Beschreibung
Die Zuschüsse werden gewährt für:
Investitionen in Berghütten
- Sanierungs-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie außerordentliche Instandhaltungsarbeiten;
- Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, Ausrüstung (auch für den Internetzugang) und mechanischen Fahrzeugen, die für den Einsatz auf unwegsamen Straßen geeignet sind, zum Transport von Material;
- Errichtung von Anlagen, Einrichtungen und ergänzenden Bauwerken, wie beispielsweise Seilbahnen, Wasserkraftwerke, Anschlüsse an das Stromnetz und die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen;
- neue Berghütten, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen;
- Erwerb von als Berghütten genutzten Immobilien mit entsprechender Sanierung.
Investitionen inWanderhütten (ausschließlich solche, die zu keiner Jahreszeit über Straßen – auch solche, die nicht für den regulären Verkehr freigegeben sind – oder Seilbahnen erreichbar sind):
- Maßnahmen zur Sanierung, Erweiterung, Anpassung an gesetzliche Vorschriften und außerordentlichen Instandhaltung;
- Erwerb von Einrichtungsgegenständen und Ausrüstung (auch für den Internetzugang);
- Errichtung von Anlagen, Einrichtungen und ergänzenden Bauwerken, wie beispielsweise Seilbahnen, Wasserkraftwerken, Anschlüssen an das Stromnetz und der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Investitionen in Berghütten
- Maßnahmen zur Errichtung neuer Gebäude, zur Sanierung, zur außerordentlichen Instandhaltung und zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit;
- Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Ausrüstung.
Maßnahmen an den Bergwegen
- jährliche Kontroll- und regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen sowie außerordentliche Instandhaltungsmaßnahmen.
Projekte zur Aufwertung des alpinen Erbes der Provinz
- Informations-, Publikations- und Aufklärungsinitiativen (auch in digitaler Form);
- Projekte zur Verbesserung des Umweltmanagements des alpinistischen Erbes, einschließlich Maßnahmen zur Erlangung von Umweltzertifizierungen.
Beschränkungen
Die begünstigten Vermögenswerte sind für einen Zeitraum von 15 Jahren bei Immobilieninvestitionen und von 5 Jahren bei Wertpapierinvestitionen an ihren jeweiligen Verwendungszweck gebunden.