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Zuschüsse für den überprovinzialen Amateursport (Antrag)

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung eines Förderantrags im Rahmen eines Bewertungsverfahrens.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss zur Deckung der Kosten, die im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten außerhalb der Provinz entstehen und sich auf die Teilnahme an Meisterschaften oder ähnlichen Veranstaltungen beziehen, die von Sportverbänden, Sportförderungsorganisationen, von den Sportverbänden oder von verdienstvollen Vereinen organisiert und/oder geregelt werden, wobei die voraussichtlichen Kosten mindestens 8.000 Euro betragen müssen.

Förderfähig sind die folgenden Ausgaben im Zusammenhang mit der außerhalb der Provinz ausgeübten sportlichen Tätigkeit, die sich auf die Sportsaison beziehen, in der die förderungsfähige Aktivität stattfindet und die im Jahr nach dem Jahr der Antragstellung endet, für:
a) Transportkosten; für die Kilometerpauschale gelten die von der Provinz verwendeten Tabellen, die im Monat der Reise gültig sind;
b) Verpflegung und Unterkunft von Sportlern, Begleitpersonen und Trainern;
c) Startgebühren für Wettkämpfe;
d) Trainingseinheiten und Trainingslager vor Saisonbeginn;
e) medizinische Ausrüstung;
f) Erstattungen und Vergütungen für folgende Sportfachkräfte: Trainer, Ausbilder, Konditionstrainer;
g) Aufwandsentschädigungen und Vergütungen für in Berufsregistern eingetragene Sporttrainer;
h) Kostenerstattungen für ehrenamtliche Sporthelfer.

Der Zuschuss wird in Höhe von 30 % der förderfähigen Ausgaben gewährt, jedoch höchstens bis zur Höhe des Defizits, der verfügbaren Mittel und eines Höchstbetrags von 25.000 Euro.

Unbeschadet der Höchstgrenze kann der Zuschuss auf 50 % der förderfähigen Ausgaben erhöht werden, um die Gleichstellung der Geschlechter in den Sportarten zu fördern, in denen der Anteil der weniger vertretenen Geschlechtsgruppe an der Gesamtzahl der Sportler*innen undund der beim jeweiligen Sportverband auf Landesebene gemeldeten Sportler*innen, bezogen auf die zuletzt abgeschlossene Sportsaison. Die Erhöhung gilt nur für die förderfähigen Ausgaben, die sich auf das unterrepräsentierte Geschlecht beziehen.

Der Zuschuss ist in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe h) des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.

Beschränkungen

Jeder Antragsteller kann pro Sportsaison nur einen Antrag stellen.

Auf der Grundlage der jährlich von der Landesregierung festgelegten verfügbaren Mittel werden alle zulässigen Anträge gefördert. Reichen die verfügbaren Mittel nicht aus, um alle zulässigen Anträge vollständig zu finanzieren, erfolgt eine proportionale Neuberechnung der Förderbeträge für alle Anträge.

An wen es sich richtet

Amateursportvereine und -verbände, die:
a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind;
b) ordnungsgemäß bei nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportdisziplinen (DSA) oder Sportförderungsverbänden (EPS) oder verdienstvollen Vereinen (AB) oder vom CONI oder vom CIP anerkannten militärischen Sportgruppen und staatlichen Korps (GSM) angeschlossen sind;
c) im Laufe des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den vom CONI oder CIP anerkannten Sportarten ausüben, die von den FSN oder DSA geregelt werden;
d) ihren satzungsmäßigen Sitz im Gebiet der Provinz haben;
e) eigene Mitglieder haben;
f) eine spezifische Tätigkeit auf dem Gebiet der Provinz ausüben, die darauf abzielt, die Sportart im Jugendbereich zu fördern, wie er von den jeweiligen, vom CONI oder vom CIP anerkannten FSN oder DSA definiert und geregelt wird.

Amateursportverbände und -vereine, die ausschließlich mit Sportlern mit Behinderungen arbeiten und die:
a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind;
b) ordnungsgemäß bei nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportdisziplinen (DSA) oder Sportförderungsverbänden (EPS) oder verdienstvollen Vereinen (AB) oder militärischen Sportgruppen und staatlichen Korps (GSM), die vom CONI oder vom CIP anerkannt sind, angeschlossen sind;
c) im Laufe des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den vom CONI oder CIP anerkannten Sportarten ausüben, die von den FSN oder DSA geregelt werden;
d) ihren satzungsmäßigen Sitz im Gebiet der Provinz haben;
e) eigene Mitglieder haben;
f) keine spezifischen Aktivitäten auf dem Gebiet der Provinz durchführen, die auf die Förderung der Sportart im Jugendbereich ausgerichtet sind.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet werden.

So geht es

Die Anträge müssen auf digitalem Wege über die Plattform „Stanza del cittadino“ eingereicht werden, die Sie durch Anklicken der Schaltfläche „Zum Online-Dienst“ unten aufrufen können.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterschriebener Antrag.
2. Ein datierter und unterschriebener Plan der voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen.
3. Vorläufige Liste der Wettkämpfe und/oder Veranstaltungen, an denen der Sportverein teilnimmt, mit Angabe von Datum, Ort und Name des Veranstalters.
4. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
5. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, sofern der Antrag mit einer eigenhändigen Unterschrift auf einem gescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wurde.

Zeiten und Fristen

Der Förderantrag mussjedes Jahr zwischen dem 1. und dem 30. November eingereicht werden.

Er muss sich auf Initiativen beziehen, die in der Sportsaison durchgeführt werden sollen, die im Jahr nach dem Jahr der Antragstellung endet. Wenn die Sportsaison sich über zwei Kalenderjahre erstreckt, gelten die Initiativen als dem Jahr zugehörig, in dem sie abgeschlossen werden.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die für den Abschluss des Verfahrens vorgesehenen 120 Tage beginnen am 1. Dezember, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird die Frist für den Abschluss des Verfahrens bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Befreiung für gemeinnützige Sportvereine (A.S.D. und S.S.D.)

Zugang zum Service

Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken

Authentifizierung

SPID Stufe 2
Elektronischer Personalausweis (CIE)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
Bürgerkarte (CNS)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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