Beschreibung
Zur Umsetzung der Umweltleitlinien und -strategien der Provinz wurde im Rahmen des Provinzhaushalts der "Fonds zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und zur Bekämpfung des Klimawandels" eingerichtet, der in Artikel 24 des Provinzgesetzes Nr. 19 vom 17. September 2013 geregelt ist.
Der Fonds ist für die Finanzierung von Initiativen, Projekten und Maßnahmen zum Schutz der Umwelt oder zur Bekämpfung des Klimawandels bestimmt, die von der Provinz oder von anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen und Stellen durchgeführt werden, insbesondere in den Bereichen Entwicklung von Energieerzeugungssystemen aus erneuerbaren Quellen, wissenschaftliche Forschung und technologische Innovation, Verkehr und Mobilität, nachhaltiges Bauen, Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie Tourismus.
Der Provinzialrat legt die Finanzierungskriterien für die Durchführung der genannten Initiativen, Projekte und Maßnahmen fest und bestimmt die Verfahren für die Einreichung der Zuschussanträge und die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben, die Höhe der Beitragsprozentsätze und die entsprechenden Auszahlungsmodalitäten sowie die Kriterien und Modalitäten für die Berichterstattung über die Maßnahmen und für die Rückzahlung der Beiträge im Falle eines Widerrufs.
Der Provinzialrat kann die Gewährung von Fördermitteln auch durch die Veröffentlichung spezifischer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu bestimmten Themen oder durch die Festlegung spezifischer Programmvereinbarungen mit öffentlichen Einrichtungen festlegen.
Darüber hinaus kann, ebenfalls durch Beschluss des Provinziallandtags, die Art der Gewährung von Fördermitteln durch die Festlegung spezifischer Vereinbarungen mit öffentlichen Einrichtungen oder gemeinnützigen Vereinen zum Schutz der Umwelt und des Berggebiets festgelegt werden, um fortlaufend Aktivitäten oder Projekte zur nachhaltigen Entwicklung von provinzieller Bedeutung durchzuführen.