Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Zuschüsse für Studien, Forschungsarbeiten, Tagungen und sportliche Fortbildung (Antrag)

  • Aktiv

Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung eines Förderantrags im Rahmen eines Bewertungsverfahrens.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss zur Umsetzung einer der folgenden Initiativen:
a) Studien, Forschungen, Versuche und Untersuchungen im Sportbereich;
b) Organisation von Tagungen und Fortbildungskursen für Führungskräfte, Trainer und sportmedizinisches Personal.

Förderfähig sind die folgenden Ausgaben, die sich auf Belege beziehen, die nach dem Datum der Einreichung des Förderantrags ausgestellt wurden:
a) Werbung für die Initiative;
b) Anschaffung von Materialien und Dienstleistungen zur Unterstützung der Initiative;
c) Vorbereitung und Nutzung der für die Aktivität vorgesehenen Räumlichkeiten;
d) Honorare und Spesenerstattungen für Referenten, Dozenten und Forscher.

Förderfähig sind Initiativen, deren Kosten mindestens 5.000 Euro und höchstens 8.000 Euro betragen.

Der Zuschuss wird in Höhe von 25 % der förderfähigen Ausgaben gewährt, jedoch im Rahmen des Haushaltsdefizits und der verfügbaren Mittel.

Der Zuschuss ist in Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben c) und d) des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.

Beschränkungen

Förderfähig sind Initiativen, deren Kosten mindestens 5.000 Euro und höchstens 8.000 Euro betragen.

Jeder Antragsteller kann pro Jahr nur einen Antrag stellen, der sich jeweils auf Folgendes bezieht: a) Studien, Forschungen, Versuche und Untersuchungen im Sportbereich; b) die Organisation von Tagungen und Fortbildungskursen für Führungskräfte, Trainer und sportmedizinisches Personal.

Auf der Grundlage der jährlich von der Landesregierung festgelegten verfügbaren Mittel werden alle zulässigen Anträge gefördert. Reichen die verfügbaren Mittel nicht aus, um alle zulässigen Anträge vollständig zu finanzieren, erfolgt eine proportionale Neufestsetzung des Zuschusses für alle Anträge.

CUP

Rechnungen über den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen, die Gegenstand öffentlicher Förderungen für produktive Tätigkeiten sind und aus welchem Grund und in welcher Form auch immer von einer öffentlichen Verwaltung gewährt werden, auch über andere öffentliche oder private Stellen oder in irgendeiner Weise auf diese zurückzuführen sind, müssen den einheitlichen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Bewilligungsurkunde angegeben oder zum Zeitpunkt der Gewährung der Förderung bzw. zum Zeitpunkt der Beantragung derselben mitgeteilt wurde. Diese Verpflichtung wurde in Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 eingeführt – umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023.
Die operativen Vorgaben zur Anwendung des CUP sind in Anhang A zumBeschluss der Landesregierung Nr. 728 vom 23. Mai 2024 festgelegt.

Falls die CUP nicht in der elektronischen Rechnung angegeben oder vom Veräußerer/Dienstleister falsch angegeben wurde und dieser keine korrekte Neuausstellung vorgenommen hat (= Gutschrift zur Stornierung der Rechnung und Ausstellung einer neuen Rechnung), kann der Abnehmer/Auftraggeber den CUP über den Webdienst im Portal „Fatture e Corrispettivi“ im Bereich „Fatture elettroniche ed altri dati IVA“ im Feld „Comunicazioni“ Link „CUP-Ergänzung“ der Steuerbehörde ergänzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Leitfaden:https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/d/guest/guida-all-utilizzo-del-servizio-di-integrazione-del-cup-in-fattura.

An wen es sich richtet

Amateursportvereine und -verbände, die:
a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind;
b) ordnungsgemäß bei nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportdisziplinen (DSA) oder Sportförderungsverbänden (EPS) oder verdienstvollen Vereinen (AB) oder vom CONI oder vom CIP anerkannten militärischen Sportgruppen und staatlichen Korps (GSM) angeschlossen sind;
c) im Laufe des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den vom CONI oder CIP anerkannten Sportarten ausüben, die von den FSN oder DSA geregelt werden;
d) ihren satzungsmäßigen Sitz im Gebiet der Provinz haben;
e) eigene Mitglieder haben;
f) eine spezifische Tätigkeit auf dem Gebiet der Provinz ausüben, die darauf abzielt, die Sportart im Jugendbereich zu fördern, wie sie von den jeweiligen, vom CONI oder vom CIP anerkannten FSN oder DSA definiert und geregelt wird.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet werden.

So geht es

Der Förderantrag muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular eingereicht und im statischen PDF- oder JPG-Format an die zertifizierte E-Mail-Adresseserv.sport@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterschriebener Antrag.
2. Vorausschauender Bericht.
3. Finanzplan mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben.
4. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
5. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, sofern der Antrag mit einer eigenhändigen Unterschrift auf einem gescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wurde.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf einen Zuschuss im automatischen Verfahren mussjedes Jahr vom 1. bis zum 30. November gestellt werden.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die für den Abschluss des Verfahrens vorgesehenen 120 Tage beginnen am 1. Dezember, dem Tag nach der Einreichung des Antrags. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird die Frist für das Verfahren bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Befreiung für gemeinnützige Sportvereine (A.S.D. und S.S.D.)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

Weiterlesen

Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).

Weiterlesen

Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

Weiterlesen
Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren