Beschreibung
Es handelt sich um einen Zuschuss:
a) in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten für den Kauf oder den Ersatz von Ausrüstung, die für die Ausübung einer Sportart erforderlich ist und der sportlichen Heranführung von Menschen mit körperlicher, geistiger oder sensorischer Behinderung dient (Absatz 2);
b) in Höhe von 95 % der förderfähigen Kosten für den Kauf oder den Ersatz spezifischer individueller Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausübung einer Sportart durch Sportler mit körperlicher, geistiger oder sensorischer Behinderung erforderlich sind, die bei dem antragstellenden Sportverein oder -verband registriert sind (Absatz 3).
Die Ausrüstung, für die der Zuschuss gewährt wird, muss den Sicherheitsanforderungen entsprechen und über die gegebenenfalls nach geltendem Recht vorgeschriebenen Zulassungen verfügen.
Zuschussfähig sind nur Ausgaben, deren Belege nach dem Datum der Einreichung des Zuschussantrags ausgestellt wurden.
Der Zuschuss ist in Artikel 26, Absätze 2 und 3 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.
Beschränkungen
| CUP |
| Rechnungen über den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen, die Gegenstand öffentlicher Fördermaßnahmen für Produktionstätigkeiten sind und aus welchem Grund und in welcher Form auch immer von einer öffentlichen Verwaltung gewährt werden, auch über andere öffentliche oder private Stellen oder in irgendeiner Weise auf diese zurückzuführen sind, müssen den einheitlichen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Bewilligungsurkunde angegeben oder zum Zeitpunkt der Gewährung der Förderung bzw. zum Zeitpunkt der Beantragung derselben mitgeteilt wurde. Diese Verpflichtung wurde in Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 eingeführt – umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 – eingeführt. Falls die CUP nicht in der elektronischen Rechnung angegeben oder vom Veräußerer/Dienstleister falsch angegeben wurde und dieser keine korrekte Neuausstellung vorgenommen hat (= Gutschrift zur Stornierung der Rechnung und Ausstellung einer neuen Rechnung), kann der Erwerber/Auftraggeber den CUP über den Webdienst im Portal „Fatture e Corrispettivi“ im Bereich „Fatture elettroniche ed altri dati IVA“ im Feld „Comunicazioni“ Link „CUP-Ergänzung“ der Steuerbehörde ergänzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Leitfaden:https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/d/guest/guida-all-utilizzo-del-servizio-di-integrazione-del-cup-in-fattura. |
| VERSICHERUNG FÜR KATASTROPHENEREIGNISSE |
Ab dem 1. April 2026 ist der Zugang zu öffentlichen Zuschüssen und Vergünstigungen für Begünstigte , die im Handelsregister eingetragen sind und Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen sowie industrielle und gewerbliche Ausrüstungsgegenstände gemäß Artikel 2424, Absatz 1, Abschnitt „Aktiva“, Posten B-II, Nummern 1), 2) und 3) des Bürgerlichen Gesetzbuchs,die im Rahmen der Unternehmensführung genutzt werden, dem Abschluss einer Versicherungspolice zur Deckung von Schäden unterliegt, die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse an diesen Vermögenswerten verursacht werden. Die Versicherungspolice muss zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses bestehen und während der gesamten Dauer der Maßnahmen aufrechterhalten bleiben. Bei Nichteinhaltung der Versicherungspflicht – die auf Landesebene durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 2114 vom 19. Dezember 2025 – wird der Zuschuss verweigert.