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Zuschüsse für den Kauf von Ausrüstung für Sportler*innen mit Behinderung (Antrag)

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung eines Förderantrags im Rahmen eines Bewertungsverfahrens.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss:
a) in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten für den Kauf oder den Ersatz von Ausrüstung, die für die Ausübung einer Sportart erforderlich ist und der sportlichen Heranführung von Menschen mit körperlicher, geistiger oder sensorischer Behinderung dient (Absatz 2);
b) in Höhe von 95 % der förderfähigen Kosten für den Kauf oder den Ersatz spezifischer individueller Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausübung einer Sportart durch Sportler mit körperlicher, geistiger oder sensorischer Behinderung erforderlich sind, die bei dem antragstellenden Sportverein oder -verband registriert sind (Absatz 3).

Die Ausrüstung, für die der Zuschuss gewährt wird, muss den Sicherheitsanforderungen entsprechen und über die gegebenenfalls nach geltendem Recht vorgeschriebenen Zulassungen verfügen.

Zuschussfähig sind nur Ausgaben, deren Belege nach dem Datum der Einreichung des Zuschussantrags ausgestellt wurden.

Der Zuschuss ist in Artikel 26, Absätze 2 und 3 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.

Beschränkungen

CUP

Rechnungen über den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen, die Gegenstand öffentlicher Fördermaßnahmen für Produktionstätigkeiten sind und aus welchem Grund und in welcher Form auch immer von einer öffentlichen Verwaltung gewährt werden, auch über andere öffentliche oder private Stellen oder in irgendeiner Weise auf diese zurückzuführen sind, müssen den einheitlichen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Bewilligungsurkunde angegeben oder zum Zeitpunkt der Gewährung der Förderung bzw. zum Zeitpunkt der Beantragung derselben mitgeteilt wurde. Diese Verpflichtung wurde in Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 eingeführt – umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 – eingeführt.
Die operativen Vorgaben zur Anwendung des CUP sind in Anhang A zumBeschluss der Landesregierung Nr. 728 vom 23. Mai 2024 festgelegt.

Falls die CUP nicht in der elektronischen Rechnung angegeben oder vom Veräußerer/Dienstleister falsch angegeben wurde und dieser keine korrekte Neuausstellung vorgenommen hat (= Gutschrift zur Stornierung der Rechnung und Ausstellung einer neuen Rechnung), kann der Erwerber/Auftraggeber den CUP über den Webdienst im Portal „Fatture e Corrispettivi“ im Bereich „Fatture elettroniche ed altri dati IVA“ im Feld „Comunicazioni“ Link „CUP-Ergänzung“ der Steuerbehörde ergänzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Leitfaden:https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/d/guest/guida-all-utilizzo-del-servizio-di-integrazione-del-cup-in-fattura.

 

VERSICHERUNG FÜR KATASTROPHENEREIGNISSE

Ab dem 1. April 2026 ist der Zugang zu öffentlichen Zuschüssen und Vergünstigungen für Begünstigte , die im Handelsregister eingetragen sind und Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen sowie industrielle und gewerbliche Ausrüstungsgegenstände gemäß Artikel 2424, Absatz 1, Abschnitt „Aktiva“, Posten B-II, Nummern 1), 2) und 3) des Bürgerlichen Gesetzbuchs,die im Rahmen der Unternehmensführung genutzt werden, dem Abschluss einer Versicherungspolice zur Deckung von Schäden unterliegt, die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse an diesen Vermögenswerten verursacht werden. Die Versicherungspolice muss zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses bestehen und während der gesamten Dauer der Maßnahmen aufrechterhalten bleiben. Bei Nichteinhaltung der Versicherungspflicht – die auf Landesebene durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 2114 vom 19. Dezember 2025 – wird der Zuschuss verweigert.

An wen es sich richtet

Amateursportvereine und -verbände, die:
a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind;
b) ordnungsgemäß bei nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportdisziplinen (DSA) oder Sportförderungsverbänden (EPS) oder verdienstvollen Vereinen (AB) oder vom CONI oder vom CIP anerkannten militärischen Sportgruppen und staatlichen Korps (GSM) angeschlossen sind;
c) im Laufe des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den vom CONI oder CIP anerkannten Sportarten ausüben, die von den FSN oder DSA geregelt werden;
d) ihren satzungsmäßigen Sitz im Gebiet der Provinz haben;
e) eigene Mitglieder haben;
f) eine spezifische Tätigkeit auf dem Gebiet der Provinz ausüben, die darauf abzielt, die Sportart im Jugendbereich zu fördern, wie er von den jeweiligen, vom CONI oder vom CIP anerkannten FSN oder DSA definiert und geregelt wird.

Amateursportverbände und -vereine, die ausschließlich mit Sportlern mit Behinderungen arbeitenund die:
a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind;
b) ordnungsgemäß bei nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportdisziplinen (DSA) oder Sportförderungsverbänden (EPS) oder verdienstvollen Vereinen (AB) oder militärischen Sportgruppen und staatlichen Korps (GSM), die vom CONI oder vom CIP anerkannt sind, angeschlossen sind;
c) im Laufe des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den vom CONI oder CIP anerkannten Sportarten ausüben, die von den FSN oder DSA geregelt werden;
d) ihren satzungsmäßigen Sitz im Gebiet der Provinz haben;
e) eigene Mitglieder haben;
f) keine spezifischen Aktivitäten auf dem Gebiet der Provinz durchführen, die auf die Förderung der Sportart im Jugendbereich ausgerichtet sind.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet werden.

So geht es

Der Förderantrag muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular eingereicht und im statischen PDF- oder JPG-Format an die zertifizierte E-Mail-Adresseserv.sport@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterschriebener Antrag.
2. Ein erläuternder Bericht, in dem Folgendes dargelegt wird: die Gründe für den Kauf oder den Austausch; die Überlegungen, die zur Entscheidung geführt haben; die Beschreibung der Ausrüstung mit besonderen Hinweisen zu Qualität und Eignung; Angaben zur Übereinstimmung mit den geltenden Sicherheitsvorschriften und den technischen Anforderungen der geltenden Sportvorschriften. Bei Ausrüstung, die für den Sportbetrieb von Sportlern mit Behinderung bestimmt ist, müssen außerdem der Name des Sportlers und die spezifischen, auf den Empfänger zugeschnittenen Anpassungen angegeben werden.
3. Kostenvoranschlag.
4. Erklärung, aus der hervorgeht, dass die Ausrüstung für die im Förderantrag angegebenen Zwecke verwendet wird und dass sie ohne vorherige Zustimmung der Provinz nicht für andere Zwecke verwendet wird.
5. Im Falle des Kaufs oder Austauschs von Ausrüstung, die für den Einstieg von Menschen mit Behinderungen in den Sport bestimmt ist, eine Erklärung des CIP, dass die Ausrüstung, für die der Zuschuss gewährt wird, den Bedürfnissen des antragstellenden Sportvereins oder -verbands entspricht und für diesen zweckmäßig ist.
6. Im Falle des Kaufs oder Austauschs von Ausrüstung, die für die Ausübung von Sport durch Sportler mit Behinderungen bestimmt ist, eine Erklärung des CIP, dass die Ausrüstung, für die der Zuschuss gewährt wird, den Bedürfnissen des begünstigten Sportlers, der bei dem antragstellenden Sportverein oder -verband registriert ist, angemessen und zweckmäßig ist.
7. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
8. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, sofern der Antrag mit einer eigenhändigen Unterschrift auf einem gescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wurde.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf Zuschuss mussjedes Jahr vom 1. bis zum 30. November gestellt werden.

Er muss sich auf Ausgabenbelege beziehen, die nach dem Datum der Einreichung des Förderantrags ausgestellt wurden.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die für den Abschluss des Verfahrens vorgesehenen 120 Tage beginnen am 1. Dezember, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird die Frist für den Abschluss des Verfahrens bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Befreiung für gemeinnützige Sportvereine (A.S.D. und S.S.D.)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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