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Zuschüsse für Studien, Forschung, Konferenzen, Sporttraining (Antrag)

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung einer Finanzhilfe mit einem Bewertungsverfahren.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag zur Durchführung einer der folgenden Initiativen
(a) Studien, Forschung, Experimente und Untersuchungen im Bereich des Sports;
b) Organisation von Konferenzen und Ausbildungskursen für Führungskräfte, Techniker und sportmedizinisches Personal.

Folgende Ausgaben sind förderfähig und beziehen sich auf Unterlagen, die nach dem Datum der Antragstellung ausgestellt wurden
(a) Werbung für die Initiative
(b) Kauf von Materialien und Dienstleistungen zur Unterstützung der Initiative;
(c) Vorbereitung und Nutzung der für die Aktivität vorgesehenen Räumlichkeiten;
d) Vergütung und Kostenerstattung für Referenten, Dozenten und Forscher.

Förderfähig sind Initiativen, deren Kosten sich auf mindestens 5.000 EUR und höchstens 8.000 EUR belaufen.

Der Beitrag wird in Höhe von 25 % der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen des verfügbaren Defizits und der verfügbaren Mittel gewährt.

Der Beitrag ist in Artikel 15, Absatz 1, Buchstaben c) und d) des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Landesgesetz über den Sport 2016" vorgesehen.

Beschränkungen

Förderfähig sind Initiativen mit Ausgaben von mindestens 5.000 € und höchstens 8.000 €.

Jeder Antragsteller kann nur einen Antrag pro Jahr einreichen, der sich auf Folgendes bezieht: a) Studien, Forschungsarbeiten, Experimente und Erhebungen im Bereich des Sports; b) Organisation von Konferenzen und Fortbildungskursen für Manager, Techniker und sportmedizinisches Personal.

CUP
Rechnungen, die sich auf den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen beziehen, die Gegenstand öffentlicher Anreize für produktive Tätigkeiten sind, die aus irgendeinem Grund und in irgendeiner Form von einer öffentlichen Verwaltung, auch über andere öffentliche oder private Einrichtungen, ausgezahlt werden oder in irgendeiner Weise auf sie zurückgeführt werden können, müssen den eindeutigen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Konzessionsurkunde angegeben oder bei der Vergabe des Anreizes selbst oder bei der Beantragung desselben mitgeteilt wird. Diese Verpflichtung ist in Artikel 5, Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 - umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 - enthalten. Die operativen Angaben zur Anwendung des CUP sind in Anhang A des Provinzialratsbeschlusses Nr. 728 vom 23. Mai 2024 aufgeführt.

Auf der Grundlage der jährlich von der Diputación Foral festgelegten verfügbaren Mittel werden alle angenommenen Anträge finanziert. Sollten die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um die zugelassenen Anträge vollständig zu finanzieren, wird eine anteilige Neufestsetzung des Beitrags auf alle Anträge vorgenommen.

An wen es sich richtet

Amateursportverbände und -vereine, die:
(a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind
b) regelmäßig nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportarten (DSA) oder Sportförderungseinrichtungen (EPS) oder verdienstvollen Vereinigungen (AB) oder vom CONI oder CIP anerkannten Militärsportgruppen und staatlichen Einrichtungen (GSM) angeschlossen sind
c) sie üben während des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den Disziplinen aus, die von der FSN oder der vom CONI oder CIP anerkannten DSA geregelt werden
d) sie haben ihren Sitz auf dem Gebiet der Provinz;
e) sie haben ihre eigenen Mitglieder
f) sie üben auf dem Gebiet der Provinz eine spezifische Tätigkeit zur Förderung des Sports in den Jugendbereichen aus, wie sie von der entsprechenden, vom CONI oder CIP anerkannten FSN oder DSA definiert und geregelt werden.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet sein.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Vorläufiger Bericht.
3. Finanzplan mit geplanten Ausgaben und Einnahmen.
4. Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
5. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem eingescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf Beiträge im Rahmen des automatischen Verfahrens muss zwischen dem 1. und 30. November eines jeden Jahres eingereicht werden .

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 120 Tage für den Abschluss des Verfahrens beginnen am 1. Dezember, dem Tag nach der Einreichung des Antrags. Wenn zusätzliche Unterlagen angefordert werden, wird die Frist für das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Steuerbefreiung für gemeinnützige A.S.D. und S.S.D.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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