Der Zuschussantrag kann auf zwei Arten eingereicht werden
- Automatisches Verfahren: bei Ausgaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits getätigt wurden, sofern sie innerhalb der letzten 18 Monate getätigt wurden, bis zu einem Höchstbetrag von 300.000 €;
- Prüfungsverfahren: Die Investitionen dürfen frühestens am Tag nach der Antragstellung begonnen werden. Der Höchstbetrag der zuschussfähigen Ausgaben je Antrag ist auf 15 Mio. EUR festgelegt.
Im Falle eines Antrags im automatischen Verfahren werden Beihilfen nur im Rahmen der De-minimis-Regelung gewährt.
Bei Beantragung im Rahmen des Prüfverfahrens wird die Beihilfe wahlweise im Rahmen der Freistellung oder der De-minimis-Regelung gewährt.
Die Beihilfe wird als Kapitalzuschuss gewährt, wenn die förderfähigen Ausgaben 300.000 EUR übersteigen, als Einmalzahlung, wenn sie unter 300.000 EUR liegen.
Die Mindestgrenze der zuschussfähigen Ausgaben für die Gewährung und Abrechnung jeder Initiative beträgt 25.000,00 Euro, mit Ausnahme von Nebenarbeiten und Initiativen im Zusammenhang mit dem Skilanglauf, deren Mindestgrenze auf 10.000,00 Euro reduziert ist.
Der Höchstbetrag der zuschussfähigen Ausgaben für den Bau von multifunktionalen Stauseen liegt bei 2,5 Millionen Euro.
Wenn die Beihilfe im Rahmen der Freistellungsregelung beantragt wird, muss der Antrag den Bestimmungen der Artikel 6 und 17 der EU-Verordnung 651/2014 entsprechen:
- Der Beihilfeantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden, d. h. vor dem Datum des Beginns der Bauarbeiten im Zusammenhang mit der Investition oder vor dem Datum der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstungen oder einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht;
- Ausgaben für Modernisierungen, Verbesserungen und Käufe, die reine Ersatzinvestitionen darstellen, sind nicht förderfähig.
Als Gegenleistung für die erhaltene Beihilfe ist das Unternehmen verpflichtet, die Verpflichtungen gemäß Artikel 8 der Norma Foral 35/88 und Punkt 12 der entsprechenden Durchführungskriterien einzuhalten.