Beschreibung
Dies ist ein Beitrag
(a) in Höhe von 100 % der zuschussfähigen Ausgaben für die Anschaffung oder Erneuerung von Ausrüstungsgegenständen, die für die Ausübung einer Sportart erforderlich und für die Heranführung von Menschen mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbehinderungen an den Sport bestimmt sind (Absatz 2);
b) in Höhe von 95 % der zuschussfähigen Ausgaben für die Anschaffung oder den Ersatz von spezifischen Einzelausrüstungen, die für die Ausübung einer Sportdisziplin durch Sportler mit körperlichen, geistigen oder sensorischen Behinderungen, die Mitglieder des antragstellenden Sportverbands oder -vereins sind, erforderlich sind (Abs. 3).
Die Ausrüstungen, für die ein Zuschuss gewährt wird, müssen den Sicherheitsanforderungen entsprechen und mit den nach geltendem Recht erforderlichen Genehmigungen versehen sein.
Förderfähig sind nur Ausgaben, für die nach dem Zeitpunkt der Antragstellung Ausgabenbelege ausgestellt wurden.
Der Beitrag ist in Artikel 26, Absätze 2 und 3 des Provinzgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzgesetz über Sport 2016" vorgesehen.
Beschränkungen
Der Zuschussantrag muss zwischen dem 1. und 30. November eines jeden Jahres eingereicht werden und sich auf Ausgabenbelege beziehen, die nach dem Datum der Einreichung des Zuschussantrags ausgestellt wurden.
CUP
Rechnungen, die sich auf den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen beziehen, die Gegenstand öffentlicher Anreize für Produktionstätigkeiten sind und aus irgendeinem Grund und in irgendeiner Form von einer öffentlichen Verwaltung, auch über andere öffentliche oder private Stellen, ausgezahlt werden oder in irgendeiner Weise auf sie zurückgeführt werden können, müssen den eindeutigen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Bewilligungsurkunde angegeben oder zum Zeitpunkt der Bewilligung des Anreizes selbst oder zum Zeitpunkt des Antrags auf denselben mitgeteilt wird. Diese Verpflichtung ist in Artikel 5, Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 - umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 - enthalten. Die operativen Angaben zur Anwendung des CUP sind in Anhang A des Provinzialratsbeschlusses Nr. 728 vom 23. Mai 2024 aufgeführt.
Auf der Grundlage der verfügbaren Mittel, die jährlich von der Diputación Foral festgelegt werden, werden alle angenommenen Anträge finanziert. Sollten die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um die zugelassenen Anträge vollständig zu finanzieren, erfolgt eine anteilige Neufestsetzung des Beitrags unter allen Anträgen.