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Zuschüsse für Initiativen mit besonderer Bedeutung für das Trentino

  • Aktiv

Gewährung von Beiträgen für Initiativen und Veranstaltungen zu Themen, die für das Trentino von besonderer Bedeutung sind, gemäß Artikel 4 des Provinzialgesetzes Nr. 19 vom 31. August 1987.

Beschreibung

Die Kriterien und Verfahren für die Gewährung dieser Zuschüsse sind im Provinzialratsbeschluss Nr. 711/2024 festgelegt.

Gegenstand der Unterstützung durch die Provinz sind Kongresse, Konferenzen, Seminare, Feiern, Ausstellungen, verschiedene Übersichten zu Aspekten und Themen von großem Interesse für die Gemeinschaft, die direkt das Leben und die Entwicklungsperspektiven unserer Gesellschaft betreffen und gleichzeitig ein positives Bild des Trentino als Land vermitteln, das aufmerksam und sensibel für Probleme von großer Relevanz, Interesse und Aktualität für die provinzielle, nationale und europäische Gemeinschaft ist.

Vorschläge, die für andere spezifische Zuschüsse für dieselbe Initiative im Rahmen der sektoralen Gesetze der Autonomen Provinz Trient in Frage kommen, sind aufgrund des übergreifenden Charakters der Fördermaßnahme nicht förderfähig. In diesem Fall müssen die Anträge auf Zuschüsse bei den zuständigen Strukturen gemäß den von diesen festgelegten Methoden und Verfahren eingereicht werden. Die gewährten Beiträge gehen zu Lasten der in den sektoralen Gesetzen selbst vorgesehenen Mittel.

Beschränkungen

- Initiativen, die den Körper als Objekt der Begierde und des Besitzes darstellen oder ein kommodifiziertes Bild von ihm vermitteln, das die persönliche Integrität nicht respektiert, können nicht finanziert werden.

An wen es sich richtet

Anträge können eingereicht werden von

(a) öffentlichen und privaten Einrichtungen;

b) Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind.

Für Unternehmen gelten die europäischen Vorschriften für öffentliche Beihilfen (nach Möglichkeit im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, ansonsten im Rahmen derDe-minimis-Verordnung). Der Zuschuss für Unternehmen für Veranstaltungen mit überwiegend kulturellem Charakter im Gegensatz zum kommerziellen Charakter der Initiative wird gemäß Artikel 53 der Verordnung 651/2014/EU finanziert; wenn der kulturelle Charakter der Veranstaltung nicht beachtet wird, kann der Zuschuss gemäß der EU-Verordnung 2023/2831 über"De-minimis"-Beihilfen gewährt werden.

So geht es

Die Anträge können auf folgende Weise eingereicht werden

(a) per Telematik an das Postfach für zertifizierte elektronische Post (PEC) der zuständigen Struktur, gemäß den Regeln für die Einreichung per Telematik (Beschluss des Provinzialrats Nr. 2051/20)

(b) per Einschreiben mit Rückschein; es gilt das Datum des Poststempels des annehmenden Postamtes als Datum der Zulassung

c) durch direkte Abgabe bei der zuständigen Stelle der Provinz oder bei den Hilfs- und Informationsstellen der Provinz; das Datum des Eingangs bei der zuständigen Stelle (und der anschließenden Registrierung) gilt als Zulassungsdatum.

Besondere Fälle

Initiativen und Veranstaltungen, bei denen Getränke und Speisen ausgegeben werden, müssen die Bestimmungen der Provinzialratsbeschlüsse Nr. 2089/2021 und Nr. 927/2022 einhalten, die verbindliche Maßnahmen zur Reduzierung von Kunststoffen und Einwegprodukten im öffentlichen Einkauf, in der Gastronomie und bei Veranstaltungen festlegen.

Insbesondere müssen die Organisatoren von Veranstaltungen, die von der Provinzverwaltung finanziert werden, die folgenden Bestimmungen beachten

  • Verbot des Ausschanks von Wasser in Flaschen (Aktion A1 des Umweltzeichens Trentino-Events)
  • der Verzicht auf Einwegteller, Gläser und Besteck (Aktion A3);
  • das Verbot, Speisen und Getränke in Portionspackungen zu servieren (Aktion A4);
  • Bevorzugung von Restaurants, die das Gütesiegel "Öko-Restaurant Trentino" besitzen, bei der Vergabe von Catering-Dienstleistungen an Dritte (Aktion H11), sofern vorhanden und verfügbar.

Meldeformulare (nur auszufüllen für Empfänger von Zuschüssen)

DOMANDA ANTICIPO CONTRIBUTO 30%

DOMANDA PROROGA TERMINE RENDICONTAZIONE

1. DS ENTRATE E USCITE RENDICONTAZIONE

2. PIANO DI RENDICONTAZIONE

3. RELAZIONE ILLUSTRATIVA RENDICONTAZIONE

4. DS RITENUTA RENDICONTAZIONE

5. DS AI FINI IVA

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Veranstaltungen und Initiativen von besonderer provinzialer Bedeutung gemäß Artikel 4 des Provinzgesetzes 19/1987, in dem die Einhaltung der Anti-Korruptionspolitik der Autonomen Provinz Trient bestätigt wird und dem folgende Unterlagen beigefügt sind

  • Programm und detaillierter Bericht über die Initiative, in dem die organisatorischen Entscheidungen und die im Finanzierungsplan vorgesehenen Kosten klar und detailliert begründet werden, um das Verständnis des Projekts und seines Werts zu unterstützen
  • Finanzierungsplan mit einem Budget für Ausgaben und Einnahmen, das nach vordefinierten Posten aufgeschlüsselt ist;
  • Erklärung zum Zweck der Anwendung der Quellensteuer von 4 % auf die Beiträge;
  • Informationsmitteilung gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679/2016;
  • Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung"De-minimis"-Beihilfe (nur für Unternehmen);
  • eine Kopie der Satzung und des Gesellschaftsvertrags des Antragstellers (falls vorhanden) oder eines ähnlichen Instruments, aus dem die Übereinstimmung der Tätigkeit mit dem Finanzierungsantrag hervorgeht.

Für Antragsteller wie öffentliche und private Einrichtungen

  • ein anschaulicher Bericht über die in den vorangegangenen zwei Jahren durchgeführten Tätigkeiten, falls bereits vorhanden, aus dem insbesondere das ethische Engagement der Einrichtung hervorgeht, oder, im Falle neu gegründeter Einrichtungen, ein ähnliches Instrument, das auf das Aktionsprogramm für die folgenden zwei Jahre verweist;

Für Unternehmen:

  • anschaulicher Bericht über die im vorangegangenen Zweijahreszeitraum durchgeführte Tätigkeit und über die Managementpolitik in Bezug auf Transparenz, Korruptionsprävention, Rechtmäßigkeit, Nachhaltigkeit der Unternehmensführung und soziale Fragen (z. B. Verhaltenskodex, Modell 231, Risikokontrolle, Bericht) oder, im Falle neu gegründeter Unternehmen, das Aktionsprogramm für den folgenden Zweijahreszeitraum.

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Anträge auf Beiträge gemäß Artikel 4 des Provinzgesetzes 19/87 müssen innerhalb der folgenden Fristen beim Dienst für Sprachminderheiten und Außenbeziehungen der Provinz eingereicht werden:

- vom 1. Juli bis zum 30. November des Vorjahres für Initiativen, die vom 1. Januar bis zum 31. Juli des folgenden Jahres durchgeführt werden sollen

- vom 1. Dezember bis zum 30. Juni des laufenden Jahres für die durchzuführenden Initiativen vom 1. August bis zum 31. Dezember desselben Jahres.

Anträge, die nach den oben genannten Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Anträge auf Zuschüsse für Initiativen, die zwischen dem ersten und dem zweiten Finanzierungszeitraum durchgeführt werden sollen, müssen bis zum 30. November des Vorjahres eingereicht werden und werden aus den Aktivitäten des ersten Zeitraums finanziert.

70 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 70 Tage laufen ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disposizioni finanziarie concernenti l'autorizzazione e la variazione di spese relative a leggi provinciali, nuovi interventi e modificazioni di disposizioni relative ad interventi previsti da leggi provinciali, ass

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L.P. 31 agosto 1987, n. 19, art. 4: approvazione nuovi criteri per la concessione di contributi per la realizzazione di iniziative di particolare rilevanza per il Trentino

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.10.2025 16:37

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