Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Zuschüsse für außerprovinzielle Amateursportaktivitäten (Liquidation)

  • Aktiv

Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Einreichung eines Antrags auf Auszahlung des gewährten Zuschusses.

Beschreibung

Es handelt sich um den Antrag der Sportverbände oder -vereine, die den Beitrag für die Teilnahme an Amateursportveranstaltungen erhalten haben, die von Sportverbänden, Sportförderungseinrichtungen, angeschlossenen Sportarten oder verdienstvollen Vereinen organisiert und/oder geleitet werden und auf interregionaler, nationaler und internationaler Ebene durchgeführt werden.

Der Beitrag wird in Höhe von 30 % der zuschussfähigen Ausgaben und in jedem Fall innerhalb der Grenzen des Defizits und des gewährten Beitrags gewährt.

Der Beitrag ist in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe h des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzialgesetz über den Sport 2016" vorgesehen.

Beschränkungen

Der Antragsteller muss zuvor einen Antrag auf einen Beitrag gestellt haben, und der Beitrag muss ihm auf Anordnung des Leiters des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt worden sein.

An wen es sich richtet

Sportverbände und -vereine, denen der beantragte Beitrag auf Anordnung des Leiters des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt wurde.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet sein.

So geht es

Der Zuschussantrag muss auf dem von der Verwaltung zur Verfügung gestellten ausfüllbaren Formular eingereicht und im statischen PDF- oder JPG-Format an den zertifizierten Briefkasten serv.turismo@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Aufstellung der entstandenen Ausgaben und Einnahmen, datiert und unterschrieben.
3. Liste der Ausgabenbelege auf einem vorbereiteten Formular, entweder im PDF- oder Tabellenformat, datiert und unterzeichnet.
4. Auflistung der Wettkämpfe und/oder Veranstaltungen außerhalb der Provinz, an denen der Sportverein teilgenommen hat, mit Angabe von Datum, Ort und Name des Verbandes, der die Veranstaltung organisiert hat.
5. Angaben gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
6. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem eingescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Auszahlungsantrag muss nach Abschluss der Tätigkeit und in jedem Fall - sofern in der Entscheidung über die Gewährung der Finanzhilfe nichts anderes angegeben ist - spätestens am 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr der Antragstellung folgt, eingereicht werden.

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Auszahlung des gewährten Zuschusses erfolgt nach Abschluss der vorläufigen Prüfung der eingereichten Rechnungen mit einem Zahlungsauftrag auf das im Antrag angegebene Girokonto. Werden zusätzliche Unterlagen angefordert, wird das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Deliberazione della Giunta provinciale n. 1897 del 22 novembre 2024, modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024

Weiterlesen

Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

Weiterlesen

Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 'Legge provinciale sullo sport 2016'.

Weiterlesen
Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren