Beschreibung
Es handelt sich um den Antrag der Sportverbände oder -vereine, die den Beitrag für die Teilnahme an Amateursportveranstaltungen erhalten haben, die von Sportverbänden, Sportförderungseinrichtungen, angeschlossenen Sportarten oder verdienstvollen Vereinen organisiert und/oder geleitet werden und auf interregionaler, nationaler und internationaler Ebene durchgeführt werden.
Der Beitrag wird in Höhe von 30 % der zuschussfähigen Ausgaben und in jedem Fall innerhalb der Grenzen des Defizits und des gewährten Beitrags gewährt.
Der Beitrag ist in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe h des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzialgesetz über den Sport 2016" vorgesehen.
Beschränkungen
Der Antragsteller muss zuvor einen Antrag auf einen Beitrag gestellt haben, und der Beitrag muss ihm auf Anordnung des Leiters des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt worden sein.