Beschreibung
Es handelt sich um einen Zuschuss zu den Kosten für sportliche Aktivitäten, die außerhalb der Provinz durchgeführt werden und sich auf die Teilnahme an Meisterschaften oder ähnlichen Initiativen beziehen, die von Sportverbänden, Sportförderungseinrichtungen, angeschlossenen Sportarten oder Wohltätigkeitsvereinen organisiert und/oder geleitet werden, mit geplanten Ausgaben von 8.000 € oder mehr.
Zuschussfähig sind die folgenden Ausgaben, die sich auf die außerhalb der Provinz durchgeführte Aktivität beziehen und sich auf die Sportsaison beziehen, in der die Aktivität, für die der Zuschuss gewährt wird, stattfindet und die in dem Jahr endet, das auf das Jahr folgt, in dem der Antrag eingereicht wird
a) Beförderung: Für die Erstattung der Fahrkosten gelten die Tabellen der Provinz, die in dem Monat gelten, in dem die Reise stattfindet;
b) Unterkunft und Verpflegung für Sportler, Begleitpersonen und Techniker
c) Anmeldung zu Wettkämpfen
d) Trainings- und Vorsaisontrainingsaufenthalte
e) medizinische Ausrüstung;
f) Erstattungen und Entschädigungen für die im Sportbereich tätigen Personen: Trainer, Ausbilder, Sportlehrer;
g) Erstattungen und Entschädigungen für professionelle Sporttrainer;
(h) Erstattungen für Freiwillige im Sport.
Der Beitrag wird in Höhe von 30 % der zuschussfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen des Defizits, der verfügbaren Mittel und des Höchstbetrags von 25.000 € gewährt.
Unbeschadet des Höchstbetrags kann der Zuschuss auf 50 % der förderfähigen Ausgaben erhöht werden, um die Gleichstellung der Geschlechter in den Disziplinen zu fördern, in denen das weniger stark vertretene Geschlecht weniger als 35 % der Gesamtzahl der beim jeweiligen Sportverband auf Provinzebene gemeldeten Sportler ausmacht, bezogen auf die letzte abgeschlossene Sportsaison. Der Zuschlag wird nur auf die förderfähigen Ausgaben in Bezug auf das weniger vertretene Geschlecht erhoben.
Der Beitrag ist in Artikel 15, Absatz 1, Buchstabe h) des Provinzialgesetzes vom 21. April 2016, Nr. 4 "Provinzialgesetz über den Sport 2016" vorgesehen.
Beschränkungen
Jeder Antragsteller kann nur einen Antrag pro Sportjahr stellen.
Auf der Grundlage der verfügbaren Mittel, die jährlich vom Provinzialrat festgelegt werden, werden alle zugelassenen Anträge finanziert. Wenn die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um die zugelassenen Anträge vollständig zu finanzieren, erfolgt eine anteilige Neufestsetzung des Beitrags unter allen Anträgen.