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Zuschüsse für Studien, Forschung, Konferenzen, Sporttraining (Liquidation)

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Einreichung eines Antrags auf Auszahlung des gewährten Zuschusses.

Beschreibung

Dieser Antrag wird von Sportverbänden oder -vereinen eingereicht, die einen Zuschuss für die Durchführung einer der folgenden Initiativen erhalten haben
(a) Studien, Forschungen, Experimente und Erhebungen im Bereich des Sports;
b) Organisation von Konferenzen und Fortbildungskursen für Führungskräfte, Techniker und sportmedizinisches Personal.

Der Beitrag wird in Höhe von 25 % der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen des Defizits und des gewährten Beitrags gewährt.

Der Beitrag ist in Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben c und d des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzialgesetz über den Sport 2016" vorgesehen.

Beschränkungen

Der Antragsteller muss zuvor einen Antrag auf einen Beitrag gestellt haben und der Beitrag muss ihm auf Anordnung des Direktors des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt worden sein.

CUP
Rechnungen, die sich auf den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen beziehen, die Gegenstand öffentlicher Anreize für produktive Aktivitäten sind, die aus irgendeinem Grund und in irgendeiner Form von einer öffentlichen Verwaltung, auch über andere öffentliche oder private Einrichtungen, ausgezahlt werden oder in irgendeiner Weise auf sie zurückgeführt werden können, müssen den eindeutigen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Bewilligungsurkunde angegeben oder bei der Zuweisung des Anreizes selbst oder bei der Beantragung desselben mitgeteilt wird. Diese Verpflichtung ist in Artikel 5, Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 - umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 - enthalten. Die operationellen Leitlinien für die Anwendung des CUP sind in Anhang A des Beschlusses Nr. 728 der Diputación Foral vom 23. Mai 2024 enthalten.

An wen es sich richtet

Sportverbände und -vereine, denen der beantragte Zuschuss auf Anordnung des Leiters der Dienststelle für Tourismus und sportliche Aktivitäten gewährt wurde.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet sein.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag auf Abrechnung.
2. Datierter und unterzeichneter Abschlussbericht über die durchgeführten Maßnahmen.
3. Datierte und unterzeichnete Aufstellung der getätigten Ausgaben und erhaltenen Einnahmen.
4. Liste der Ausgabenbelege auf einem vorbereiteten Formular, entweder im PDF- oder Tabellenformat, datiert und unterzeichnet.
5. Im Falle der Veranstaltung von Konferenzen oder Schulungen: Kopie des Programms und Angabe der Anzahl und Art der Ausbilder, Referenten und Teilnehmer.
6. Im Falle der Durchführung von Studien, Forschungsarbeiten, Experimenten oder Erhebungen im Bereich des Sports eine Kopie der durchgeführten Studie, Forschung, des Experiments oder der Erhebung.
7. Angaben gemäß den Artikeln 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
8. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem eingescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Auszahlungsantrag muss nach Abschluss der Tätigkeit und in jedem Fall - sofern in der Entscheidung über die Gewährung der Finanzhilfe nichts anderes angegeben ist - spätestens am 31. Dezember des Jahres eingereicht werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Antrag eingereicht wurde.

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Auszahlung des gewährten Zuschusses erfolgt nach Abschluss der vorläufigen Prüfung der eingereichten Unterlagen durch Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto. Werden zusätzliche Unterlagen angefordert, wird die Frist für das Verwaltungsverfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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