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Zuschüsse für außerprovinzielle Amateursportaktivitäten (Liquidation)

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Einreichung eines Antrags auf Auszahlung des gewährten Zuschusses.

Beschreibung

Es handelt sich um den Antrag von Sportverbänden oder -vereinen, die einen Zuschuss zu den Kosten für sportliche Aktivitäten erhalten haben, die außerhalb der Provinz durchgeführt werden und sich auf die Teilnahme an Amateursportveranstaltungen beziehen, die von Sportverbänden, Sportfördereinrichtungen, angeschlossenen Sportdisziplinen oder verdienstvollen Vereinen organisiert und/oder geleitet werden.

Der Beitrag ist in Artikel 15, Absatz 1, Buchstabe h) des Landesgesetzes vom 21. April 2016, Nr. 4 "Landesgesetz über den Sport 2016", vorgesehen.

Der Beitrag wird in Höhe von 30 % (bzw. 50 % zur Förderung der Geschlechtergleichstellung) der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen des Defizits und des gewährten Beitrags gewährt.

Beschränkungen

Der Antragsteller muss zuvor einen Antrag auf einen Beitrag gestellt haben, und der Beitrag muss ihm auf Anordnung des Leiters des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt worden sein.

An wen es sich richtet

Sportverbände und -vereine, denen der beantragte Beitrag auf Anordnung des Leiters des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt wurde.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation eingereicht werden.

So geht es

Der Zuschussantrag ist digital über die Plattform "Stanza del cittadino" einzureichen, die durch Anklicken der Schaltfläche "Zugang zum Dienst" unten aufgerufen werden kann.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllte Bewerbung.
2. Aufstellung der entstandenen Ausgaben und Einnahmen.
3. Liste der Ausgabenbelege auf vorbereiteten Formularen.
4. Liste der Wettbewerbe und/oder Veranstaltungen außerhalb der Provinz, an denen der Verein teilgenommen hat, mit Angabe von Datum, Ort und Name des Verbandes, der die Veranstaltung organisiert hat.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Auszahlungsantrag muss nach Abschluss der Tätigkeit und in jedem Fall - sofern in der Entscheidung über die Gewährung der Finanzhilfe nichts anderes angegeben ist - spätestens am 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr der Antragstellung folgt, eingereicht werden.

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Auszahlung des gewährten Zuschusses erfolgt nach Abschluss der vorläufigen Prüfung der eingereichten Unterlagen durch Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto. Falls zusätzliche Unterlagen angefordert werden, wird das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Deliberazione della Giunta provinciale n. 1897 del 22 novembre 2024, modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 'Legge provinciale sullo sport 2016'.

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