Beschreibung
Es handelt sich um den Antrag von Sportverbänden oder -vereinen, die einen Zuschuss zu den Kosten für sportliche Aktivitäten erhalten haben, die außerhalb der Provinz durchgeführt werden und sich auf die Teilnahme an Amateursportveranstaltungen beziehen, die von Sportverbänden, Sportfördereinrichtungen, angeschlossenen Sportdisziplinen oder verdienstvollen Vereinen organisiert und/oder geleitet werden.
Der Beitrag ist in Artikel 15, Absatz 1, Buchstabe h) des Landesgesetzes vom 21. April 2016, Nr. 4 "Landesgesetz über den Sport 2016", vorgesehen.
Der Beitrag wird in Höhe von 30 % (bzw. 50 % zur Förderung der Geschlechtergleichstellung) der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen des Defizits und des gewährten Beitrags gewährt.
Beschränkungen
Der Antragsteller muss zuvor einen Antrag auf einen Beitrag gestellt haben, und der Beitrag muss ihm auf Anordnung des Leiters des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt worden sein.