Beschreibung
Es handelt sich um den Antrag von Sportverbänden oder -vereinen, die einen Zuschuss für die Teilnahme an Amateursportveranstaltungen erhalten haben, die von Sportverbänden, Sportfördereinrichtungen, angeschlossenen Sportarten oder verdienstvollen Vereinen organisiert und/oder geleitet werden und auf interregionaler, nationaler und internationaler Ebene durchgeführt werden.
Der Beitrag wird in Höhe von 30 % der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall innerhalb der Grenzen des Defizits und des gewährten Beitrags gewährt.
Der Beitrag ist in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe h des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzialgesetz über den Sport 2016" vorgesehen.
Beschränkungen
Der Zahlungsantrag muss nach Abschluss der Aktivität und in jedem Fall - sofern in der Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses nichts anderes angegeben ist - bis zum 31. Dezember des Jahres eingereicht werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Zuschussantrag eingereicht wurde.
Der Antragsteller muss den Zuschuss zuvor beantragt haben und der Zuschuss muss ihm auf Anordnung des Direktors des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt worden sein.