Beschreibung
Es handelt sich um den Antrag der Sportverbände oder -vereine, die den Zuschuss für die Anschaffung von festen und mobilen sporttechnischen Ausrüstungen erhalten haben, die für die Ausübung einer Sportart erforderlich und für die Heranführung von körperlich, geistig oder sensorisch behinderten Personen an den Sport bestimmt sind (Absatz 2).
Das heißt, sie haben den Zuschuss für den Erwerb spezifischer individueller, ortsfester und mobiler sporttechnischer Ausrüstungen erhalten, die für die Ausübung einer Sportdisziplin von bereits registrierten Sportlern mit körperlichen, geistigen oder sensorischen Behinderungen erforderlich sind (Absatz 3).
Für die Anschaffung von sporttechnischen Ausrüstungen, die für den sportlichen Einstieg von behinderten Sportlern bestimmt sind, wird der Zuschuss in Höhe von 100 % der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall bis zur Höhe des gewährten Zuschusses gezahlt.
Für die Anschaffung oder den Ersatz von sporttechnischen Ausrüstungen, die für die sportliche Betätigung von behinderten Sportlern bestimmt sind, wird der Zuschuss in Höhe von 95 % der zuschussfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen des gewährten Zuschusses gezahlt.
Der Beitrag ist in Artikel 26, Absätze 2 und 3 des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzialgesetz über den Sport 2016" vorgesehen.
Beschränkungen
Der Antragsteller muss zuvor einen Antrag auf einen Beitrag gestellt haben und der Beitrag muss ihm auf Anordnung des Direktors des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt worden sein.
CUP
Rechnungen, die sich auf den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen beziehen, die Gegenstand öffentlicher Anreize für produktive Aktivitäten sind, die aus irgendeinem Grund und in irgendeiner Form von einer öffentlichen Verwaltung, auch über andere öffentliche oder private Einrichtungen, ausgezahlt werden oder in irgendeiner Weise auf sie zurückgeführt werden können, müssen den eindeutigen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Bewilligungsurkunde angegeben oder bei der Zuweisung des Anreizes selbst oder bei der Beantragung desselben mitgeteilt wird. Diese Verpflichtung ist in Artikel 5, Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 - umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 - enthalten.
Die operativen Angaben zur Anwendung des CUP sind in Anhang A des Provinzialratsbeschlusses Nr. 728 vom 23. Mai 2024 aufgeführt.