Zuschüsse für den Kauf von Ausrüstungen für behinderte Sportler (flüssig.)

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung eines Zuschusses im Rahmen des Bewertungsverfahrens für die Anschaffung von festen und mobilen sporttechnischen Geräten, die für die Ausübung einer Sportart erforderlich sind und/oder dazu dienen, die beim antragstellenden Sportverband oder -verein registrierten Behinderten an den Sport heranzuführen

Beschreibung

Es handelt sich um den Antrag von Sportverbänden oder -vereinen, die den Zuschuss für den Erwerb von festen und mobilen sporttechnischen Geräten erhalten haben, die für die Ausübung einer Sportart erforderlich sind und für die Heranführung von körperlich, geistig oder sensorisch behinderten Personen an den Sport bestimmt sind (Absatz 2).

Das heißt, sie haben den Zuschuss für den Erwerb spezifischer individueller, ortsfester und mobiler sporttechnischer Ausrüstungen erhalten, die für die Ausübung einer Sportdisziplin von bereits registrierten Sportlern mit körperlichen, geistigen oder sensorischen Behinderungen erforderlich sind (Absatz 3).

Für die Anschaffung von sporttechnischen Ausrüstungen, die für den sportlichen Einstieg von behinderten Sportlern bestimmt sind, wird der Zuschuss in Höhe von 100 % der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall bis zur Höhe des gewährten Zuschusses gezahlt.

Für die Anschaffung oder den Ersatz von sporttechnischen Ausrüstungen, die für die sportliche Betätigung von behinderten Sportlern bestimmt sind, wird der Zuschuss in Höhe von 95 % der zuschussfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen des gewährten Zuschusses gezahlt.

Der Beitrag ist in Artikel 26, Absätze 2 und 3 des Provinzgesetzes vom 21. April 2016, Nr. 4 "Provinzgesetz über den Sport 2016" vorgesehen.

Beschränkungen

Der Zuschussantrag muss - sofern in der Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses nicht anders angegeben - bis zum 31. Dezember des Jahres eingereicht werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Zuschussantrag gestellt wurde.

Der Antragsteller muss den Zuschuss zuvor beantragt haben und der Zuschuss muss ihm auf Anordnung des Leiters des Dienstes Tourismus und Sport gewährt worden sein.

CUP
Rechnungen, die sich auf den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen beziehen, die Gegenstand öffentlicher Anreize für produktive Aktivitäten sind, die aus irgendeinem Grund und in irgendeiner Form von einer öffentlichen Verwaltung, auch über andere öffentliche oder private Einrichtungen, ausgezahlt werden oder in irgendeiner Weise auf sie zurückgeführt werden können, müssen den eindeutigen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Bewilligungsurkunde angegeben ist oder zum Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes oder zum Zeitpunkt des Antrags auf denselben mitgeteilt wird. Diese Verpflichtung ist in Artikel 5, Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 - umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 - enthalten.
Die operativen Angaben zur Anwendung des CUP sind in Anhang A des Provinzialratsbeschlusses Nr. 728 vom 23. Mai 2024 aufgeführt.

An wen es sich richtet

Sportverbände und -vereine, denen der beantragte Beitrag auf Anordnung des Leiters des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt wurde.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet sein.

So geht es

Der Antrag muss auf dem von der Verwaltung vorbereiteten ausfüllbaren Formular eingereicht werden und im statischen PDF- oder JPG-Format an den zertifizierten Briefkasten serv.turismo@pec.provincia.tn.it geschickt oder persönlich im Büro für Sportaktivitäten abgegeben werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Abschlussbericht über die durchgeführte Initiative.
3. Liste der Ausgabenbelege, in offener Tabellenkalkulation und im PDF-Format.
4. Quittierte Rechnungskopien oder andere gleichwertige Belege für die gekaufte Ausrüstung, die Gegenstand des Zuschusses ist.
5. Datierte und unterzeichnete Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
6. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem eingescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Auszahlung des gewährten Zuschusses erfolgt nach Abschluss der vorläufigen Prüfung der eingereichten Rechnungen mit einem Zahlungsauftrag auf das im Antrag angegebene Girokonto. Werden zusätzliche Unterlagen angefordert, wird das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 'Legge provinciale sullo sport 2016'.

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Deliberazione della Giunta provinciale n. 1897 del 22 novembre 2024, modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).

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Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Zuschüsse für den Kauf von Ausrüstungen für behinderte Sportler (Antrag)

Informationen, Anleitungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung eines Zuschusses im Rahmen eines Bewertungsverfahrens für die Anschaffung und/oder den Ersatz von festen und mobilen sporttechnischen Ausrüstungen, die für die Ausübung und Entwicklung der von behinderten Menschen und Sportlern ausgeübten sportlichen Aktivitäten erforderlich sind, einschließlich Sporthilfen, die für die Ausübung der sportlichen Aktivitäten zweckmäßig sind.

Letzte Änderung: 10.06.2025 14:54

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