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Zuschüsse für die Anschaffung von Ausrüstung für behinderte Sportler (Antrag)

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung einer Finanzhilfe mit einem Bewertungsverfahren.

Beschreibung

Dies ist ein Beitrag
(a) in Höhe von 100 % der zuschussfähigen Ausgaben für die Anschaffung oder Erneuerung von Ausrüstungsgegenständen, die für die Ausübung einer Sportart erforderlich und für die Heranführung von Menschen mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbehinderungen an den Sport bestimmt sind (Absatz 2);
b) in Höhe von 95 % der zuschussfähigen Ausgaben für die Anschaffung oder den Ersatz von spezifischen Einzelausrüstungen, die für die Ausübung einer Sportdisziplin durch Sportler mit körperlichen, geistigen oder sensorischen Behinderungen, die Mitglieder des antragstellenden Sportverbands oder -vereins sind, erforderlich sind (Abs. 3).

Die Ausrüstungen, für die ein Zuschuss gewährt wird, müssen den Sicherheitsanforderungen entsprechen und mit den nach geltendem Recht erforderlichen Genehmigungen versehen sein.

Förderfähig sind nur Ausgaben, für die nach dem Zeitpunkt der Antragstellung Ausgabenbelege ausgestellt wurden.

Der Beitrag ist in Artikel 26, Absätze 2 und 3 des Provinzgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzgesetz über Sport 2016" vorgesehen.

Beschränkungen

CUP

Rechnungen, die sich auf den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen beziehen, die Gegenstand öffentlicher Anreize für Produktionstätigkeiten sind, die aus irgendeinem Grund und in irgendeiner Form von einer öffentlichen Verwaltung, auch über andere öffentliche oder private Stellen, ausgezahlt werden oder in irgendeiner Weise auf sie zurückgeführt werden können, müssen den eindeutigen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Konzessionsurkunde angegeben ist oder zum Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes oder zum Zeitpunkt der Beantragung des Anreizes mitgeteilt wird. Diese Verpflichtung wird in Artikel 5, Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 - umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 - eingeführt. Die operativen Angaben zur Anwendung des CUP sind in Anhang A des Provinzialratsbeschlusses Nr. 728 vom 23. Mai 2024 aufgeführt.

Auf der Grundlage der verfügbaren Mittel, die jährlich von der Diputación Foral festgelegt werden, werden alle angenommenen Anträge finanziert. Sollten die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um die zugelassenen Anträge vollständig zu finanzieren, erfolgt eine anteilige Neufestsetzung des Beitrags unter allen Anträgen.

An wen es sich richtet

Amateursportverbände und -vereine, die:
(a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind
b) regelmäßig nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportarten (DSA) oder Sportförderungseinrichtungen (EPS) oder verdienstvollen Vereinigungen (AB) oder vom CONI oder CIP anerkannten Militärsportgruppen und staatlichen Einrichtungen (GSM) angeschlossen sind
c) sie üben während des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den Disziplinen aus, die von der FSN oder der vom CONI oder CIP anerkannten DSA geregelt werden
d) sie haben ihren Sitz auf dem Gebiet der Provinz;
e) sie haben ihre eigenen Mitglieder
f) sie üben auf dem Gebiet der Provinz eine spezifische Tätigkeit zur Förderung der sportlichen Disziplinen in den Jugendbereichen aus, wie sie von der entsprechenden, vom CONI oder CIP anerkannten FSN oder DSA definiert und geregelt werden.

Amateursportverbände und -vereine, die ausschließlich mit behinderten Sportlern arbeiten und die
(a) in das nationale Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind
b) regelmäßig nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportarten (DSA) oder Sportförderungseinrichtungen (EPS) oder verdienstvollen Vereinigungen (AB) oder vom CONI oder CIP anerkannten Militärsportgruppen und staatlichen Einrichtungen (GSM) angeschlossen sind
c) sie üben während des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den Disziplinen aus, die von der FSN oder der vom CONI oder CIP anerkannten DSA geregelt werden
d) sie haben ihren Sitz auf dem Gebiet der Provinz;
e) sie haben ihre eigenen Mitglieder
f) sie üben auf dem Gebiet der Provinz keine spezifische Tätigkeit zur Förderung des Sports im Jugendbereich aus.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet sein.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Anschaulicher Bericht, in dem Folgendes erläutert wird: die Gründe für den Kauf oder die Ersatzbeschaffung; die Bewertungen, die für die Wahl ausschlaggebend waren; eine Beschreibung der Ausrüstung mit besonderen Erwägungen hinsichtlich Qualität und Eignung; Hinweise auf die Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften und die von den geltenden Sportvorschriften geforderten technischen Merkmale. Bei Ausrüstungen, die für die sportliche Betätigung von behinderten Sportlern bestimmt sind, müssen auch der Name des Sportlers und die spezifischen Anpassungen für den Empfänger angegeben werden.
3. Voranschlag der Kosten.
4. Erklärung, in der bestätigt wird, dass die Ausrüstung für die im Zuschussantrag angegebenen Zwecke verwendet wird und dass sie nicht ohne die vorherige Zustimmung der Provinz verwendet wird.
5. Im Falle der Anschaffung oder des Ersatzes von Ausrüstungsgegenständen, die für die Aufnahme der Sportausübung von Menschen mit Behinderungen bestimmt sind, Erklärung des KVP, dass die Ausrüstungsgegenstände, für die ein Zuschuss gewährt wird, für die Bedürfnisse des antragstellenden Sportverbands oder -vereins geeignet und funktionsfähig sind.
6. Im Falle des Erwerbs oder der Erneuerung von Ausrüstungen, die für die sportliche Betätigung von behinderten Sportlern bestimmt sind, eine Erklärung des CIP, dass die Ausrüstung, die Gegenstand des Zuschusses ist, für die Bedürfnisse des begünstigten Sportlers, der Mitglied des antragstellenden Sportverbands oder -vereins ist, geeignet und funktionell ist.
7. Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
8. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem eingescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Zuschussantrag muss zwischen dem 1. und 30. November eines jeden Jahres eingereicht werden.

Er muss sich auf Ausgabenbelege beziehen, die nach dem Datum der Antragstellung ausgestellt wurden.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 120-Tage-Frist für den Abschluss des Verfahrens beginnt am 1. Dezember, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Wenn zusätzliche Unterlagen angefordert werden, wird die Frist für das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Steuerbefreiung für gemeinnützige A.S.D. und S.S.D.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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