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Zuschüsse für den überprovinzialen Amateursport (Auszahlung)

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung des Antrags auf Auszahlung des bewilligten Zuschusses.

Beschreibung

Es handelt sich um den Antrag, den Sportvereine oder -verbände stellen, denen ein Zuschuss zur Deckung der Kosten gewährt wurde, die ihnen durch sportliche Aktivitäten außerhalb der Provinz im Zusammenhang mit der Teilnahme an Amateursportveranstaltungen entstanden sind, die von Sportverbänden, Sportförderungsorganisationen, angeschlossenen Sportdisziplinen oder verdienstvollen Vereinen organisiert und/oder geregelt werden.

Der Zuschuss ist in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe h) des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.

Der Zuschuss wird in Höhe von 30 % (bzw. 50 % zur Förderung der Geschlechtergleichstellung) der förderfähigen Ausgaben gewährt, jedoch höchstens bis zur Höhe des Defizits und des bewilligten Zuschusses.

Beschränkungen

Der Antragsteller muss zuvor einen Förderantrag gestellt haben, und die Förderung muss ihm durch einen Beschluss des Leiters der für Sport zuständigen Landesbehörde bewilligt worden sein.

An wen es sich richtet

Sportvereine und -verbände, denen der beantragte Zuschuss durch einen Beschluss des für Sport zuständigen Leiters der zuständigen Landesbehörde bewilligt wurde.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation gestellt werden.

So geht es

Der Antrag auf Auszahlung des Beitrags muss auf digitalem Wege über die Plattform „Stanza del cittadino“ gestellt werden, auf die Sie zugreifen können, indem Sie unten auf die Schaltfläche „Zum Dienst“ klicken.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter Antrag.
2. Abrechnung der getätigten Ausgaben und Einnahmen.
3. Liste der Ausgabenbelege auf dem dafür vorgesehenen Formular.
4. Liste der Wettkämpfe und/oder Veranstaltungen außerhalb der Provinz, an denen der Sportverein teilgenommen hat, unter Angabe von Datum, Ort und Name des Vereins, der die Veranstaltung organisiert hat.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf Auszahlung muss nach Abschluss der Maßnahme und in jedem Fall – sofern in dem Bescheid über die Gewährung des Zuschusses nichts anderes angegeben ist – bis zum 31. Dezember des Jahres eingereicht werden, das auf das Jahr der Einreichung des Zuschussantrags folgt.

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Prüfung des eingereichten Abrechnungsberichts durch Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird das Verfahren bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Zugang zum Service

Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken

Authentifizierung

SPID Stufe 2
Elektronischer Personalausweis (CIE)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
Bürgerkarte (CNS)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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