Beschreibung
Es handelt sich um den Antrag auf Auszahlung des Zuschusses, den Sportorganisationen für den Kauf von Kraftfahrzeugen erhalten haben, die während der Sportsaison für den sicheren Sammeltransport von Sportlern im Alter von höchstens 25 Jahren bestimmt sind.
Der Zuschuss ist in Artikel 15a des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.
Der Zuschuss wird in Höhe von 50 % der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall bis zur Höhe des bewilligten Zuschusses ausgezahlt.
Beschränkungen
Der Antragsteller muss zuvor einen Förderantrag gestellt haben und in die Rangliste aufgenommen worden sein, die durch einen Beschluss des Leiters der für Sport zuständigen Landesbehörde genehmigt wurde.
Der Zuschussempfänger verpflichtet sich, das Fahrzeug ausschließlich zugunsten des Sportvereins oder -verbands bzw. des Ausschusses, der Delegation oder der Landesabteilung des nationalen Sportverbands zu nutzen.
Er verpflichtet sich ferner, das Fahrzeug für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren nicht zu veräußern; andernfalls wird der ausgezahlte Zuschuss unter Hinzurechnung von Zinsen zum geltenden gesetzlichen Zinssatz zurückgefordert.
| CUP |
| Rechnungen über den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen, die Gegenstand öffentlicher Förderungen für produktive Tätigkeiten sind und aus welchem Grund und in welcher Form auch immer von einer öffentlichen Verwaltung gewährt werden, auch über andere öffentliche oder private Stellen oder in irgendeiner Weise auf diese zurückzuführen sind, müssen den einheitlichen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Bewilligungsurkunde angegeben oder zum Zeitpunkt der Gewährung der Förderung bzw. zum Zeitpunkt der Beantragung derselben mitgeteilt wurde. Diese Verpflichtung wurde in Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 – umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 – eingeführt. Falls die CUP nicht in der elektronischen Rechnung angegeben oder vom Veräußerer/Dienstleister falsch angegeben wurde und dieser keine korrekte Neuausstellung vorgenommen hat (= Gutschrift zur Stornierung der Rechnung und Ausstellung einer neuen Rechnung), kann der Erwerber/Auftraggeber den CUP über den Webdienst im Portal „Fatture e Corrispettivi“ im Bereich „Fatture elettroniche ed altri dati IVA“ im Feld „Comunicazioni“ Link „CUP-Ergänzung“ der Steuerbehörde ergänzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Leitfaden:https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/d/guest/guida-all-utilizzo-del-servizio-di-integrazione-del-cup-in-fattura. |