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Zuschüsse für außerprovinzielle Amateursportaktivitäten (Antrag)

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Informationen, Anweisungen, Regeln und Formulare für die Beantragung von Zuschüssen für Amateursportaktivitäten auf interregionaler, nationaler und internationaler Ebene

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss zu den Kosten für sportliche Aktivitäten, die außerhalb der Provinz durchgeführt werden und sich auf die Teilnahme an Meisterschaften oder ähnlichen Initiativen beziehen, die von Sportverbänden, Sportförderungseinrichtungen, angeschlossenen Sportarten oder Wohltätigkeitsvereinen organisiert und/oder geleitet werden, mit geplanten Ausgaben von 8.000 € oder mehr.

Zuschussfähig sind die folgenden Ausgaben, die sich auf die außerhalb der Provinz durchgeführte Aktivität beziehen und sich auf die Sportsaison beziehen, in der die Aktivität, für die der Zuschuss gewährt wird, stattfindet und die in dem Jahr endet, das auf das Jahr folgt, in dem der Antrag eingereicht wird
a) Beförderung: Für die Erstattung der Fahrkosten gelten die Tabellen der Provinz, die in dem Monat gelten, in dem die Reise stattfindet;
b) Unterkunft und Verpflegung für Sportler, Begleitpersonen und Techniker
c) Anmeldung zu Wettkämpfen
d) Trainings- und Vorsaisontrainingsaufenthalte
e) medizinische Ausrüstung;
f) Erstattungen und Entschädigungen für die im Sportbereich tätigen Personen: Trainer, Ausbilder, Sportlehrer;
g) Erstattungen und Entschädigungen für professionelle Sporttrainer;
(h) Erstattungen für Freiwillige im Sport.

Der Beitrag wird in Höhe von 30 % der zuschussfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen des Defizits, der verfügbaren Mittel und des Höchstbetrags von 25.000 € gewährt.

Unbeschadet des Höchstbetrags kann der Zuschuss auf 50 % der förderfähigen Ausgaben erhöht werden, um die Gleichstellung der Geschlechter in den Disziplinen zu fördern, in denen das weniger stark vertretene Geschlecht weniger als 35 % der Gesamtzahl der beim jeweiligen Sportverband auf Provinzebene gemeldeten Sportler ausmacht, bezogen auf die letzte abgeschlossene Sportsaison. Der Zuschlag wird nur auf die förderfähigen Ausgaben in Bezug auf das weniger vertretene Geschlecht erhoben.

Der Beitrag ist in Artikel 15, Absatz 1, Buchstabe h) des Provinzialgesetzes vom 21. April 2016, Nr. 4 "Provinzialgesetz über den Sport 2016" vorgesehen.

Beschränkungen

Jeder Antragsteller kann nur einen Antrag pro Sportjahr stellen.

Auf der Grundlage der verfügbaren Mittel, die jährlich vom Provinzialrat festgelegt werden, werden alle zugelassenen Anträge finanziert. Wenn die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um die zugelassenen Anträge vollständig zu finanzieren, erfolgt eine anteilige Neufestsetzung des Beitrags unter allen Anträgen.

An wen es sich richtet

Amateursportverbände und -vereine, die:
(a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind
b) regelmäßig nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportarten (DSA) oder Sportförderungseinrichtungen (EPS) oder verdienstvollen Vereinigungen (AB) oder vom CONI oder CIP anerkannten Militärsportgruppen und staatlichen Einrichtungen (GSM) angeschlossen sind
c) sie üben während des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den Disziplinen aus, die von der FSN oder der vom CONI oder CIP anerkannten DSA geregelt werden
d) sie haben ihren Sitz auf dem Gebiet der Provinz;
e) sie haben ihre eigenen Mitglieder
f) sie üben auf dem Gebiet der Provinz eine spezifische Tätigkeit zur Förderung der sportlichen Disziplinen in den Jugendbereichen aus, wie sie von der entsprechenden, vom CONI oder CIP anerkannten FSN oder DSA definiert und geregelt werden.

Amateursportverbände und -vereine, die ausschließlich mit behinderten Sportlern arbeiten und die
(a) in das nationale Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind
b) regelmäßig nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportarten (DSA) oder Sportförderungseinrichtungen (EPS) oder verdienstvollen Vereinigungen (AB) oder vom CONI oder CIP anerkannten Militärsportgruppen und staatlichen Einrichtungen (GSM) angeschlossen sind
c) sie üben während des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den Disziplinen aus, die von der FSN oder der vom CONI oder CIP anerkannten DSA geregelt werden
d) sie haben ihren Sitz auf dem Gebiet der Provinz;
e) sie haben ihre eigenen Mitglieder
f) sie üben auf dem Gebiet der Provinz keine spezifische Tätigkeit zur Förderung des Sports im Jugendbereich aus.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet sein.

So geht es

Die Bewerbungen sind in digitaler Form über die Plattform "Stanza del cittadino" einzureichen, die über die Schaltfläche "Zugang zum Online-Dienst" (siehe unten) aufgerufen werden kann.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Plan der geplanten Ausgaben und Einnahmen, datiert und unterschrieben.
3. Voraussichtliche Liste der Wettbewerbe und/oder Veranstaltungen, an denen der Sportverein teilnimmt, mit Angabe des Datums, des Ortes und des Namens der organisierenden Vereinigung.
4. Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
5. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem eingescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Zeiten und Fristen

Der Zuschussantrag muss zwischen dem 1. und 30. November eines jeden Jahres eingereicht werden und sich auf Initiativen beziehen, die in der Sportsaison durchgeführt werden sollen, die in dem Jahr endet, das auf das Jahr der Antragstellung folgt. Fällt die Sportsaison in zwei Kalenderjahre, so gelten die Initiativen selbst als in dem Jahr durchgeführt, in dem sie abgeschlossen werden.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 120-Tage-Frist für den Abschluss des Verfahrens beginnt am 1. Dezember, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Werden zusätzliche Unterlagen angefordert, bleibt die Frist für das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Steuerbefreiung für gemeinnützige A.S.D. und S.S.D.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Deliberazione della Giunta provinciale n. 1897 del 22 novembre 2024, modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024

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Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 'Legge provinciale sullo sport 2016'.

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