen Verbands oder Sportvereins für Menschen mit Behinderungen.

Förderfähig sind folgende Ausgaben, deren Belege nach dem Zeitpunkt der Antragstellung ausgestellt werden
(a) Beratung;
b) Registrierungs- und Zulassungsgebühren.

Der Zuschuss wird in Höhe von 90 % der zuschussfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen des Defizits, der verfügbaren Mittel und des Höchstbetrags von 2.000 € im Falle einer neuen Sektion und 3.000 € im Falle eines neuen Vereins gewährt.

Der Zuschuss für die Eröffnung einer Verbandssektion für Menschen mit Behinderungen durch Verbände oder Sportvereine ist in Artikel 26 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 21. April 2016, Nr. 4 "Landesgesetz über den Sport 2016", vorgesehen.

Der Zuschuss für die Eröffnung eines neuen Vereins für Menschen mit Behinderungen ist in Artikel 15, Absatz 1, Buchstabe i) des Landesgesetzes vom 21. April 2016, Nr. 4 "Landesgesetz über den Sport 2016", vorgesehen.

Beschränkungen

Die Anträge müssen zwischen dem 1. und 30. November eines jeden Jahres eingereicht werden.

Jeder Antragsteller kann nur einen Antrag pro Jahr einreichen.

Auf der Grundlage der verfügbaren Mittel, die jährlich vom Provinzialrat festgelegt werden, werden alle angenommenen Anträge finanziert. Reichen die verfügbaren Mittel nicht aus, um die zugelassenen Anträge vollständig zu finanzieren, erfolgt eine anteilige Neufestsetzung des Beitrags unter allen Anträgen.

An wen es sich richtet

Amateursportverbände und -vereine, die:
(a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind
b) regelmäßig nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportarten (DSA) oder Sportförderungseinrichtungen (EPS) oder verdienstvollen Vereinigungen (AB) oder vom CONI oder CIP anerkannten Militärsportgruppen und staatlichen Einrichtungen (GSM) angeschlossen sind
c) sie üben während des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den Disziplinen aus, die von der FSN oder der vom CONI oder CIP anerkannten DSA geregelt werden
d) sie haben ihren Sitz auf dem Gebiet der Provinz;
e) sie haben ihre eigenen Mitglieder
f) sie üben auf dem Gebiet der Provinz eine spezifische Tätigkeit zur Förderung der sportlichen Disziplinen in den Jugendbereichen aus, wie sie von der entsprechenden, vom CONI oder CIP anerkannten FSN oder DSA definiert und geregelt werden.

Amateursportverbände und -vereine, die ausschließlich mit Sportlern mit Behinderungen arbeiten und die
(a) in das nationale Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind
b) regelmäßig nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportarten (DSA) oder Sportförderungseinrichtungen (EPS) oder verdienstvollen Vereinigungen (AB) oder vom CONI oder CIP anerkannten Militärsportgruppen und staatlichen Einrichtungen (GSM) angeschlossen sind
c) sie üben während des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den Disziplinen aus, die von der FSN oder der vom CONI oder CIP anerkannten DSA geregelt werden
d) sie haben ihren Sitz auf dem Gebiet der Provinz;
e) sie haben ihre eigenen Mitglieder
f) sie üben auf dem Gebiet der Provinz keine spezifische Tätigkeit zur Förderung des Sports im Jugendbereich aus.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet sein.

So geht es

Der Antrag muss auf dem von der Verwaltung vorbereiteten ausfüllbaren Formular eingereicht werden und im statischen PDF- oder JPG-Format an den zertifizierten Briefkasten serv.turismo@pec.provincia.tn.it geschickt oder persönlich im Büro für Sportaktivitäten abgegeben werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

ERÖFFNUNG EINES NEUEN ABSCHNITTS
1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Erläuternder Bericht zu den geplanten Aktivitäten.
3. Voranschlag der für die Eröffnung anfallenden Kosten.
4. Kopie der Satzung, aus der hervorgeht, dass die sportliche Betätigung von Menschen mit Behinderungen überwiegt, oder eine Erklärung über die Eröffnung einer neuen Abteilung, die der sportlichen Betätigung von Menschen mit Behinderungen gewidmet ist.
5. Datierte und unterzeichnete Offenlegung gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
6. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag handschriftlich und nicht im Beisein des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

ERÖFFNUNG EINES NEUEN SPORTVERBANDES ODER -VEREINS
1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Erläuternder Bericht über die geplanten Aktivitäten.
3. Voranschlag der für die Eröffnung anfallenden Kosten.
4. Kopie der Vereinssatzung, aus der hervorgeht, dass der Sport für Menschen mit Behinderungen im Vordergrund steht.
5. Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
6. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 120-Tage-Frist für den Abschluss des Verfahrens beginnt am 1. Dezember, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Werden zusätzliche Unterlagen angefordert, bleibt die Frist für das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Kosten

Steuermarke
16 Euro

Steuerbefreiung für gemeinnützige A.S.D. und S.S.D.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Deliberazione della Giunta provinciale n. 1897 del 22 novembre 2024, modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024

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Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 'Legge provinciale sullo sport 2016'.

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Zuschüsse für die Gründung einer neuen Sektion oder eines Vereins für Sportler mit Behinderungen (flüssig.)

Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung eines Zuschusses mit Beurteilungsverfahren für die Kosten der Eröffnung einer neuen Verbandsabteilung für Menschen mit Behinderungen oder eines neuen Verbands oder Sportvereins, der sich ausschließlich an Menschen mit Behinderungen richtet.

Letzte Änderung: 10.06.2025 15:00

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