Beschreibung
Es handelt sich um einen Beitrag zur Durchführung einer der folgenden Initiativen
(a) Studien, Forschung, Experimente und Untersuchungen im Bereich des Sports;
b) Organisation von Konferenzen und Ausbildungskursen für Führungskräfte, Techniker und sportmedizinisches Personal.
Folgende Ausgaben sind förderfähig und beziehen sich auf Dokumente, die nach dem Datum der Einreichung des Zuschussantrags ausgestellt wurden
(a) Werbung für die Initiative
b) Kauf von Materialien und Dienstleistungen zur Unterstützung der Initiative;
(c) Vorbereitung und Nutzung der für die Aktivität vorgesehenen Räumlichkeiten;
d) Vergütung und Kostenerstattung für Referenten, Dozenten und Forscher.
Förderfähig sind Initiativen, deren Kosten sich auf mindestens 5.000 EUR und höchstens 8.000 EUR belaufen.
Der Beitrag wird in Höhe von 25 % der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen des verfügbaren Defizits und der verfügbaren Mittel gewährt.
Der Beitrag ist in Artikel 15, Absatz 1, Buchstaben c) und d) des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Landesgesetz über den Sport 2016" vorgesehen.
Beschränkungen
Der Antrag auf Unterstützung im Rahmen des automatischen Verfahrens muss zwischen dem 1. und 30. November eines jeden Jahres eingereicht werden .
Förderfähig sind Initiativen mit Ausgaben von mindestens 5.000 € und höchstens 8.000 €.
Jeder Antragsteller kann nur einen Antrag pro Jahr einreichen, der sich auf Folgendes bezieht: a) Studien, Forschung, Experimente und Untersuchungen im Bereich des Sports; b) Organisation von Konferenzen und Fortbildungskursen für Manager, Techniker und sportmedizinisches Personal.
CUP
Rechnungen, die sich auf den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen beziehen, die Gegenstand öffentlicher Anreize für produktive Tätigkeiten sind, die aus irgendeinem Grund und in irgendeiner Form von einer öffentlichen Verwaltung, auch über andere öffentliche oder private Einrichtungen, ausgezahlt werden oder in irgendeiner Weise auf sie zurückgeführt werden können, müssen den eindeutigen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Konzessionsurkunde angegeben oder bei der Vergabe des Anreizes selbst oder bei der Beantragung desselben mitgeteilt wird. Diese Verpflichtung ist in Artikel 5, Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 - umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 - enthalten. Die operativen Angaben zur Anwendung des CUP sind in Anhang A des Provinzialratsbeschlusses Nr. 728 vom 23. Mai 2024 aufgeführt.
Auf der Grundlage der jährlich von der Diputación Foral festgelegten verfügbaren Mittel werden alle angenommenen Anträge finanziert. Sollten die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um die zugelassenen Anträge vollständig zu finanzieren, wird eine anteilige Neufestsetzung des Beitrags auf alle Anträge vorgenommen.