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Zuschüsse für die Gründung einer Abteilung oder eines Vereins für Sportler mit Behinderung (Antrag)

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung eines Förderantrags im Rahmen eines Bewertungsverfahrens.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss für die Einrichtung einer Abteilung für Menschen mit Behinderungen durch Sportvereine oder -verbände sowie für die Gründung eines neuen Sportvereins oder -verbands, der sich an Menschen mit Behinderungen richtet.

Förderfähig sind die folgenden Arten von Ausgaben, deren Belege nach dem Datum der Einreichung des Förderantrags ausgestellt wurden:
a) Beratungsleistungen;
b) Anmelde- und Registrierungsgebühren.

Der Zuschuss wird in Höhe von 90 % der förderfähigen Ausgaben gewährt, jedoch im Rahmen des Haushaltsdefizits, der verfügbaren Mittel und eines Höchstbetrags von 2.000 Euro im Falle einer neuen Abteilung sowie von 3.000 Euro im Falle eines neuen Vereins.

Der Zuschuss für die Einrichtung einer Vereinsabteilung für Menschen mit Behinderungen durch Sportvereine oder -verbände ist in Artikel 26 Absatz 4 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.

Der Zuschuss für die Gründung eines neuen Vereins für Menschen mit Behinderungen ist in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe i) des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.

Beschränkungen

Für die Gründung einer Vereinsabteilung sowie eines neuen Vereins oder Sportvereins kann jeder Antragsteller nur einen einmaligen Antrag stellen.

Auf der Grundlage der verfügbaren Mittel, die jährlich von der Landesregierung festgelegt werden, werden alle zulässigen Anträge gefördert. Reichen die verfügbaren Mittel nicht aus, um alle zulässigen Anträge vollständig zu finanzieren, erfolgt eine proportionale Neuberechnung des Zuschusses für alle Anträge.

An wen es sich richtet

Amateursportvereine und -verbände, die:
a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind;
b) ordnungsgemäß bei nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportdisziplinen (DSA) oder Sportförderungsverbänden (EPS) oder verdienstvollen Vereinen (AB) oder militärischen Sportgruppen und staatlichen Korps (GSM) angeschlossen sind, die vom CONI oder vom CIP anerkannt sind;
c) im Laufe des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den vom CONI oder vom CIP anerkannten Sportarten ausüben, die von den FSN oder DSA geregelt werden;
d) ihren satzungsmäßigen Sitz im Gebiet der Provinz haben;
e) eigene Mitglieder haben;
f) eine spezifische Tätigkeit auf dem Gebiet der Provinz ausüben, die darauf abzielt, die Sportart im Jugendbereich zu fördern, wie er von den jeweiligen, vom CONI oder vom CIP anerkannten FSN oder DSA definiert und geregelt wird.

Amateursportverbände und -vereine, die ausschließlich mit Sportlern mit Behinderungen arbeitenund die:
a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind;
b) ordnungsgemäß bei nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportdisziplinen (DSA) oder Sportförderungsverbänden (EPS) oder verdienstvollen Vereinen (AB) oder militärischen Sportgruppen und staatlichen Korps (GSM), die vom CONI oder vom CIP anerkannt sind, angeschlossen sind;
c) im Laufe des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den vom CONI oder vom CIP anerkannten Sportarten ausüben, die von den FSN oder DSA geregelt werden;
d) ihren satzungsmäßigen Sitz im Gebiet der Provinz haben;
e) eigene Mitglieder haben;
f) keine spezifischen Aktivitäten auf dem Gebiet der Provinz durchführen, die auf die Förderung der Sportart im Jugendbereich ausgerichtet sind.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet werden.

So geht es

Der Förderantrag muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular eingereicht und im statischen PDF- oder JPG-Format an die zertifizierte E-Mail-Adresseserv.sport@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

ERÖFFNUNG EINER NEUEN ABTEILUNG
1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterschriebener Antrag.
2. Erläuternder Bericht zu den geplanten Aktivitäten.
3. Kostenvoranschlag für die Eröffnung.
4. Kopie der Satzung, aus der hervorgeht, dass der Schwerpunkt auf dem Sport für Menschen mit Behinderungen liegt, oder eine Erklärung über die Eröffnung einer neuen Sektion, die dem Sport für Menschen mit Behinderungen gewidmet ist.
5. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
6. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, sofern der Antrag eigenhändig und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wurde.

GRÜNDUNG EINES NEUEN VEREINS ODER EINES NEUEN SPORTVEREINS
1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Erläuternder Bericht zu den geplanten Aktivitäten.
3. Kostenvoranschlag für die Gründung.
4. Kopie der Satzung, aus der hervorgeht, dass der Schwerpunkt der sportlichen Aktivitäten auf Menschen mit Behinderungen liegt.
5. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
6. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, sofern der Antrag eigenhändig und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wurde.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf einen Zuschuss mussjedes Jahr vom 1. bis zum 30. November gestellt werden.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die für den Abschluss des Verfahrens vorgesehenen 120 Tage beginnen am 1. Dezember, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird die Frist für den Abschluss des Verfahrens bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Kosten

Stempelmarke
16 Euro

Befreiung für gemeinnützige Sportvereine (A.S.D. und S.S.D.)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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