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Zuschüsse für Investitionen in Bergsportanlagen

  • Aktiv

Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung eines Antrags auf Fördermittel für Sachanlagen und andere Initiativen im Zusammenhang mit dem bergsportlichen Erbe der Provinz.

Beschreibung

Die Zuschüsse werden gewährt für:

Investitionen in Berghütten

  • Sanierungs-, Erweiterungs-, Anpassungs- und außerordentliche Instandhaltungsmaßnahmen;
  • Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, Ausrüstung (auch für den Internetzugang) und mechanischen Fahrzeugen, die für den Einsatz auf unwegsamen Straßen geeignet sind, zum Transport von Material;
  • Errichtung von Anlagen, Einrichtungen und ergänzenden Bauwerken, wie beispielsweise Seilbahnen, Wasserkraftwerken, Anschlüssen an das Stromnetz und der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen;
  • neue Berghütten, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen;
  • Erwerb von als Berghütten genutzten Immobilien mit entsprechender Sanierung.

Investitionen inWanderhütten (ausschließlich solche, die zu keiner Jahreszeit über Straßen – auch solche, die nicht für den regulären Verkehr freigegeben sind – oder Seilbahnen erreichbar sind):

  • Sanierungs-, Erweiterungs-, Anpassungs- und außerordentliche Instandhaltungsmaßnahmen;
  • Kauf von Einrichtungsgegenständen und Ausrüstung (auch für den Internetzugang);
  • Errichtung von Anlagen, Einrichtungen und ergänzenden Bauwerken, wie beispielsweise Seilbahnen, Wasserkraftwerken, Anschlüssen an das Stromnetz und der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen.

Investitionen in Berghütten

  • Maßnahmen zur Errichtung neuer Gebäude, zur Sanierung, zur außerordentlichen Instandhaltung und zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit;
  • Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Ausrüstung. 

Maßnahmen an den Bergwegen

  • jährliche Kontroll- und regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen sowie außerordentliche Instandhaltungsmaßnahmen.

Projekte zur Aufwertung des bergsteigerischen Erbes der Provinz

  • Informations-, Publikations- und Aufklärungsinitiativen (auch in digitaler Form);
  • Projekte zur Verbesserung des Umweltmanagements des alpinistischen Erbes, einschließlich Maßnahmen zur Erlangung einer Umweltzertifizierung.

Beschränkungen

Die begünstigten Vermögenswerte sind bei Immobilieninvestitionen für 15 Jahre und bei Wertpapierinvestitionen für 5 Jahre an ihren jeweiligen Verwendungszweck gebunden.

An wen es sich richtet

Folgende Personen haben Anspruch auf die Leistungen:

für Berghütten:

  • Eigentümer und Betreiber von Berghütten;
  • Eigentümer und Betreiber von Wanderhütten, die nicht über Straßen – auch solche, die nicht für den allgemeinen Verkehr freigegeben sind – oder Seilbahnen erreichbar sind;
  • Personen, die im Besitz eines eingetragenen Vorvertrags über den Kauf oder eines anderen Vertrags sind, der das künftige Eigentum an der Berghütte nachweist;

für Biwaks:

  •  Inhaber einer von der Koordinierungskommission erteilten Genehmigung;

für Bergwanderwege:

  • Personen, die sich jährlich in diesen Bereichen engagieren;  

für Informations-, Verlags- und Aufklärungsinitiativen sowie für Projekte zur Verbesserung des Umweltmanagements

  • die SAT, der CAI sowie der auf Provinzebene repräsentativste Verband der Bergführer und Hüttenbetreiber.

So geht es

Der Antrag, der auf den dafür vorgesehenen Formularen zu erstellen ist, kann jederzeit im Laufe des Jahres beim Amt für Tourismus und Sport eingereicht werden, und zwar:

  • „automatisches Verfahren“für Ausgaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits getätigt wurden, sofern sie nicht älter als das vorangegangene Kalenderjahr sind und deren Betrag unter 250.000,00 Euro liegt (ausgenommen sind die Kategorien a), b) und d) – beschränkt auf Erweiterungen und Sanierungen gemäß Punkt 2 der Durchführungsbestimmungen);
  • „Bewertungsverfahren“für Ausgaben, die nach Einreichung des Antrags anfallen.

Zeiten und Fristen

Der Antrag kann das ganze Jahr über gestellt werden. 

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Fristen beginnen am Tag nach der Einreichung des Antrags, der zu jedem Zeitpunkt des Jahres eingereicht werden kann.

Innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung des Antrags prüft die Abteilung für Tourismus und Sport, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, ob die Ausgaben angemessen sind, wie hoch der zustehende Zuschuss ist und ob etwaige Auflagen bestehen, und trifft dann die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung des Zuschusses. Das Ergebnis wird dem Betreiber mitgeteilt, sobald die Maßnahme rechtskräftig ist, d. h. nach positiver Prüfung durch die Abteilung für Haushalt und Rechnungswesen.

Kosten

Stempelmarke
16 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica dei criteri di attuazione del Capo V della legge provinciale 15 marzo 1993, n. 8 (Interventi a favore delle strutture alpinistiche) e dell'articolo 13 della legge provinciale 20 marzo 2000, n. 3, (Partecipazione della Provincia ad una Fondazione per la gestione del rifugio alpino 'ai Caduti dell'Adamello') approvati con propria deliberazione n. 1283 del 29 maggio 2009 e successive modificazioni.

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Modifica dei criteri di attuazione del Capo V della legge provinciale 15 marzo 1993, n. 8 (Interventi a favore delle strutture alpinistiche) e dell'articolo 13 della legge provinciale 20 marzo 2000, n. 3, (Partecipazione della Provincia ad una Fondazione per la gestione del rifugio alpino 'ai Caduti dell'Adamello') approvati con propria deliberazione n. 1283 del 29 maggio 2009 e successive modificazioni.

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