Beschreibung
Die Zuschüsse werden gewährt für:
Investitionen in Berghütten
- Sanierungs-, Erweiterungs-, Anpassungs- und außerordentliche Instandhaltungsmaßnahmen;
- Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, Ausrüstung (auch für den Internetzugang) und mechanischen Fahrzeugen, die für den Einsatz auf unwegsamen Straßen geeignet sind, zum Transport von Material;
- Errichtung von Anlagen, Einrichtungen und ergänzenden Bauwerken, wie beispielsweise Seilbahnen, Wasserkraftwerken, Anschlüssen an das Stromnetz und der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen;
- neue Berghütten, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen;
- Erwerb von als Berghütten genutzten Immobilien mit entsprechender Sanierung.
Investitionen inWanderhütten (ausschließlich solche, die zu keiner Jahreszeit über Straßen – auch solche, die nicht für den regulären Verkehr freigegeben sind – oder Seilbahnen erreichbar sind):
- Sanierungs-, Erweiterungs-, Anpassungs- und außerordentliche Instandhaltungsmaßnahmen;
- Kauf von Einrichtungsgegenständen und Ausrüstung (auch für den Internetzugang);
- Errichtung von Anlagen, Einrichtungen und ergänzenden Bauwerken, wie beispielsweise Seilbahnen, Wasserkraftwerken, Anschlüssen an das Stromnetz und der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Investitionen in Berghütten
- Maßnahmen zur Errichtung neuer Gebäude, zur Sanierung, zur außerordentlichen Instandhaltung und zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit;
- Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Ausrüstung.
Maßnahmen an den Bergwegen
- jährliche Kontroll- und regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen sowie außerordentliche Instandhaltungsmaßnahmen.
Projekte zur Aufwertung des bergsteigerischen Erbes der Provinz
- Informations-, Publikations- und Aufklärungsinitiativen (auch in digitaler Form);
- Projekte zur Verbesserung des Umweltmanagements des alpinistischen Erbes, einschließlich Maßnahmen zur Erlangung einer Umweltzertifizierung.
Beschränkungen
Die begünstigten Vermögenswerte sind bei Immobilieninvestitionen für 15 Jahre und bei Wertpapierinvestitionen für 5 Jahre an ihren jeweiligen Verwendungszweck gebunden.