Beschreibung
Es handelt sich um den Antrag, den Sportvereine oder -verbände stellen, die einen Zuschuss zur Durchführung einer der folgenden Maßnahmen erhalten haben:
a) Studien, Forschungen, Versuche und Erhebungen im Sportbereich;
b) Organisation von Tagungen und Fortbildungskursen für Führungskräfte, Trainer und sportmedizinisches Personal.
Der Zuschuss wird in Höhe von 25 % der förderfähigen Ausgaben gewährt, jedoch höchstens bis zur Höhe des Defizits und des bewilligten Zuschusses.
Der Zuschuss ist in Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben c) und d) des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.
Beschränkungen
Der Antragsteller muss zuvor einen Förderantrag gestellt haben, und die Förderung muss ihm durch einen Beschluss des Leiters der für Sport zuständigen Landesbehörde bewilligt worden sein.
| CUP |
| Rechnungen über den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen, die Gegenstand öffentlicher Fördermittel für produktive Tätigkeiten sind und aus welchem Grund und in welcher Form auch immer von einer öffentlichen Verwaltung gewährt werden, auch über andere öffentliche oder private Stellen oder in irgendeiner Weise auf diese zurückzuführen sind, müssen den einheitlichen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Bewilligungsurkunde angegeben oder zum Zeitpunkt der Gewährung der Förderung bzw. zum Zeitpunkt der Beantragung derselben mitgeteilt wurde. Diese Verpflichtung wurde in Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 – umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023. Falls die CUP nicht in der elektronischen Rechnung angegeben oder vom Veräußerer/Dienstleister falsch angegeben wurde und dieser keine korrekte Neuausstellung vorgenommen hat (= Gutschrift zur Stornierung der Rechnung und Ausstellung einer neuen Rechnung), kann der Erwerber/Auftraggeber den CUP über den Webdienst im Portal „Fatture e Corrispettivi“ im Bereich „Fatture elettroniche ed altri dati IVA“ im Feld „Comunicazioni“ Link „CUP-Ergänzung“ der Steuerbehörde ergänzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Leitfaden:https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/d/guest/guida-all-utilizzo-del-servizio-di-integrazione-del-cup-in-fattura. |